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American Staffordshire Einfuhrbestimmungen von Österreich nach Schweiz.

NeseN 22.12.2014 - 17:37 1041 2
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NeseN

Nobody f*ks with DeJesus!
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huhu,

folgende lage. eine bekannte hat einen American Staffordshire "bekommen", weil in der Famiele ein Todesfall war und sonst niemand das weibchen nehmen würde. es gäbe zwar einen onkel in der schweiz der ihn sofort nehmen würde, aber angeblich wäre die ausfuhr von kampfhunden nicht erlaubt (lt. meiner bekannten). da gäbe es angeblich ein relativ neues gesetzt.

ich kann das ganze nicht ganz nachvollziehen, weil ich noch nie gehört hätte das ich nicht zb. bei einem tschechischen züchter keinen dogo agerntino kaufen und einführen dürfte.

ich habe ein bischen gegoogelt und das einzige das ich gefunden habe ist das gewisse impfungen tollwut usw vorhanden sein müssen und er nur nicht kupiert sein darf. weder ohren noch schwanz.

aber leider war keine der quellen wirklich ganz aktuell (meist so 2007-2010).

bei der arche noah od. so konnte ich leider niemanden mehr erreichen.

weiss jemand genaueres/aktuelles? hat nen link od. eine tel. nr. wo man genau nachfragen könnte?

tia.

Cobase

Mr. RAM
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In der Schweiz ist das von Kanton zu Kanton unterschiedlich, ob du solche Gossenhunde halten darfst oder nicht.

Zürich, Wallis, Schwyz, Genf und Freiburg haben Verbotslisten.

Hier einmal eine Übersicht:
http://www.beobachter.ch/fileadmin/...kampfhunde.html
http://www.tierimrecht.org/de/tiers...recht/index.php

Zur Einfuhr: http://www.blv.admin.ch/themen/0467...ex.html?lang=de

NeseN

Nobody f*ks with DeJesus!
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dank dir. das ist schon einiges an infos :) ich geb dir links weiter.
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