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UPC bewirkt erneut einstweilige Verfügung gegen TA

crusher 23.11.2007 - 15:25 6664 26
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HaBa

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Dr. Funkenstein
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TA und ich seh auch nichts ...

daisho

SHODAN
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Die leere Seite kommt auch mit Inode :)

eitschpi

alpakaflüsterer
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http://www.upc.at/TA-verfuegungen
Ist das das?

Die Telekom Grundgebühr (15,.. Euro) ham's ja noch nie wo angeführt oder?

daisho

SHODAN
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Das war die "alte" ja, aber hier im Thread gehts ja um eine _erneute_ Verfügung :D
Naja, whatsoever ... hat UPC wohl nichts besseres zu tun.

eitschpi

alpakaflüsterer
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Jo ober in dem Link is jo a von AonTV und Aon Speed Easy die Rede.

Athlon1

Future has arrived!
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also unter pressemitteilungen auf derent seite findet man auf 21.11 datiert die aontv klage war das gemeint?

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat von M4D M4X
Wenn ein "Pseudomonopolist" seine Marktführung mit dem niedrigsten Preis erringt ists doch OK ???

Die Preise werden ja gsd nicht künstlich in die Höhe getrieben.
Naja, aber mit unlauteren Mitteln. Die Telekom verlangt von ihren Kunden keine Anschlussgebür/Monat (15 Euro iirc ?), aber die anderen Anbieter müssen diese verlangen von der TA aus. Wie sollen die mit 15 Euro Spanne jemals konkurrenzfähig bleiben?

zebra

Banned
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Zitat von Hansmaulwurf
Nicht von dir :D

Aber ich mein preislich gesehen, Preismonopol hatten sie bis jetzt ja nicht gerade :)
soll mir nichts ärgeres passieren wie das jemand monopolstellung erringt weil er der aller billigste anbieter ist :D
Zitat von Hansmaulwurf
Naja, aber mit unlauteren Mitteln. Die Telekom verlangt von ihren Kunden keine Anschlussgebür/Monat (15 Euro iirc ?), aber die anderen Anbieter müssen diese verlangen von der TA aus. Wie sollen die mit 15 Euro Spanne jemals konkurrenzfähig bleiben?
wie lange gibts eigentlich schon keine privaten tankstellenbetreiber mehr ?
da gibts auch keine "regulierung" obwohl die preise österreichern wirklich weh tut, aber wenn die TA den österreichern telefon+inet+handy extrem billig anbietet, greift plötzlich jemand ein ?
wo sind die leute wenn komplett grundlos der spritpreis (vorallem diesel) ins unermessliche steigt ?
Bearbeitet von zebra am 24.11.2007, 09:21

Starsky

Erbeeren für alle!
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upc und vorallem inode sollten darauf bedacht sein, ihre kunden zufrieden zu stellen, dann kündigen diese nicht ihre verträge und wechseln zur konkurrenz.

semteX

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Zitat von zebra
soll mir nichts ärgeres passieren wie das jemand monopolstellung erringt weil er der aller billigste anbieter ist :D

wie lange gibts eigentlich schon keine privaten tankstellenbetreiber mehr ?
da gibts auch keine "regulierung" obwohl die preise österreichern wirklich weh tut, aber wenn die TA den österreichern telefon+inet+handy extrem billig anbietet, greift plötzlich jemand ein ?
wo sind die leute wenn komplett grundlos der spritpreis (vorallem diesel) ins unermessliche steigt ?
Der vergleich ist absolut falsch aufgezogen.

auf dein tankstellenbeispiel umgelegt würd das so ausschaun:

Der ganze sprit kommt von BP (dass er von wo anders kommt wurde einfach erfolgreich durch monopol verhindert), die beliefern BP Tankstellen gratis, alle anderen Tankstellen müssen aber 5000€ pro tankwagen nur an "lieferkosten" zahlen. was zur folge hätt, dass alle andern tankstellen immer nen meilenweilt höhern preis hätten und somit zwangsweise vor die hunde gehen würden.

in österreich kann ma es sich als zwischenhändler auf dem marktsegment ned aussuchn, von wem ma die kupferleitung "übernimmt".. somit muss hier auch regulierend eingegriffen werden. wieso sich jetzt auf einmal leute über diesen witz freuen ist mir ned klar, ohne konkurenz hätt ma in österreich noch lang kein adsl2

crusher

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dur ned blern
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guten morgen, also an alle die die links nicht lesen können:

klage 1: (über aon speed)
[quote]UPC erwirkt einstweilige Verfügung gegen Telekom Austria

- Bei „Surfst nix, zahlst nix“ fallen entgegen der Bewerbung mindestens 15,98 Euro Grundentgelt und 10,- Euro Mindestumsatz an

Wien, 15. November 2007: Erfolg für UPC Austria! Der österreichweit tätige Multimedianetzbetreiber hatte die Telekom Austria (TA) aufgrund irreführender Werbung für den Tarif aonSpeed Easy geklagt. Nun hat das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen die TA erlassen, die es der TA untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ihre Internetzugänge mit den Worten „Surfst nix, zahlst nix“ oder in sinngleicher Weise anzukündigen und/oder zu bewerben, wenn dem Kunden in jedem Fall Kosten verrechnet werden.

