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Anonymverfügung - Fahrverbot in beide Richtugen

APEXi 06.04.2011 - 09:26 3748 24
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APEXi

Blink182 is BACK!
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Meine Freundin hat diese Woche eine Anonymverfügung bekommmen wo drinnen steht das sie in Wien 10, Reumannplatz ein deutlich sichtbar aufgestelltes Fahrverbotszeichen "Fahrverbot (in beide richtungen)" nicht beachtet haben soll. Allerdings war sie am besagten Tag bzw. Zeitpunkt nichtmal in Wien mit dem Auto unterwegs - sie war Zuhause im 120KM entfernten BGLD :bash:
Was kann man da machen bzw. hat man da überhaupt eine chance die Strafe nicht bezehalen zu müssen.
Imho ist das echt eine Frechheit - vorallem würde mich interssieren wie sowas zustandekommt.

THX

WONDERMIKE

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kenough
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gegen die Anonymverfügung kannst du keinen Einspruch machen(steht im Detail dabei), also musst du warten bis die Frist abläuft, dann gibts quasi Level 2 und ab da hören dir die Sachbearbeiter auf der BH etc. zu

kleinerChemiker

Here to stay
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Am besten sie wendet sich an einen Autofahrerclub, wenn sie Mitglied ist.

M.w. ist es so, daß du gegen eine Annonymverfügung nichts machen kannst. Du mußt warten, bis die Anzeige kommt, gegen die kannst du dann Einspruch erheben. Möglich ist es ganz einfach, indem ein Polizist einen Fehler beim Kennzeichen gemacht hat, allerdings müßte er seine Aufzeichnungen noch haben.

Ich finde du übertreibst ein bischen. Jeder kann mal einen Fehler machen, wird dir sicher auch oft genug passieren.

APEXi

Blink182 is BACK!
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Stimmt, steht im Beipackzettel - nach ablauf der 4 Wöchigen einzahlungsfrist wird automatisch ein Verwalungsstrafverfahren eingeleitet.

Die Frage ist nur, macht das sinn oder kann die ganze Sache dann noch teurer werden? 42€ Strafe zu zahlen für etwas das man nicht verbrochen hat find ich halt nicht in Ordnung.

Captain Kirk

Fanboy von sich selbst
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puh... wird schwierig.
hat sie einen rechtschutz? oder öamtc rechtsabteilung könnte man auch zu rate ziehen.
sie muss mal einspruch erheben. dh es kommt zur lenkererhebung.
gut wärs halt, wenn sie irgendwie beweisen könnte, dass sie bzw. das auto nicht in wien waren. das würde bedeutend helfen.

ansonsten wirds wie gsagt schwierig. ich vermute mal, dass sie an einem anderen tag gefahren ist und der polizist das falsche datum notiert hat. das würde rein theoretisch zur einstellung des verfahrens führen. allerdings nur, wie bereits gesagt, wenns beweisen kann, dass sie zu dem zeitpunkt nicht dort war.

im zweifelsfall wird sies aber verlieren.

mein rat: rechtschutz befragen und falls sie wirklich beweisen kann, dass weder sie noch ihr auto zu dem zeitpunkt dort gewesen sind kanns den einspruch probieren. (aus erfahrung chance 50:50, dass sie recht bekommt)
ohne beweis würd ich einzahlen. ist mit sicherheit die günstigste variante.

hth

Neo-=IuE=-

Here to stay
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Schau mal auf die Details der Anonymverfügung, vielleicht stimmt zwar der Name, aber zb. das Kennzeichen nicht. War bei meinen Eltern einmal so.

