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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 749339 2898 Thread rating
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crusher

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dur ned blern
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Zitat aus einem Post von grond
nochmal für deppate:
Kinderbetreuungskosten im Sinne von monatlichen Kindergartenbeitrag+Essensbeitrag
kann ich /kann ich nicht
absetzen?

abzüglich eventueller rückvergütungen von ak, ams etc. ja

crusher

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dur ned blern
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Zitat aus einem Post von quake
hab auch ne Frage.
Ich würde gerne meinen Computer absetzen. Kann ich da einfach so mit 60 % rechnen?
Hab am Computer öfters Unterlagen für die Lehrlingsausbildung vorbereitet. Was ich aber auch in der Arbeitszeit machen hätte können.
Und kann man auch Arbeitsschuhe rein hauen? haben 150 gekostet und von Firma haben wir gerade mal 55 Euro dazu bekommen.

ja, würd den pc aber auf 3 jahre aufteilen - dann klingts plausibler;

Arbeitsschuhe rein damit, sind "Arbeitsutensilien"

ccr


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Zitat aus einem Post von grond
nochmal für deppate:
Kinderbetreuungskosten im Sinne von monatlichen Kindergartenbeitrag+Essensbeitrag
kann ich /kann ich nicht
absetzen?

Nein, die Absetzbarkeit wurde durch den Familienbonus Plus ersetzt.

quake

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Zitat aus einem Post von crusher
ja, würd den pc aber auf 3 jahre aufteilen - dann klingts plausibler;

Arbeitsschuhe rein damit, sind "Arbeitsutensilien"
sind nur knappe 800 euro. und die muss ich so auf 2 mal da ich sie im Juni gekauft habe.
Schuhe kann ich zu 100 % rein nehmen, oder die 55 weg rechnen die ich bekommen habe?

Ronnie

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natürlich nur den anteil, welchen du selbst bezahlt hast.

crusher

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dur ned blern
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Zitat aus einem Post von ccr
Nein, die Absetzbarkeit wurde durch den Familienbonus Plus ersetzt.

wait, what? seit wann, hab ich was überlesen?

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
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Zitat aus einem Post von crusher
wait, what? seit wann, hab ich was überlesen?

Seit es den FB+ gibt

daisho

SHODAN
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Seit 2019: https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:c401d...uerbuch2024.pdf
S.129:
Zitat
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der Ihre Steuerlast direkt
reduziert. Er steht Ihnen zu, wenn Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind und für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Der Familienbonus Plus ersetzt ab dem Jahr 2019 den Kinderfreibetrag und die steuerliche
Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten.


ad PC absetzen:
Kosten muss man eventuell (je nach Wert, aktuell 1000€ oder mehr) sowieso über mehrere Jahre absetzen (mind. 3), siehe "Absetzung für Abnutzung, kurz AfA genannt" (Seite 96ff)

Arbeitskleidung:
Seite 88ff (hab dabei bemerkt das ich meinen Anzug als Consultant leider nicht absetzen darf :( :p)

Steuerberater kann sicher interessant sein, die Kosten dafür kann man ja zu 100% absetzen. Aber wenn ich z.B. das Steuerbuch hier Seite für Seite durchgehe - kann mir der da überhaupt noch was helfen?

.Gh#Z7

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Zitat aus einem Post von daisho
Aber wenn ich z.B. das Steuerbuch hier Seite für Seite durchgehe - kann mir der da überhaupt noch was helfen?

Als reiner Unselbständiger ohne Mehrfacheinkommen der bereit ist sich etwas mit der Materie zu beschäftigen (Steuerleitfaden, hier mitlesen, ...) imho nur in Ausnahmefällen. Einmal hat mir ein Bekannter beim Steuerberater ein paar € mehr rausholen können, indem meine Frau und ich irgendeinen Posten gesplittet haben, da eine Person alleine ins Maximum gelaufen ist. Ich habs aber nicht mehr im Kopf, was das genau war. In den letzten Jahren hab ich ihn dann gar nicht mehr um einen kurzen Check gefragt, da jedes Jahr selbes Schema bzw. sogar eher weniger Aufwand (Wegfall Kinderbetreuungskosten z.B., auch unsere neue Wohnung ist nicht mehr absetzbar).

Ich bin einmal durch eine FH-Vorlesung die ich firmenintern "geerbt" habe unwissentlich in den Genuss gekommen statt der AVN eine Einkommenssteuererklärung machen zu müssen. Schlussendlich hab ich fast mehr Zeit für die Steuererklärung als für die FH Vorlesung benötigt. Die leicht verdienten Zusatz-€ hab ich dann beim Bearbeiten in Finanzonline verflucht :D Da ich durch die Vorlesung im Wintersemester noch ein neues Jahr angeschnitten habe, hat es sich dann noch ein weiteres Jahr gezogen bis ich wieder rausgekommen bin.

voyager

kühler versilberer :)
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Zitat aus einem Post von daisho
Seite 88ff (hab dabei bemerkt das ich meinen Anzug als Consultant leider nicht absetzen darf )

Ja, die ganzen Versicherungsvertreter, Bankangestellte, ... alles raus geflogen. Großteils sogar Kellner (schwarze Hose + Weisse hemden ist nicht absetzbar). Du brauchst bei so "ziviler" Kleidung nen Firmenaufdruck drauf (zb am Kragen beim Hemd,...) um es abschreiben zu können.



Beim PC, da er eh nur 800 gekostet hat, alles auf einmal rein, da brauchst nix aufteilen (ausser die aliquotierung halt wegen Privatanteil)

quake

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Zitat aus einem Post von Ronnie
natürlich nur den anteil, welchen du selbst bezahlt hast.

a danke.
und inet und pc kann man mit 60 % rechnen?

.Gh#Z7

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Ich hätte gesagt, max. 60 bzw. nach tatsächlicher (argumentierbarer) Nutzung. Wennst kein Homeoffice machen kannst und PC/Internet nicht 60% deiner Zeit für Firma/Weiterbildung/... nutzt, wirds wahrscheinlich bei einer Prüfung schwer zu argumentieren.

dio

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"Standard" sind glaub ich 60% Privatanteil.

Angiepope

Bloody Newbie
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Hallo,

Ich bin neu hier im Forum.

Ich habe meine AVN gemacht -diese wurde auch genehmigt . Zuvor hab ich meine Kontodaten geändert. Einen Tag später hab ich aber gesehen dass in den Grunddaten wieder die alte Kontonummer drinnen ist -im Antrag war aber schon die neue vermerkt. Wohin wurde das Geld nun überwiesen?

Ich musste auch den Bescheid wieder aufheben lassen, da der Alleinerzieher gefehlt hat und im neuen Antrag ist die alte Kontonummer drin. Ich hab nun schon eine Mail gesendet, aber habe keine Antwort erhalten. Reicht es wenn ich die kontodaten in den Geunddaten ändere oder greift hier auch der IBAN aus dem Antrag?

BiG_WEaSeL

Super Moderator
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Die IBAN aus dem Antrag greift.
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