hachigatsu
king of the bongo
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Da gibts noch eine Gegenbewegung zu der Geschichte, klingt zwar auch etwas weit hergeholt aber das ist die Sache mit dem Bot der die Webseiten durchsucht und dann einen "emotionalen Schaden" verursacht auch.
https://kaernten.orf.at/stories/3172526/ mir kommt einfach nur das kotzen bei dem ganzen Thema. Eigentlich sollt ich eine Schadensersatzforderung bei ihr machen, immerhin hatte ich mehrere stunden Arbeit damit. Leider finde ich es nicht mehr, aber soweit ich mich erinnere gibt es doch etwas das man Schaden sofern möglich vermeiden muss... Nachdem sie das übertragen von daten an Google als Schaden ansieht wäre sie eigentlich angehalten einen solchen Schaden zu vermeiden, und das macht man definitiv nicht wenn man bewusst auf tausende Seiten geht die deine Daten übertragen.
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BiG_WEaSeL
Super Moderator-
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Spannend, der Anwalt hat noch andere Geschäftsfelder entdeckt. Paywall aber der Anfang reicht aus. Satter Gewinn: Wie man mit erfolgreichen Volksbegehren Geld macht | Kleine ZeitungVolksbegehren, die die 100.000-Unterschriften-Grenze knacken, bekommen das fünffache der Gebühren vom Innenministerium zurückerstattet. Für "Stammkunden" mit polarisierenden Anliegen ist das ein gutes Geschäft. Link: www.kleinezeitung.at auf Twitter schreibt der Autor des Artikels
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schichtleiter
Addicted
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Cobase
Mr. RAM
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Bearbeitet von Cobase am 27.02.2023, 18:05
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Rogaahl
Super Moderatorinterrupt
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Nach solchen Aktionen sollte man sitzen gehen. Nicht nur ist das Betrug, imho haben sie die Opfer auch erpresst. "Zahle sofort ein, sonst.." Hab auch auf lokal gehostete Fonts umgestellt. Bringt meist ein paar Prozent auch bei Pagespeed Insights. Bei Pagespeed Insights vielleicht, in der Realität schaut es afaik aber anders aus, die Fonts wurden ja seitenübergreifend gecached.
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COLOSSUS
AdministratorGNUltra
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Bei Pagespeed Insights vielleicht, in der Realität schaut es afaik aber anders aus, die Fonts wurden ja seitenübergreifend gecached. Nein, weil Browser-Caches aus Privacy-Gruenden inzwischen UA-seitig partitioniert sind/werden.
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Rogaahl
Super Moderatorinterrupt
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Nein, weil Browser-Caches aus Privacy-Gruenden inzwischen UA-seitig partitioniert sind/werden. Alles klar, danke fürs Aufklären. Das letzte Mal, wo ich remote Fonts verwendet habe, war das noch so. Time to Say Goodbye to Google Fonts: Cache PerformanceThis browser caching change kills the utility of cross-site resource CDNs like Google Fonts. Link: wicki.io
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questionmarc
Here to stay
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Vinci
hatin' on summer
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Niederösterreichischer Anwalt berichtet von Drohanrufen und Besuch von "Schlägertypen" und hat von Google Fonts genug. https://futurezone.at/netzpolitik/g...eifen/402344520Es einzige was die News für mich noch besser gmacht hät wär wenn a die Anfrage ausm Spital hät beantworten müssen...
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dio
Here to stay
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Wenn man so vehement am Watschenbaum rüttelt darf man sich nicht wundern.
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böhmi
AdministratorSpießer
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play stupid games, win stupid prices
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Skatan
peace among worlds!
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Ein Anwalt Peter Harlander bietet gute Infos auf LinkedIn zu dem Fall. Ich nehme an es hat nicht jeder LI bzw. keine Ahnung ob der Link funzt darum auch der Text als quote hier: linkDie Zeugenaussage des IT-Unternehmens bringt Eva Z. und RA Mag. Hohenecker in massive Bedrängnis.
Neue Ermittlungsergebnisse der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zeigen detailliert, mit welchem enormen technischen, organisatorischen und finanziellen Aufwand die Beschuldigten die Daten der abgemahnten Websites erhoben haben sollen.
