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Abmahnungen wegen Google Fonts

PuhBär 06.05.2021 - 22:49 24500 90
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hachigatsu

king of the bongo
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Zitat aus einem Post von Roman
Da gibts noch eine Gegenbewegung zu der Geschichte, klingt zwar auch etwas weit hergeholt aber das ist die Sache mit dem Bot der die Webseiten durchsucht und dann einen "emotionalen Schaden" verursacht auch.

https://kaernten.orf.at/stories/3172526/

mir kommt einfach nur das kotzen bei dem ganzen Thema. Eigentlich sollt ich eine Schadensersatzforderung bei ihr machen, immerhin hatte ich mehrere stunden Arbeit damit.

Leider finde ich es nicht mehr, aber soweit ich mich erinnere gibt es doch etwas das man Schaden sofern möglich vermeiden muss... Nachdem sie das übertragen von daten an Google als Schaden ansieht wäre sie eigentlich angehalten einen solchen Schaden zu vermeiden, und das macht man definitiv nicht wenn man bewusst auf tausende Seiten geht die deine Daten übertragen.

BiG_WEaSeL

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Spannend, der Anwalt hat noch andere Geschäftsfelder entdeckt.

Paywall aber der Anfang reicht aus.


auf Twitter schreibt der Autor des Artikels

schichtleiter

Addicted
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https://www.derstandard.at/story/20...berliner-anwalt

So wird aus dem Kläger der Beschuldigte :D...

Cobase

Mr. RAM
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Der arme, arme Google-Fonts-Abmahnanwalt war im Samstag im Bürgeranwalt zu Gast:

https://tvthek.orf.at/profile/Buerg...Crger&pos=1


Und in der Presse beklagt er sich auch bitter über seine ungerechte Behandlung:

https://www.derstandard.at/story/20...us-seine-person
https://kurier.at/chronik/oesterrei...storm/402344556


Bitte eine Runde Mitleid für den zu Unrecht Gescholtenen! :D
Bearbeitet von Cobase am 27.02.2023, 18:05

Rogaahl

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interrupt
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Nach solchen Aktionen sollte man sitzen gehen. Nicht nur ist das Betrug, imho haben sie die Opfer auch erpresst.

"Zahle sofort ein, sonst.."


Zitat aus einem Post von mat
Hab auch auf lokal gehostete Fonts umgestellt. Bringt meist ein paar Prozent auch bei Pagespeed Insights. :D

Bei Pagespeed Insights vielleicht, in der Realität schaut es afaik aber anders aus, die Fonts wurden ja seitenübergreifend gecached.

COLOSSUS

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GNUltra
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Zitat aus einem Post von Rogaahl
Bei Pagespeed Insights vielleicht, in der Realität schaut es afaik aber anders aus, die Fonts wurden ja seitenübergreifend gecached.


Nein, weil Browser-Caches aus Privacy-Gruenden inzwischen UA-seitig partitioniert sind/werden.

Rogaahl

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interrupt
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Zitat aus einem Post von COLOSSUS
Nein, weil Browser-Caches aus Privacy-Gruenden inzwischen UA-seitig partitioniert sind/werden.

Alles klar, danke fürs Aufklären. Das letzte Mal, wo ich remote Fonts verwendet habe, war das noch so.


questionmarc

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Zitat aus einem Post von Cobase
Der arme, arme Google-Fonts-Abmahnanwalt war im Samstag im Bürgeranwalt zu Gast:

https://tvthek.orf.at/profile/Buerg...Crger&pos=1


Und in der Presse beklagt er sich auch bitter über seine ungerechte Behandlung:

https://www.derstandard.at/story/20...us-seine-person
https://kurier.at/chronik/oesterrei...storm/402344556


Bitte eine Runde Mitleid für den zu Unrecht Gescholtenen! :D

Danke schön, sehr geil den in persona zu sehn - mir ist alles klar :D

Vinci

hatin' on summer
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Zitat
Niederösterreichischer Anwalt berichtet von Drohanrufen und Besuch von "Schlägertypen" und hat von Google Fonts genug.

https://futurezone.at/netzpolitik/g...eifen/402344520

Es einzige was die News für mich noch besser gmacht hät wär wenn a die Anfrage ausm Spital hät beantworten müssen...

dio

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Wenn man so vehement am Watschenbaum rüttelt darf man sich nicht wundern.

böhmi

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play stupid games, win stupid prices

Skatan

peace among worlds!
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Ein Anwalt Peter Harlander bietet gute Infos auf LinkedIn zu dem Fall.
Ich nehme an es hat nicht jeder LI bzw. keine Ahnung ob der Link funzt darum auch der Text als quote hier:

link

Zitat
Die Zeugenaussage des IT-Unternehmens bringt Eva Z. und RA Mag. Hohenecker in massive Bedrängnis.

