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Garantiefall??????

moe 19.10.2001 - 15:48 1030 18
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nik

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also nochmal was zu beweglich und unbeweglich:
das kann man kurz so zusammenfassen:
unbewegliche güter = IMMOBILIEN (wie schon der name sagt)
im wesentlichen grundstücke. bauwerke gehören in der regel zum grundstück mit ausnahme von superädifikaten. man kann also nicht eigentümer eines hauses nicht aber eines grundstückes sein und der der eigentümer des grundstückes ist ist eigentümer des hauses. bei mehrpateienhäusern muss jeder, um wohungseigetum erlangen zu können, als miteigentümer ins grundbuch eingetragen werden, wobei sichs beim wohnungseigetum ansich mehr um ein benützungsrecht handelt, da das ö recht stockwerkseigentum nicht kennt.

und ALLES andere (ausser bauwerken und zubehör von grundstücken) sind bewegliche güter (mobilien ;))

und die ziegel sind bis zum verbauen mobilien und werden erst durchs verbauen zu immobilen.

graka= immer mobilie, ausser du baust sie als mosaik in die hauswand ein ;)
Bearbeitet von nik am 22.10.2001, 11:53

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super-aedifikate sind lustig.

die WU ist zum beispiel ein super-aedifikat, weil das gebäude auf einem fremden grundstück steht, und zwar "nicht mit der absicht, immer dort zu stehen"

rofl - bin ich froh, kein jurist zu sein... :D

sub-zero

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vereck ich muss die Rechstprüfung in bwl noch machen *waaaah*

:)

nik

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das is eh die schwerste prüfung bei den bwl-ern, oder? ;) ;) ;)
:D :D :D
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