Rechtliche Fragen zu Homepages
netfrog 21.10.2003 - 23:41 554 10
netfrog
Bloody Newbie
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Ich lese schon seit einiger Zeit in diesem Forum mit, aber jetzt hab ich auch mal eine Frage. Ich hoffe, ich hab den Thread nicht ganz falsch platziert...
Unter euch gibts sicher viele, die diverse Websites erstellt haben und die auch verkaufen. Wie schaut das eigentlich rechtlich aus? Darf das eigentlich jeder? Wenn ich Homepages jemand anderem verkaufe, dann ist das doch ein Einkommen - muß ich das versteuern? Wenn ja, generell immer oder ab einem bestimmten Limit? Brauch ich dafür einen Gewerbeschein oder so einen Wisch?
Wenn mich nun ein Bekannter, der ein kleines Lokal in der Weststeiermark betreibt, bittet, für ihn und dieses Lokal eine Homepage zu erstellen - kann ich das machen? Wenn ich ihm pro Seite ca. 30.- bis 50.- je nach Aufwand verrechne, ist das legal oder nicht? Falls illegal, was muß ich tun, damit es legal ist?
Das coden selbst ist natürlich kein Problem, hab schon mehrere Seiten mit HTML, XHTML, PHP und ASP gemacht, waren aber eigentlich alle unentgeltlich...
Wär toll wenn mir jemand ein wenig weiterhelfen könnte...
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ccr
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Am Besten setzt einen Werkvertrag auf (Musterexemplare gibt's im Internet zum Runterladen). Du mußt nur drauf achten, dass die Leistung pauschaliert bezahlt wird (also ein Gesamthonorar für die vereinbarte Leistung im Vertrag aufscheint), dazu am Besten noch die Standardklauseln von wegen "mit eigenen Betriebsmitteln, am eigenen Arbeitsplatz, vom Auftraggeber unabhängig" etc. (damit der Unterschied zu einem freien Dienstvertrag klar rauskommt). Und über die Bezahlung wird eine schöne Honorarnote aufgesetzt.
Wenn Du dann unter 6xxx Euro (genaue Summe weiß ich jetzt nicht auswendig) im Jahr mit so einem Werkvertrag verdienst (und kein reguläres Arbeitsverhältnis nebenbei hast) brauchst Du weder Sozialversicherung noch Steuern zahlen. Du mußt Dich nichteinmal bei SV oder Finanzamt melden. Das gleiche gilt auch für Deinen Auftraggeber.
Gewerbeschein brauchst Du keinen.
Bearbeitet von ccr am 22.10.2003, 09:34
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that
ModeratorHoffnungsloser Optimist
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sind das nicht eher 6xx Euro? Ich kann mich nur dunkel erinnern, irgendwann warens mal 9000 ATS.
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Ringding
Pilot
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Nein, größenordnungsmäßig stimmt's schon. Ich glaub es ist sogar ein bisschen über 7000€.
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Primster
LegendGaming queue empty
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Die Geringfügigkeitsgrenze liegt eigentlich bei 300,- EUR im Monat ergo 3600,- EUR im Jahr. Für den Werkvertrag gilt das imho auch.
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Ringding
Pilot
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Das hat aber mit Geringfügigkeit nix zu tun. Das war früher so um die 120.000 S, und das passt mit 3600€ nicht wirklich zusammen.
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mat
AdministratorLegends never die
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hier werden 2 dinge verwechselt. 1. 6xxx euro darf man unversteuert verdienen.. wenn du drüber fällst dann musst du ca. 1/3 mit 15% (oder so) versteuern. sozialversicherung braucht man natürlich. der fall in dem man keine sozialversicherung braucht, ist ein studium (bei einem elternteil mitversichert). wenn man hierbei aber mehr als 3xxx ATS verdient (kA wieviel euro und egal ob versteuert oder nicht.. weil man mit so einem betrag sowieso nicht in einem jahr über die 6xxx euro grenze kommt) dann verliert man die kinderbeihilfe. edit: vote für euroumrechner als feature in oc.at integriert
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ccr
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@mat: Nein, unter den 6xxx Euro mußt Du auch keine Sozialversicherung abführen! Neue Selbständige haben ihre Tätigkeit selbst bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) zu melden, wenn
ihr jährliches Bruttoeinkommen den Betrag von EUR 6.453,35 übersteigt oder wenn daneben noch eine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und das Jahresbruttoeinkommen den Betrag von EUR 3.712,56 für das Jahr 2003 bzw. EUR 3.618,48 für das Jahr 2002 übersteigt. http://www.help.gv.at/88/880004_f.html
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mat
AdministratorLegends never die
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"Stand vom 19.9.2003" das muss neu sein. war bei der arbeiterkammer und hab mich dort beraten lassen.. broschüren etc. bekommen; das war aber im april. Hinweis: Der Bezug einer Pension, eines Ruhe- oder Versorgungsgenusses, von Kranken- und Wochengeld, Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, Sonderunterstützung oder einer Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung ist dem Erwerbseinkommen gleichgestellt. nochmal das is ja top! @ccr: danke für die information!!
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mat
AdministratorLegends never die
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so.. hab mich jetzt nochmal erkundigt.. das is doch schon längere zeit so - nur hab ich auf dem anmeldungsbogen keine genau gehaltsgrenze angegeben. das heisst quasi dass man ordentlich sozialversicherung brennt und ende des jahres schaut ob man die 6300 euro grenze erreicht hat. wenn nicht dann wandert das geld retour in meine tasche. 0wnt!
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DJ_Cyberdance
Here to stay
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Jetzt muß ich auch mal was fragen (ziemlich OT hier eigentlich, aber es paßt zum Thread): Ich bin in den letzten Jahren jeweils während einiger Monate (Jänner bis Juli) bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern gleichzeitig geringfügig angestellt gewesen. Zusätzlich hatte ich im Sommer diverse Ferialjobs. Das Jahreseinkommen war (leider) trotzdem deutlich unter den 120.000 ATS. Nebenbei bin ich Student, 24, und bei meinen Eltern mitversichert.
Für jedes Monat, das ich über die Geringfügigkeit hinausverdient habe, muß ich nun Sozialversicherung zahlen (für die geringfügigen Beschäftigungen, weil bei den Ferialjobs macht das der Arbeitgeber) Das macht jedes Jahr > 500.- EUR, also eigentlich ein hübsches Sümmchen. Gäbe es theoretisch eine Möglichkeit, diese Summe nicht zahlen zu müssen? (Ich zahls trotzdem => werden als "Pensionsjahre" angerechnet)
Damits wieder ein bisschen mehr zum Topic paßt: Wenn ich jetzt für jemanden Webpages erstelle, wie soll ich da was wie wann wo verrechnen? Wär toll wenn sich da wer auskennt, ich hab da nämlich auch nicht viel Plan...
Bearbeitet von DJ_Cyberdance am 23.10.2003, 17:27
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