Internet A1/Telekom (DSL)
10.04.2018 - 08:37 228731 754
Viper780
ElderEr ist tot, Jim!
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Das war schon immer so und ist erst die letzten Jahre besser geworden wo die durchschnittliche Geschwindigkeit abgegeben werden muss. Mach hier die Anfrage https://www.telematica.at/internet/verfuegbarkeitscheckUnten dann "auf für Technikverliebte" drücken. Da siehst du was maximal bei dir geht. Ohne anderer Leitung wird's nicht besser. Dann suchst du den besten/günstigsten Anbieter für dich raus. Fonira ist preislich meist gut und hat einen super Support. Aber je nach (lokalem) Angebot kann auch spusu, drei, A1,... günstiger sein
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COLOSSUS
AdministratorGNUltra
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Viper780
ElderEr ist tot, Jim!
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Stimmt, optisch aber weniger hübsch und Adresseingabe in Wien ist PITA
dafür die Verlinkung zum Breitband Atlas super
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ferdl_8086
Here to stay
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dafür die Verlinkung zum Breitband Atlas super Der wird im Laufe des Jahres oder Anfang 2026 auf Adresspunkte umgestellt. Die 100x100m Kastln machen zu viel Ärger und haben zu viel Missbrauch geführt.
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that
Hoffnungsloser Optimist
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Du meinst die „Maximale Geschwindigkeit im Sinne der Verordnung ...“? Da steht eh dabei: Diese Geschwindigkeit garantieren sie dir 95 % der Zeit. Nach lesen der Verordnung sage ich wirst du das in ähnlicher Konstellation du überall so haben. Nein, da steht "Darüber hinaus dürfen wir informieren, dass die in der Tabelle ausgewiesene normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2120 jene Bandbreite darstellt, die vom Kunden 95% der Zeit eines Tages erreicht wird.". Das ist für die andere Spalte. Was die "Maximale Geschwindigkeit im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2120" sein soll, erklären sie nirgends. Die Verordnung verlangt: "eine klare und verständliche Erläuterung, wie hoch die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Festnetzen oder die geschätzte maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Mobilfunknetzen ist und wie sich erhebliche Abweichungen von der jeweiligen beworbenen Download- und Upload-Geschwindigkeit auf die Ausübung der Rechte der Endnutzer gemäß Artikel 3 Absatz 1 auswirken könnten;" Insofern finde ich dieses Dokument von A1 höchst verwirrend und kundenfeindlich. "Maximal" heißt normalerweise "kann nie überschritten werden", und wenn dieser Wert unter den beworbenen Bandbreiten liegt, noch dazu so deutlich, dann verstehe ich nicht wie sie damit durchkommen.
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