Neue Ermittlungsergebnisse der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zeigen detailliert, mit welchem enormen technischen, organisatorischen und finanziellen Aufwand die Beschuldigten die Daten der abgemahnten Websites erhoben haben sollen.

Der Geschäftsführer des IT-Unternehmens, welches nach Aussage des Geschäftsführers im Auftrag von Eva Z. und RA Mag. Hohenecker die Websites ausgeforscht hat, machte eine umfassende Zeugenaussage.

Gemäß dem Geschäftsführer gab es mehrere Besprechungen mit Frau Eva Z. und RA Mag. Hohenecker, in welchen die Vorgangsweise detailliert festgelegt wurde.
Zitat
Dabei soll RA Mag. Hohenecker festgelegt haben, dass es von maximaler Bedeutung sei, dass die Software die Websites über die IP-Adresse von Eva Z. öffnet. Daher installierte das IT-Unternehmen die Software zum Aufruf der Website am Notebook von Eva Z.

Das IT-Unternehmen soll über diverse Dienste die Vorauswahl der in Frage kommenden Websites generiert und den Datensatz an Eva Z. zur Weiterverarbeitung auf ihrem Notebook über ihre IP-Adresse übermittelt haben.
Eva Z. soll sodann mittels Software diese Websites aufgerufen und automatisiert auf das Vorhandensein von Google Fonts ausgewertet haben. Dies soll dann den ausschlaggebenden Datensatz mit den abzumahnenden Websites ergeben haben, welchen Eva Z. wieder an das IT-Unternehmen retourniert haben soll.
Mittels der von Eva Z. verfeinerten Daten soll dann das IT-Unternehmen (!) die PDF-Dateien der Abmahnschreiben generiert und direkt an die Druckerei übermittelt haben. Demnach wären die Aufforderungsschreiben nicht einmal in einer Anwaltskanzlei produziert worden.

RA Mag. Hohenecker soll unmittelbar in die Preisverhandlungen für die Kosten der Datenerhebung eingebunden gewesen sein. Ebenso sollen die zwei Rechnungen über € 7.560,00 für das Crawlen der Impressen der Websites und über € 24.000,00 für die Erstellung der PDFs der Abmahnschreiben direkt an RA Mag. Hohenecker in Rechnung gestellt worden sein.
Zitat
Als Rechtsanwalt von 430 Opfern dieser Abmahnwelle ist die Sache nunmehr eindeutig:

Der Aufruf von tausenden Websites im Rahmen eines ausgeklügelten Systems mittels Software nur zu dem Zweck der Herbeiführung einer Datenschutzverletzung und zum Zweck der Einforderung von Schadenersatz fällt nicht unter den Schutzzweck der DSGVO und stellt eindeutig einen Rechtsmissbrauch dar.

Ähnlich formuliert es die WKStA: „Nachteile [Anm.: zu Lasten von Eva Z.] hat es aber nach der aktuell vorliegenden Verdachtslage nie gegeben, denn – wenn überhaupt ein Datum der Beschuldigten verschickt wurde, was Gegenstand der laufenden Ermittlungen und noch nicht abschließend geklärt ist – so geschah dies in der Absicht einer Selbstschädigung, um hernach Ansprüche zu behaupten. Es erfolgte also kein Kontrollverlust über Daten, sondern wurden solche Daten, wenn überhaupt, bewusst und kontrolliert verschickt.“
Bearbeitet von Skatan am 01.03.2023, 08:35

Cuero

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Wenn man den namen der Eva Z in google sucht, kommt man direkt zum vollen Namen. Wenn man den vollen namen googelt, hat man noch auf der ersten Seite der Google-Ergebnisse einen Hit auf datenschutzanwalt.eu, wo die (teilweise gepixelte) Vollmacht der Eva Z verlinkt ist (ein PDF) - inklusive Geburtsdatum und Anschrift.

Mir erscheint das... riskant? Die Daten der eigenen Klienten so publik zu machen. Wo bleibt da die #DSGVO? /s
Bearbeitet von Cuero am 01.03.2023, 09:07

userohnenamen

leider kein name
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das war am anfang sogar komplett ungepixelt drinnen ;)

Hokum

Techmarine
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mah das ghört eigentlich in den "die welt wird noch länger stehen" thread :D
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