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Zitat von APEXi
Meine Freundin hat diese Woche eine Anonymverfügung bekommmen wo drinnen steht das sie in Wien 10, Reumannplatz ein deutlich sichtbar aufgestelltes Fahrverbotszeichen "Fahrverbot (in beide richtungen)" nicht beachtet haben soll. Allerdings war sie am besagten Tag bzw. Zeitpunkt nichtmal in Wien mit dem Auto unterwegs - sie war Zuhause im 120KM entfernten BGLD :bash:

Wie sicher ist das? (mannigfaltige Gründe: sie/ihr irrt euch im Datum, usw., und noch andere :D )

Wenn sie nicht in Wean war: vielleicht gibts ja einen Zeugen (die Nachbarin die das Auto stehen gesehen hat im Bgld. usw.).

Ich würde mal dort anrufen und ruhig erklären dass das so nicht gewesen sein kann, im schlimmsten Fall eben Anzeige abwarten und dann Einspruch etc. ...


Aber von vorneherein verloren habt ihr/sie da sicher nicht.

paulus

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Normalerweise wird für die Anonymverfügung doch das Kennzeichen herangezogen und daher auch der Name auf den das Auto angemeldet ist. (oder nicht?)

Ich hab auch mal eine Anonymverfügung wegen Parken in einer Kurzparkzone bekommen, dabei war ich nie an besagtem Ort.
Da ist wohl ein Zahlendrehen etc. passiert - gezahlt hab ich trotzdem...

Wenn auf Level2 am Bescheid eine Wagenfarbe, Marke etc. angegeben ist (keine Ahnung ob das der Fall ist) schauts schon einfacher mit einem Einspruch aus.

d0lby

reborn
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Was heißt wird schwierig?

Sie war nicht dort, du warst nicht dort, das Auto war nicht dort.

Wo kommt man hin wenn man keine Möglichkeit hat/hätte sich zu rechtfertigen. Ich würde die Strafe nicht bezahlen (nur bei mir stimmts halt immer :D) und natürlich ÖAMTC anrufen. Die helfen imho sicher gerne.

Edit: Wie Haba schon gesagt hat: GANZ genau nachdenken ob es doch eine Möglichkeit gibt, dass sie dort war (LIEBHABER!!!! :eek: :D) um nicht die Kosten umsonst herauszfordern
Bearbeitet von d0lby am 06.04.2011, 10:02

Anima

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na das wär was, wegen einer anonymverfügung auf eine affäre drauf zu kommen :D

stevke

in the bin
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Der Mann meiner Cousine sollte auch mal zahlen (ich glaub es war wegen Kurzparkzone oder so), blöd nur das es das Kennzeichen vom Traktor war und der Fahrzeugtyp nicht übereingestimmt hat. :D

Haben es soweit ich weiß auch über den Einspruch nach Ablauf der Frist geregelt, war halt recht eindeutig.

APEXi

Blink182 is BACK!
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Also an dem Tag war weder meine Freundin noch ich mit ihrem Auto in Wien. Da das ganze vor 3 Wochen gewesen sein soll sind wir uns 100%ig sicher. Ausserdem sind wir zu dem Zeitpunkt im Büro von der Firma ihres Bruders mit ein Paar Freunden gesessen und haben geplaudert und Bier getrunken :)
Das weis ich noch ganz genau weil ihr Bruder + seine Freunde später am Abend auf eine Veranschaltung gefahren sind - hab mir sogar das Datum aus dem Internet rausgesucht an dem die Veranschaltung war.

Rechtsschutz hat sie keinen und ÖAMTC od. Arbö mitglied ist sie nicht weil ihr Bruder sowieso eine KFZ Werkstatt hat...

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Rechtsschutz braucht sie eh keinen, das geht auch alles ohne, vor allem wo es Zeugen dafür gibt dass sie es nicht war. Wobei es eigentlich nicht um sie geht sondern um das Auto: das war auch sicher nicht verliehen etc. ?

Umlüx

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eine handvoll zeugen klingt für mich schonmal sehr hilfreich?

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Zitat von Umlüx
eine handvoll zeugen klingt für mich schonmal sehr hilfreich?

Die haben die Zulassungshalterin gesehen. Und weiter?
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