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Zeitlich begrenzte Erotik im WWW

Joe_the_tulip 12.03.2009 11856 59
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Nur von 23 bis 6 Uhr sollen deutsche Erotikangebote im Internet ihre Inhalte anbieten dürfen. Betroffen sind Erotikportale und die entsprechenden Teilbereiche größerer Websites.

Rechtsgrundlage ist ein Staatsvertrag aus dem Jahr 2002, der den Jugendschutz im Internet regelt. Der deutsche Jugendschutz möchte den jetzt durchsetzen und forciert dabei die zeitliche Beschränkung, da er alle anderen Ansätze nicht für gut befunden hat. Dazu zählt unter anderem die Kontrolle durch die Internet Content Rating Association (ICRA), die Inhalte bewertet und filtert. Mit diesem System war es bis Dezember möglich, die Websites den ganzen Tage offen zu halten.

Ab sofort müssen Anbieter mit Gerichtsverfahren rechnen, sofern sie ihre Seiten nicht zeitlich beschränken. Auch andere Angebote, die als jugendgefährdend eingestuft werden, müssen sich vorsehen. Österreichische Seiten sind naturgemäß nicht betroffen und auch andere ausländische Portale werden sich wohl nicht an die Zeitbeschränkung halten. Häufig macht das deutsche Modell aber in Österreich Schule.

Das erinnert uns spontan an ein Video vom 1. April 2008: "A sad day for Hardcore Pornography".
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