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Anstellung + Werkvertrag

Burschi1620 03.09.2013 - 16:01 3288 18
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XelloX

Nasenbohrer deluxe
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Zitat von Bogus
mein 'fall' wird gerade unlustig. sollte der selbständige von mir doch keiner sein, dann bin ich haftbar dafür, dass er falsche angaben gemacht hat. na witzig....tolle rechtslage.
naja, wie willst du das sonst handhaben? willst den "arbeitnehmer" belangen?
in dem fall musst du einfach den arbeitgeber belangen, weil der viel viel eher eine ahnung vom steuersystem und rechtlichen sachen hat wie ein arbeiter.

sonst könnt ja jeder arbeitgeber die leut so anstellen und sich dann abputzen.

@burschi, du hast a PM bekommen

meepmeep

Here to stay
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Sorry fürs aufwärmen, aber ich recherchiere grad wegen einer ähnlichen situation

Angenommen der befristete Arbeitsvertrag einer Person läuft mit Jahresende aus, die Person soll aber im kommenden Jahr weiterhin für den Arbeitgeber tätig sein. Vom Arbeitgeber angeboten wurde ein Werkvertrag (ca 6000€ für Mitarbeit an Inhalten einer Online-Platform).
Jetzt stellen sich einige Fragen, deren Beantwortung trotz Anrufen bei WKO, AMS ... einigermaßen schwierig sind.
Was ist zu tun, wenn man einen solchen Werkvertrag annimmt (Muss man dafür ein Gewerbe anmelden, Selbstversicherung)?
Wann müssen welche Abgaben in welcher Form gezahlt werden? Lässt sich das mittels Arbeitnehmerveranlagung regeln oder ist da noch was anderes notwendig?
Welche Folgen hat das für eventuelle Arbeitslosengeld-Ansprüche? Sollte man die freiwillige Arbeitslosenversicherung zahlen?
Was muss beachtet werden?

Danke

Master99

verträumter realist
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ist nicht so einfach zu beantworten ohne die genaueren umstände zu kennen...
ob du einen gewerbeschein benötigst hängt zb. davon ab was du genau machst.

wie das steuerrechtlich zu handhaben ist bzw. welche abgaben auf dich zukommen, hängt davon ab was du sonst 2018 denn so vorhast (anstellung wo anders, weitere freelancer-tätigkeiten)

und genau genommen ist ein werkvertrag ja für ein "abgeschlossenes werk" gedacht. die erstmalige befüllung oder überarbeitung der online-plattform wäre dafür ein gutes beispiel ABER eine laufende redaktionelle betreueung einer bestehenden plattform dann aber eigentlich nicht.

JDK

Oberwortwart
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Registered: Feb 2007
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WKO und SVA können dir die Fragen beantworten. Einfach hingehen und beraten lassen.

Arbeitnehmerveranlagung machst du nur als Angestellter, sonst machst du den Einkommenssteuerbescheid.
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