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Z: Peugeot 208 Active BJ 2012 mit Wildschaden

Garrett 18.04.2022 - 16:43 6570 40
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WONDERMIKE

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kenough
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Zitat aus einem Post von Drey
Wie würdet ihr euch dann in so einer Situation verhalten?

Vermutlich das Gespräch suchen und erst wenn das nicht fruchtet mit einem Bilderkatalog samt Anwalt ausrücken? :D Ich schätze mal wenn man sich so einen Turbotausch 50:50 teilt leben alle schön weiter :)

Aber natürlich ist es gut zu wissen, womit man mitunter zu tun haben kann.

Drey

disconnected
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selbst wenn es ein Urteil gäbe, könnte man keinen Rückschluss ziehen, weil es trotzdem ein Einzelfall ist. Nichtsdestoweniger zeigt es auf, dass ein "i haft für nix, LOL" am Kaufvertrag keine rechtlich sicherer Hafen ist. Dieser Rückschluss lässt sich sehr wohl zu.

dio

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Versteh ich zwar nicht, wieso das so sein sollte (so einen Liebesbrief vom Anwalt kann jeder zu jederzeit schreiben, siehe Abmahnwellen) - aber interessant ist es jedenfalls.

Drey

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weil sowohl der eigene rechtsanwalt als auch die öamtc-rechtsabteilung nach prüfung der unterlagen und hin- & herschreiben unisono zur empfehlung gekommen sind, dass _in diesem fall_ ein vergleich die zu empfehlende handlungsweise sei. ich vermute, dass der öamtc auch diesen disclaimer auf den kaufvertrag aus der landläufigen falsch empfunden absoluten sicherheit draufschreibt, dass ein gewährleistungsausschluss nicht allumfassend wirkt.

es hat der böhmi eh schon recht fein zusammengefasst: du hast nichts wasserdichtes und ich denke, man tut gutes daran, dass man sich diesen sachverhalt vergegenwärtigt, sobald man beabsichtigt, ein gebrauchtes kfz von privat an privat zu verkaufen.

daisho

SHODAN
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Zitat aus einem Post von Drey
Du schließt ja nur die Gewährleistung aus, aber nicht die Haftung für versteckte Mängel.
Die Haftung versteckter Mängel steht daher über einem Gewährleistungsausschluss.

Zitat aus einem Post von Drey
selbst wenn es ein Urteil gäbe, könnte man keinen Rückschluss ziehen, weil es trotzdem ein Einzelfall ist. Nichtsdestoweniger zeigt es auf, dass ein "i haft für nix, LOL" am Kaufvertrag keine rechtlich sicherer Hafen ist. Dieser Rückschluss lässt sich sehr wohl zu.

1) Wir kennen halt weiterhin weder den Sachverhalt noch sonst irgendwas von dem Kauf. Mir persönlich ist es auch blunzen wer da wo der böse war, mir geht es wie gesagt rein um das rechtliche.

2) Auf der Seite die ich letztens gepostet habe hier steht aber eh so ein Grund warum man es anfechten könnte:

Zitat
Ein Gewährleistungsausschluss ist dann anfechtbar, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden oder massive Mängel vorhanden sind, die das Auto fahruntauglich machen. Arglistig verschwiegene, versteckte Mängel sind auch beim Kfz-Privatverkauf unzulässig und schlimmstenfalls strafbar.

Das würde aber bedeuten dass man nachweisen könnte das der Mangel schon beim Kauf bestand und nicht erst nachher passiert ist - das ist in der Regel eher schwer und im Zweifelsfall gewinnt halt nicht der Kläger eigentlich (außer der Richter hat aus irgendeinem Grund Zweifel daran - kann natürlich passieren wenn der sich denkt du bist ein Schlitzohr oder so ...)

Nachdem aber ein Vergleich gemacht wurde und es kein Urteil gab kann man da jetzt wenig dazu sagen ob man da tatsächlich Angst haben muss oder nicht. Imho NEIN.


Anmerkungen die ich noch dazu geben würde aus meiner persönlichen Sicht:
a) Beim ÖAMTC Kaufvertrag wird Gewährleistung nicht komplett ausgeschlossen (wie ich es machen würde) sondern
Zitat
Der Verkäufer schränkt seine Gewährleistungspflichten auf Eigenschaften
gemäß einer Leistungsbeschreibung (s. unten) ein.
mit den folgenden 5 Zeilen Beschreibung > überlegt euch was ihr da reinschreibt ...

b) Das gilt für JEDEN einzelnen selbst verantwortlichen Menschen. Holt euch eine Rechtsschutzversicherung. Das Ding kostet irgendwas um die 10-15 Euro im Monat ... das ist nix ... so wenig kann man gar nicht verdienen das man so etwas nicht hat BITTE :o
Dann brauchst auch keine Angst vor teuren Auseinandersetzungen haben weil irgendwer gern schnell mit dem Anwalt wedelt ...

