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Überwachungsrechte für Polizei geändert

crusher 07.12.2007 7221 18
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Das gestern im Parlament beschlossene Sicherheitspolizeigesetz wäre durch einen am selben Tag eingebrachten Abänderungsantrag wesentlich erweitert worden. Damit sollten die ISPs verpflichtet werden, der Polizei ohne richterlichen Befehl Name, Anschrift und IP-Adresse einer Kommunikation ihrer Kunden heraus zu geben. Durch die Intervention der ISPA konnte erreicht werden, dass dies nun nur auf "konkrete Gefahrensituation" eingeschränkt wurde."Damit ist sichergestellt, dass die Polizei ohne richterlichen Auftrag, nur in wenigen Fällen - nämlich bei konkreten Gefahrensituationen - vom ISP Auskunft erhält", erklärte der Sicherheitssprecher und Vorstandsmitglied der ISPA, Dr. Wolfgang Schwabl, so heise.de.
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