Wiimote verletzt Patent?
JC 11.12.2006 - 12:26 8576 25
XelloX
Nasenbohrer deluxe
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b) laufzeit richtet sich nach einfluss des einreichenden: umso größer/wichtiger der einreichende, umso KÜRZER der patentschutz umso bahnbrechender, umso teuerer(meistens) warum sollte man dann noch forschen, wenn das patent, dann nur kurz rennt....
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TyPhOOn_2k
Little Overclocker
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patente sind eigentlich für kleine firmen gedacht. komisch, dass fast nur große firmen kiloweise patente haben
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d3cod3
Legend...
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gesetzgeber wären doch blöd wenn sie kleinen firmen helfen würden und nicht den grossen..
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-djax
Bloody Newbie
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lol i seh da nix verletzt  perhaps moechten die patentinhaber was "verletzt" sehn .. aber da werdens keine chance haben. ALLES was die patentiert haben = mousepointer lawl ... keine bewegungssensoren in dem patent zu erkenen .. noob news
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Mr. Zet
Vereinsmitgliedresident spacenerd
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ähm...
Angesichts deines Registrierungsdatums bin ich dann doch etwas überrascht von einer seltsamen Art dich zu artikulieren.
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XXL
insomnia
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weiss irgendwer ob microsoft den freestyle-controller damals patentiert hat?
weil der ist imho das ähnlichste was zum wii gibt (wobei die verwendete technik wahrshceinlich net dieselbe ist)
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-djax
Bloody Newbie
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ähm...
Angesichts deines Registrierungsdatums bin ich dann doch etwas überrascht von einer seltsamen Art dich zu artikulieren. lawl .. vom alter her glaub bin auch einer der aelteren .. dipl ing. dann auch noch .. naja man lernt halt doch sich so auszudruecken dass sich alle auskennen  im gegensatz zu den meisten vorpostern habe ich mir zumindest die noetige zeit genommen den link zum patent anzuclicken. so .. ok patent gecheckt (das hat ABSOLUT keine bewegungssensor !!! +auch keinen beschleunigungssensor!!! - mit dem angefuehrten patent wird der POINTER mit daumendruck gesteuert !!!)--> wiki checken --> kombinieren mit: """Eine technische Weiterentwicklung ist nur dann eine patentierbare Erfindung, wenn sie sich für den durchschnittlichen Fachmann, der den gesamten Stand der Technik kennt (eine theoretische Gestalt), nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt (§ 4 Satz 1 PatG[18], Art. 56 Satz 1 EPÜ[19]). Das heißt, es fehlt an Erfindungshöhe, wenn man von diesem Fachmann erwarten kann, dass er, ausgehend vom Stand der Technik auf diese Lösung alsbald und mit einem zumutbaren Aufwand gekommen wäre, ohne erfinderisch tätig zu werden. """---> bei der klage wird sich herausstellen dass das "patent" kein "patent" war
Bearbeitet von -djax am 12.12.2006, 11:45
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d3cod3
Legend...
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alter und titel machen leider noch keinen schlauen menschen  und hast du dich auch genug über das patentrecht der usa informiert oder nur europäisches hergenommen?
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Dargor
Shadowlord
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wie kann man nur versuchen, zu dieser Zeit noch die Fernbedienung zu patentieren?  Auch wenn die noch so ergonomisch is ... aber sowas in die Richtung hab ich mir schon gedacht. @djax: patentier dir das recherchierverfahren XD und dann verkaufst deine Lösung an bigN
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-djax
Bloody Newbie
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alter und titel machen leider noch keinen schlauen menschen  aehm das hab ich nicht gesagt .. eigentlich will ich genau das gegenteil beweisen =)
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Mr. Zet
Vereinsmitgliedresident spacenerd
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Es ging mir nicht um den Inhalt deines Posts, sondern um deine Ausdrucksweise. "noob news" "lawl" <- no comment und im weitern Post dann die berüchtigten "multiple exclamation marks". Ich bin sicher kein "Rechtschreibnazi", aber wenn du so schreibst, darfst dich nicht wundern, wenn dich andere mit 14 jährigen über einen Kamm scheren  Aber nachdem du ja gerade meinst, du willst beweisen, dass leute mit Titel NICHT schlau sind, passt ja eh alles  So, back to Topic, sorry für die Unterbrechung.
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