Roman

CandyMan
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So heiß wie es gekocht wird wird es selten gegessen.
In dem Fall wie Garrett es beschreibt gehts um ein Billigauto mit Frontschaden, ohne Pickerl zum selber reparieren.
Wenn der Käufer einen defekten Kühler übersehen hat und den Karren heißgefahren hat fällt das sicher nicht unter versteckten Mangel.
Ansonsten ist es einfach nur „probieren“ von Seiten des Käufers. Klingt auch schon etwas verdächtig wenn der Typ stundenlang das Haus belagert…

Jedenfalls wär es cool von Garrett zu hören wie es ausgegangen ist.

Drey

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ich hab das Beispiel auch gebracht, damit hier Awareness für diesen Sachverhalt entsteht und man nicht nichtsahnend in ein Messer rennt. Ich denke, dass es uns allen nun gut gelungen ist. Blunzen, sehr gerne vom örtlichen Metzger, aber mit Kartoffelgröstl bitte.

falls es deiner geschätzten aufmerksamkeit entgangen ist, dann freue ich mich, dich drauf hinweisen zu dürfen, dass es von mir erwähnt wurde, dass der mangel vom käufer umfassend und sehr fundiert gemeldet wurde, quasi als "gutachten".

ob der schaden bei kauf existent war oder nicht, entzieht sich meiner kenntnis. ich hätte es aus käufersicht eher wie der wundermichl gehalten und den verkäufer kontaktiert.

ich habe bisher selten im privatrecht richter gesehen, die urteile fällen wollen. die meisten richter streben aus meiner erfahrung heraus aus mehreren gründen eher vergleiche an, ua. weil diese nicht anfechtbar sind.

nebeneffekt: mein schwiegervater hatte eine rechtsschutzversicherung, über die dann das abgewickelt wurde. diese + öamtc-rechtsabteilung haben dann zum vergleich geraten.

fazit: aufpassen beim gebrauchtwagenverkauf von privat an privat.

WONDERMIKE

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kenough
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Achtung daisho, es muss nicht um den arglistig verschwiegenen Mangel gehen(das wäre sogar Betrug), sondern einfach ein normaler versteckter Mangel, wo es überhaupt nicht um eine absichtliche Täuschung geht.

Die andere Partei hat hier jedenfalls viel unternommen um etwas auf den Tisch zu legen. Was hat man dann aber selber in der Hand? Das Auto und alle Unterlagen sind ja weg.

daisho

SHODAN
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Stand eh in meinem Quote:
Zitat
oder massive Mängel vorhanden sind, die das Auto fahruntauglich machen.

Das bedeutet halt du kannst den Gewährleistungsausschluss anfechten, aber dazu müsste man ja trotzdem noch beweisen dass der Mangel schon beim Kaufabschluss bestanden hat - ansonsten gilt die zurückgeholte Gewährleistung ja nicht. Ob das beweisbar ist bei diesem speziellen Mangel (Ölverlust am Turbo) kann ich nicht sagen, dafür bin ich einfach nicht qualifiziert.

Drey

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@Garrett: was ist die Geschichte dann weitergegangen?

Garrett

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Zitat aus einem Post von Garrett
Okay, hier die volle Story:

Freundin hatte vor vielen Wochen einen Wildschaden, dann lief das Pickerl aus und Mechaniker hat ihr gesagt, dass sich eine Reparatur nicht mehr auszahlt. Seit dem hat sie das Auto ohne Taferl bei sich am Grundstück stehen in einem Wiener Vorort.

Heute am Ostersonntag taucht unangekündigt ein Typ auf und sagt er will das Auto kaufen. Anfangs hat er 300 EUR geboten und letztendlich hat man sich, weil er echt super hartnäckig geblieben ist und sicher eine Stunde gewartet hat auf 1.200 EUR geeinigt. Geld hatte er schon in Bar mit und ebenso die blauen Taferl. Kaufvertrag unterschrieben, fertig, tschüss.

Und jetzt kommts: Vorhin hat er angerufen, dass er den Kauf rückgängig machen will, weil er nach ein paar Hundert Meter einen Motorschaden erlitten hat. :D Leute (und Sachen) gibts.
Sie hat ihn damals recht schnell am Telefon abgewimmelt und seit dem hat er sich nie mehr gemeldet.
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