Die wahren Kosten werden verschwiegen
Das Handelsgericht Wien hält in der Begründung des Beschlusses unter anderem fest: Das Herausstellen der Aussage „Surfst nix, zahlst nix“ erweckt den falschen Eindruck, für Perioden, in denen kein Internetzugang erfolgt, werde überhaupt kein Entgelt verrechnet. Dass zusätzlich zum Mindestumsatz noch dazu ein Grundentgelt für die Festnetztelefonie anfällt, ist der Werbeaussage überhaupt nicht zu entnehmen, wodurch die Werbeaussage zur unvollständigen Angabe mit Irreführungseignung wird. Bei genauer Betrachtung des Tarifes stellt man fest, dass auch bei Nichtnutzung Kosten anfallen: und zwar neben dem monatlichen Grundentgelt für den Telefonanschluss (POTS) in der Höhe von 15,98 Euro auch ein Mindestumsatz in der Höhe von 10,- Euro pro Monat. Das ergibt entgegen dem Werbeslogan „Surfst nix, zahlst nix“ immerhin fixe monatliche Kosten in der Höhe von 25,98 Euro!

DI Thomas Hintze, Vorsitzender der Geschäftsführung von UPC Austria, zeigt sich über das Urteil des Handelsgerichts erfreut: „Für mich ist das eine Irreführung, wenn man potentielle Kunden über die tatsächlichen Kosten in der Höhe von 25,98 Euro, die auch bei Nicht-Benutzung des Internet-Zugangs anfallen, im Unklaren lässt. Daher sind wir mit der einstweiligen Verfügung durch das Handelsgericht Wien gegen die Bewerbung von aonSpeed Easy durch die Telekom Austria äußerst zufrieden und werden auch alle weiteren Schritte unseres Mitbewerbs sorgfältig prüfen. Derzeit ist gegen die Telekom Austria auch eine zweite Klage bzgl. der Bewerbung des Produkts aon TV anhängig, deren Ergebnis wir schon mit Spannung entgegensehen.“[/quote]

und die neue verfügung: (über aonTV)
[quote]


UPC erwirkt zweite einstweilige Verfügung gegen Telekom Austria – diesmal wegen aon TV

- Beim Produkt „aon TV“ fallen neben dem monatlichen Grundentgelt von 4,90 Euro zusätzlich zumindest 15,98 Euro für einen Festnetz-Telefonanschluss an

Wien, 21. November 2007: Zum zweiten Mal innerhalb kürzester Zeit musste der Multimedianetzbetreiber UPC Austria eine Klage gegen die Telekom Austria (TA) einbringen. UPC hatte die TA aufgrund irreführender Werbung für das Produkt aon TV geklagt. Nun hat das Handelsgericht Wien wie auch bereits bei der kürzlich eingebrachten Klage gegen die Bewerbung von aon Speed easy (Surfst nix, zahlst nix) eine einstweilige Verfügung gegen die TA erlassen. Demnach hat es die TA ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ihr Produkt „aon TV“ mit einem monatlichen Entgelt von € 4,90 zu bewerben, ohne dass sie mit gleichem Aufmerksamkeitswert darauf hinweist, dass zusätzlich zu diesen Kosten die laufende Grundgebühr für einen Festnetz-Telefonanschluss bei der TA dazu kommt.

Gesamtkosten werden nicht ausgewiesen
In der Begründung des Beschlusses hält das Handelsgericht Wien unter anderem fest: „Die Beklagte stellt in ihrer Werbung in mehreren Tageszeitungen in großer Schrift und daher blickfangartig einen besonders günstigen Preis für ihr Kabelfernsehen heraus. Dass zu dem Betrag von 4,90 Euro pro Monat noch irgendwelche weiteren monatlichen Kosten kommen, geht aus dem Inserat nicht hervor. (…) Die gegenständliche Blickfangwerbung ist insgesamt so gestaltet, dass ihr weitere monatliche Kosten als 4,90 Euro für das Kabelfernsehen der Beklagten nur bei gerade detektivischer Akribie entnommen werden können, sodass sie auch für den durchschnittlichen aufmerksamen Leser irreführend im Sinne des § 2 UWG ist.“

Der in der Werbung kommunizierte Preis für das TV-Angebot der Telekom Austria entpuppt sich bei näherer Betrachtung also als Mogelpackung. Es wird nämlich verschwiegen, dass aon TV in Kombination mit einem Festnetzanschluss oder DSL Produkt weitaus höhere Kosten verursacht. Zu den angeblichen 4,90 Euro Grundentgelt für aon TV sind mindestens noch 15,98 Euro für den Festnetzanschluss zu rechnen, somit kommt man auf monatliche Mindestkosten in der Höhe von 20,88 Euro. Bei Bestellung von aon TV ohne die gleichzeitige Nutzung mit einem Festnetzanschluss oder DSL Produkt, werden 24,90 Euro pro Monat in Rechnung gestellt.

DI Thomas Hintze, Vorsitzender der Geschäftsführung von UPC Austria, zum Rechtsspruch gegen die Telekom Austria: „Dass wir innerhalb kürzester Zeit gleich zwei einstweilige Verfügungen gegen die TA erwirkt haben, zeigt, dass hier wirklicher Handlungsbedarf bestanden hat, um die irreführende Bewerbung von aon TV und aon Speed Easy zu unterbinden. Es wirkt auf uns als würden bei allen aktuellen Kampagnen der Telekom Austria die Konsumenten systematisch durch unvollständige Preisangaben geködert werden.“[/quote]

hoffe nun kanns jeder lesen

Luzandro

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Zitat
- Beim Produkt „aon TV“ fallen neben dem monatlichen Grundentgelt von 4,90 Euro zusätzlich zumindest 15,98 Euro für einen Festnetz-Telefonanschluss an

Und wo ist der große Unterschied zu den ganzen ADSL-Angeboten? (u.a. auch von UPC - dort hab ich jetzt so schnell auf http://www.upc.at/inode/adsl auch nur bei "aDSL solo" gesehen, dass bei dem KEINE Telefongrundgebühr an TA dazukommt...)
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