Rechtliche Frage Autoverkauf
mani_portable 30.08.2022 - 14:48 2690 8
mani_portable
aka mani81
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Hab mal eine rechtliche Frage zum Autoverkauf: Verkaufe gerade meinen Mazda CX-3: https://www.willhaben.at/iad/gebrau...kumi-596624922/Letzten Oktober hatte ich einen kleinen Wildschaden (noch mit ca. 20km/h ein Reh gestriffen - hat überlebt) - Stoßstange minimaler Riss, nahezu nicht zu sehen. Habe den Schaden vor 1 Monat dann im Zuge des Jahresservice von meiner Mazda-Werkstätte richten lassen (Vollkasko, Schadenssumme ca. €1.500). Jetzt wird aufgrund des Erhaltes eine Firmen-PKW der Mazda verkauft. Muß ich das Auto jetzt explizit als "Unfallwagen" inserieren oder reicht es bei Verkauf einfach anzumerken "...hat Aufgrund eines Wildschadens eine Stostangenreperatur erhalten..." ?
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Römi
Hausmeister
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Rein technisch ist es ein unfallwagen imo, laut netz wenn blech beschädigt oder nachlackiert wurde... Aber ich glaub nicht dass du ihn als Unfallwagen deklarieren/bewerben musst, aber auf nachfrage jedenfalls den Wildschaden und Umfang erwähnen. Als Unfallfrei würd ich ihn halt nicht bewerben. (bin da aber kein rechtsverdreher, da gibts sicher wen der das genauer weiß)
Bearbeitet von Römi am 30.08.2022, 15:23
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Probmaker
1.0.0.721
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halte dich bei der beschreibung an die ö-norm klassen/beschreibung(en). siehe auch: PKW Gebrauchtwagen Ö-Normlaut deiner beschreibung ist das Ö-Norm Klasse 2. Ich würde im inserat dazu schreiben, dass die stoßstange aus kosmetischen gründen getauscht wurde. wenn darunter kein schaden war dann ist das auch korrekt, denn es gab keinen technisch notwendigen grund sie zu tauschen, sondern der riss war kosmetisch eben nicht schön anzusehen. rechnung dazu von der fachwerkstatt und gut ists. gebrauchtwagen verkauf ist wie daten. wenn du beim ersten kennenlernen von deiner impulsiven persönlichkeitsstörungen (aka leidenschaft) und deinem faible für knoblauch (aka genuss) und bier (aka geselligkeit) erzählst wirds eher schwierig werden
Bearbeitet von Probmaker am 31.08.2022, 15:07
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mani_portable
aka mani81
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Ich würde im inserat dazu schreiben, dass die stoßstange aus kosmetischen gründen getauscht wurde. wenn darunter kein schaden war dann ist das auch korrekt, denn es gab keinen technisch notwendigen grund sie zu tauschen, sondern der riss war kosmetisch eben nicht schön anzusehen. rechnung dazu von der fachwerkstatt und gut ists. Danke für den Hinweis, genau das hat mir meine Versicherung auch mitgeteilt, muß dh. nicht als Unfallwagen verkauft werden.
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Probmaker
1.0.0.721
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wie gesagt: halte dich an die Ö-Normen, dafür gibts die ja. "Unfallwagen" ist mir als rechtlich standardisierter begriff nicht untergekommen, und ich habe schon einige solcher angelegenheiten auch vor gericht ausgestritten (30x locker...).
wenn die beschreibung sich auf das was in der ö-norm steht bezieht (gleichlautend ist) und das ein SV dann so auch bestätigen kann bist du auf der sicheren seite.
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mani_portable
aka mani81
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So, Auto gestern verkauft - an einen Mazda-Händler. Stoßstange war überhaupt kein Thema.
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mascara
Witze-Präsident
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Darf ich fragen was du bekommen hast? Will meinen CX5 auch demnächst verkaufen, aber die Gebrauchtwagenpreise schießen ja in die Höhe.
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mani_portable
aka mani81
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€16.000 samt 5mm Winterreifen auf Alu
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mascara
Witze-Präsident
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Guter Preis, Danke
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