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Unfall mit Vorsatz, wirklich keine Chance?

creative2k 29.07.2016 - 15:45 5832 50
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kleinerChemiker

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Das hab ich im anderen Post eh geschrieben, dass man seine Reise dokumentieren darf. Das ist aber eben auch schon das einzige, das man darf. Ein automatisches filmen, was normalerweise eine Dashcam macht, ist aber nicht erlaubt. Ich vermute, dass im Fall des Falles ein Richter entscheiden muss.

shad

und des is des
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es ist erlaubt das man filmt man darfs einfach ned veröffentlichen ohne gewisse sachen unkenntlich zu machen


Nachweis der eigenen (Un-)Schuld:
Wird man selbst beanstandet und kann anhand eines zufällig vom Straßenrand oder aus dem Auto aufgenommenen Videos einen vorgeworfenen Sachverhalt oder Tatbestand widerlegen, stellt die Übermittlung der Daten dann keine Datenschutzgesetzverletzung dar, wenn auf der übermittelten Passage keine personenbezogenen Daten unbeteiligter Personen erkennbar sind. Unklar ist, ob man aufgenommene Daten hergeben muss anhand derer man sich selbst belasten würde. In Deutschland wollte vor einigen Monaten ein Radfahrer durch Vorlage eines Videos die Klärung einer Schuldfrage in seinem Sinne beeinflussen. Stattdessen hat er sich durch das Video dann aber selbst belastet.

kleinerChemiker

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Meiner Ansicht eben nicht. Steht sogar ganz am Anfang vom ÖAMTC Artikel.

In Österreich zum Beispiel unterliegen fix installierte Kameras mit Blick auf öffentliche Bereiche der im Datenschutzgesetz festgelegten Meldepflicht und dem Registrierungsverfahren für Videoüberwachungen.
"Zwar sind Dashcams nicht verboten. Ausdrücklich genehmigt wurden sie jedoch noch nie", erläutert ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "Im Gegenteil: Wenn eine Privatperson Bild- oder Videomaterial veröffentlicht oder weitergibt und darauf kann man Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennen, macht sie sich strafbar."
Bearbeitet von kleinerChemiker am 30.07.2016, 18:19

InfiX

she/her
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eine kamera im auto ist ja nicht fix installiert :p

wenn ich ein urlaubsvideo mach und das auf youtube hochlad sind da drauf auch personen und auch hier und da mal kennzeichen zu erkennen.

so wie das da steht heisst das kurz: eine privatperson darf nix mehr veröffentlichen was nicht absolut privat in den eigenen vier wänden gefilmt wurde?

shad

und des is des
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Zitat von kleinerChemiker
Meiner Ansicht eben nicht. Steht sogar ganz am Anfang vom ÖAMTC Artikel.

das was ich hier reinkopiert habe sagt aber genau das gegenteil aus, kommt von der gleichen seite


@infix
jo is scho etwas komisch


edit:
sowie das

"Zwar sind Dashcams nicht verboten. Ausdrücklich genehmigt wurden sie jedoch noch nie", erläutert ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "Im Gegenteil: Wenn eine Privatperson Bild- oder Videomaterial veröffentlicht oder weitergibt und darauf kann man Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennen, macht sie sich strafbar."
Was ist erlaubt, was verboten?

Online-Stellen von Aufnahmen:
Wird eine Dashcam-Aufzeichnung ins Internet gestellt und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ohne dass Personen und Fahrzeugkennzeichen unkenntlich gemacht wurden, hat man ohne Zustimmung der Beteiligten eindeutig gegen deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstoßen.

also ists für mich erlaubt ( mit einschränkung halt )
Bearbeitet von shad am 30.07.2016, 18:45

XXL

insomnia
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ich glaub der Unterschied ist halt die dauernte Aufnahme, die hast ja bei einem Urlaubsvideo nicht, man braucht ja auch eine Genehmigung wenn man eine Überwachungskamera hat die aufzeichned und dabei öffentliche Fläche filmt ...

InfiX

she/her
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hast bei der kamera im auto aber auch nicht, die nimmt nur dann auf wenn du auch fährst, und ist dabei ständig in bewegung, zielt ned auf den gleichen ort, und bei den meisten dashcams werden die videos auch automatisch überschrieben wenn mans ned dezidiert speichert, passt also alles irgendwie nicht genau.

ccr


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Man darf bei einer Fahrt das Panorama filmen, oder die Fahrt zur Erinnerung festhalten, und fremde Fahrzeuge und Personen sind dann ein erlaubtes Beiwerk.

