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Arbeitslosengeld

DerLuki 01.02.2008 - 11:51 3497 28
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userohnenamen

leider kein name
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frag am besten beim ams nach wieviel dir fehlt für arbeitslosengeld
einem freund von mir ham einmal 3 tage gefehlt!

Indigo

raub_UrhG_vergewaltiger
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Zitat von DerLuki
...und das obwohl ich ab April bei meiner ersten Firma über 800€ im monat sozialabgaben leiste und die ferien mit lernen verbracht habe...

Zitat von that
Wie kommst du über 710 Euro? Das ist nämlich der SV-Betrag an der Höchstbeitragsgrundlage (3930 Euro).

@derluki: was regst du dich auf? bei der kohle die du bei deiner ersten firma abgesahnt hast?
btw: was du in deinen ferien machst is dem AMS sowas von wurscht (und allen anderen arbeitern auch...)

pari

grml
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häst halt auch in den ferien mehr ghacklt ;)

DerLuki

Little Overclocker
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der grund warum i mi "aufreg" is ned weil i nix bekomm sondern die tatsache das i ewig gelernt hab - logischerweise jetzt mehr verdien - und anderen leuten an schönen winterurlaub bezahle ;)

Indigo

raub_UrhG_vergewaltiger
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welcome to the real world ;)

eitschpi

alpakaflüsterer
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Hab' da auch Mal eine Frage:
Laut AMS kann man, wenn man in den letzten 52 Wochen 28 beschäftigt war, Arbeitslosengeld beantragen. Wenn man's allerdings im ersten Halbjahr 2009 beantragt, wird das Durchschnittseinkommen von 2007 als Bemessungsgrundlagen herangezogen? Wenn jemand also erst 2008 angefangen hat zu arbeiten bekommt er 0,- Arbeitslosengeld?

Indigo

raub_UrhG_vergewaltiger
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Zitat von eitschpi
Wenn jemand also erst 2008 angefangen hat zu arbeiten bekommt er 0,- Arbeitslosengeld?

ja, wenn du vorher nix gehackelt hast bekommst logischerweise auch kein arbeitslosengeld...

eitschpi

alpakaflüsterer
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Hm... blöde Sache. :D

userohnenamen

leider kein name
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stimmt nicht, sicher bekommt er dann auch arbeitslosengeld, immerhin hat er ja die erforderlichen 28 wochen hinter sich
es is allerdings gut möglich das du dann nur den mindestsatz bekommst oder es doch von deinem bisherigen einkommen gerechnet wird

Indigo

raub_UrhG_vergewaltiger
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wenn du nur die letzten 28 wochen gearbeitet hast? kann ich mir nicht vorstellen...

userohnenamen

leider kein name
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doch, ziemlich sicher
n freund von mir hat mal wegen 3 fehlenden tagen keines bekommen, und das war in etwa n halbes jahr (wobei ja auch die ferialpraktika z.b. angerechnet werden sollten)

schizo

Produkt der Gesellschaft
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Zitat von userohnenamen
wobei ja auch die ferialpraktika z.b. angerechnet werden sollten

Definitiv!
Während der Schulzeit ist es sogar so, dass nicht 28Wochen gearbeitet werden muss, sondern afair nur 14 Wochen (es sind auf jeden Fall weniger als 28!) notwendig sind, welche auf die gesamte Schulzeit aufgerechnet werden.
Ich hatte nach der Schule auf jeden Fall Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und hab während der Schulzeit in den Ferien 21 Wochen gearbeitet (Vollzeit, geringfügige Arbeiten nebenbei zählen da nicht dazu! - hätt ich aber auch 1 1/2 Jahre gemacht).

Apu@3000+

Big d00d
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hin oder her... ich geb euch mal einen kleinen Tipp die Typen vom AMS rufen manchmal an wenn man Arbeitslosen kassiert (weil sie manchmal probleme mit euren Daten haben oder so) jedenfalls solltet ihr auch Zuhause sein.
ich war zu dem zeitpunkt auf der GC also außerlandes und das ist während dem beziehn von arbeitslosengeld verboten...

bin kein langzeit arbeitsloser aber zwischen bundesheer und uni braucht jeder sein geld^^

btw. find das youtube video total geil:D
Bearbeitet von Apu@3000+ am 02.03.2009, 18:06

Joshua

transparent nobody
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verboten nicht, nur mußt du es ankündigen, und verlierst in der zeit deiner abwesenheit den anspruch ;)
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