Der Geschäftsführer des IT-Unternehmens, welches nach Aussage des Geschäftsführers im Auftrag von Eva Z. und RA Mag. Hohenecker die Websites ausgeforscht hat, machte eine umfassende Zeugenaussage.
Gemäß dem Geschäftsführer gab es mehrere Besprechungen mit Frau Eva Z. und RA Mag. Hohenecker, in welchen die Vorgangsweise detailliert festgelegt wurde. Dabei soll RA Mag. Hohenecker festgelegt haben, dass es von maximaler Bedeutung sei, dass die Software die Websites über die IP-Adresse von Eva Z. öffnet. Daher installierte das IT-Unternehmen die Software zum Aufruf der Website am Notebook von Eva Z.
Das IT-Unternehmen soll über diverse Dienste die Vorauswahl der in Frage kommenden Websites generiert und den Datensatz an Eva Z. zur Weiterverarbeitung auf ihrem Notebook über ihre IP-Adresse übermittelt haben. Eva Z. soll sodann mittels Software diese Websites aufgerufen und automatisiert auf das Vorhandensein von Google Fonts ausgewertet haben. Dies soll dann den ausschlaggebenden Datensatz mit den abzumahnenden Websites ergeben haben, welchen Eva Z. wieder an das IT-Unternehmen retourniert haben soll. Mittels der von Eva Z. verfeinerten Daten soll dann das IT-Unternehmen (!) die PDF-Dateien der Abmahnschreiben generiert und direkt an die Druckerei übermittelt haben. Demnach wären die Aufforderungsschreiben nicht einmal in einer Anwaltskanzlei produziert worden.
RA Mag. Hohenecker soll unmittelbar in die Preisverhandlungen für die Kosten der Datenerhebung eingebunden gewesen sein. Ebenso sollen die zwei Rechnungen über € 7.560,00 für das Crawlen der Impressen der Websites und über € 24.000,00 für die Erstellung der PDFs der Abmahnschreiben direkt an RA Mag. Hohenecker in Rechnung gestellt worden sein. Als Rechtsanwalt von 430 Opfern dieser Abmahnwelle ist die Sache nunmehr eindeutig:
Der Aufruf von tausenden Websites im Rahmen eines ausgeklügelten Systems mittels Software nur zu dem Zweck der Herbeiführung einer Datenschutzverletzung und zum Zweck der Einforderung von Schadenersatz fällt nicht unter den Schutzzweck der DSGVO und stellt eindeutig einen Rechtsmissbrauch dar.
Ähnlich formuliert es die WKStA: „Nachteile [Anm.: zu Lasten von Eva Z.] hat es aber nach der aktuell vorliegenden Verdachtslage nie gegeben, denn – wenn überhaupt ein Datum der Beschuldigten verschickt wurde, was Gegenstand der laufenden Ermittlungen und noch nicht abschließend geklärt ist – so geschah dies in der Absicht einer Selbstschädigung, um hernach Ansprüche zu behaupten. Es erfolgte also kein Kontrollverlust über Daten, sondern wurden solche Daten, wenn überhaupt, bewusst und kontrolliert verschickt.“
Bearbeitet von Skatan am 01.03.2023, 08:35
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Cuero
Moderator
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Wenn man den namen der Eva Z in google sucht, kommt man direkt zum vollen Namen. Wenn man den vollen namen googelt, hat man noch auf der ersten Seite der Google-Ergebnisse einen Hit auf datenschutzanwalt.eu, wo die (teilweise gepixelte) Vollmacht der Eva Z verlinkt ist (ein PDF) - inklusive Geburtsdatum und Anschrift.
Mir erscheint das... riskant? Die Daten der eigenen Klienten so publik zu machen. Wo bleibt da die #DSGVO? /s
Bearbeitet von Cuero am 01.03.2023, 09:07
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userohnenamen
leider kein name
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das war am anfang sogar komplett ungepixelt drinnen
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Hokum
Techmarine
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mah das ghört eigentlich in den "die welt wird noch länger stehen" thread
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