Es ist aber nicht erlaubt, andere Personen oder Fahrzeuge gezielt zu filmen, um zB ein Fehlverhalten zu dokumentieren - solange das Fehlverhalten nicht schon eingetreten ist (denn dann wäre es zur Beweisaufnahme wieder erlaubt).

Das ist ein rein semantischer Unterschied.


Ob ein Video dann überhaupt im Verfahren als Beweis gewürdigt wird, liegt ausserdem im Ermessen des Richters.
Und im schlimmsten Fall riskiert man (trotzdem) eine Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz. Wenn zB der Richter befindet, dass eine Aufnahme am Knoten Inzersdorf weder aus Gründen des hübschen Panoramas gemacht wird, noch sonst irgendeinen persönlichen Wert haben könnte :D

InfiX

she/her
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Zitat von ccr
Man darf bei einer Fahrt das Panorama filmen, oder die Fahrt zur Erinnerung festhalten, und fremde Fahrzeuge und Personen sind dann ein erlaubtes Beiwerk.

Es ist aber nicht erlaubt, andere Personen oder Fahrzeuge gezielt zu filmen, um zB ein Fehlverhalten zu dokumentieren - solange das Fehlverhalten nicht schon eingetreten ist (denn dann wäre es zur Beweisaufnahme wieder erlaubt).

alle fahrten sind nur zur erinnerung aufgenommen, wenn dabei was passiert dann ist das halt zufällig auch auf dem video drauf :p

__Luki__

bierernst
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Zitat von InfiX
alle fahrten sind nur zur erinnerung aufgenommen, wenn dabei was passiert dann ist das halt zufällig auch auf dem video drauf :p

This.

kleinerChemiker

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Wobei das nicht der Nutzer entscheidet, sondern Polizei bzw. Richter.

tintifax

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seit mir vor nem jahr ein lkw beim reversieren ins auto gefahren ist und dann angegeben hat, dass ICH ihm rein bin, hab ich in beiden Autos Dashcams.

Bei lügenden Unfallgegnern hilft ja dann schon mal der kurze Verweis auf die Kamera hinter der Scheibe...

kleinerChemiker

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Zitat von tintifax
seit mir vor nem jahr ein lkw beim reversieren ins auto gefahren ist und dann angegeben hat, dass ICH ihm rein bin, hab ich in beiden Autos Dashcams.

Bei lügenden Unfallgegnern hilft ja dann schon mal der kurze Verweis auf die Kamera hinter der Scheibe...

welche?

tintifax

Bloody Newbie
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hab mir auf gearbest ne ganz billige gekauft

http://www.gearbest.com/car-dvr/pp_281602.html

Full hd ist das nicht, aber für meinen Zweck ausreichend.

https://www.dropbox.com/s/dvhgcb7v5....49.52.avi?dl=0

( sollte man aber runterladen, nicht mit dem handy direkt ansehen, dropbox liefert da nur ganz ne schlechte Quali)

Wollte da nur mal sehen, ob das eigentlich tut. Weil jeder Russe wird nicht ne Kamera um 120 Euro in seinem Lada haben.
Funktioniert wirklich fehlerfrei. Startet, wenn die Karre angestartet wird, macht nen 10 Minuten Loop, bei Bedarf ( G beschleunigung, oder manuelle Speicherung ) wird ein Video halt abgespeichert.
Hat den Look and Feel von nem Kaugummiautomatenspielzeug, funktioniert aber soweit.
Nachdem ich ( nach diesem Video) Bildstabilisierung abgeschalten hab, war das Video ein bissl schärfer
https://www.dropbox.com/s/sjsrxkpgd...lm%202.mp4?dl=0

Und dann hab ich mir noch die da bestellt.

http://www.gearbest.com/car-dvr/pp_196898.html

da kann ich aber erst berichten, wenn ich sie hab. Kommt ins zweite Auto. Wird wohl von der Bildqualität besser sein. Das umstecken jedes mal hat mich genervt und die Bildqualität könnt doch besser sein.

Hab das jetzt erst endlich anfangen umzusetzen, aber letztes Jahr beim Unfall dachte ich, gott warum hast du sowas nicht in deiner Karre drin. Das hätte nen Prozess erspart, der erst ein halbes Jahr später stattgefunden hat.
Bearbeitet von tintifax am 31.07.2016, 16:11

kleinerChemiker

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Bessere Bildqualität wäre nicht schlecht. Derzeit mußt du nicht mal Nummerntafeln verpixeln, weil man sie eh nicht lesen kann :D
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