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"rasen" in .de 2x überlegen...

M4D M4X 01.12.2013 - 09:40 2857 15
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M4D M4X

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Urteil: Hohe Geschwindigkeit schafft erhebliches Gefahrenpotenzial - Mithaftung bei Verkehrsunfall

Wer mit seinem Pkw mit 200 km/h fährt, setzt den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu auf Null, so das Urteil des OLG Koblenz. Auf Verkehrssituationen kann meist nicht rechtzeitig reagiert werden. Dies führt zu einer Mithaftung, auch bei schwerwiegenden Fehlern des Unfallgegners.

Der Sachverhalt

Der Kläger hat Ansprüche wegen der Beschädigung seines Fahrzeugs anlässlich eines Unfalls geltend gemacht, der sich im auf der Autobahn A 60 ereignet hat. Nach den Feststellungen des in erster Instanz zuständigen Landgerichts Mainz, von denen auch der Senat ausgeht, wechselte das Fahrzeug des Klägers - von seinem Sohn gesteuert - beim Auffahren grob verkehrswidrig unmittelbar von der Einfädelspur auf die Überholspur, um einen vorausfahrenden Pkw zu überholen. Hierbei kam es zur Kollision mit dem Pkw des Beklagten, der mit ca. 200 km/h die Überholspur befuhr. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung existiert im befahrenen Teilabschnitt der Autobahn nicht.

Die Entscheidung

Nach Klageabweisung in erster Instanz hat das Oberlandesgericht Koblenz auf die Berufung des Klägers nunmehr den geltend gemachten Schadenersatz von 40 % des Schadens, insgesamt 3.446,62 € zuerkannt. Wer auf deutschen Autobahnen mit seinem Pkw - insbesondere bei Dunkelheit - die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h mit 200 km/h um rund 60 % und damit massiv überschreitet, führt zu Gunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu gegen Null zurück.


freie Fahrt für freie Büger olé :rolleyes:

Nico

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klingt logisch.

salsa

So spät wie gestern.
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Zitat von M4D M4X
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freie Fahrt für freie Büger olé :rolleyes:
Aber das ist ja nun nicht neu und macht auch mehr als Sinn. Ich find es schrecklich wie manch einer seine 300+ auf nicht freier Bahn fährt. Sobald sich a bisl was auf der AB tut sind mehr als 200 auch wirklich gefährlich...

M4D M4X

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stimmt schon - es ist halt leider fast unmöglich zwischen "Rasern" (schnell fahren und Andere dabei gefährden) und "Schnellfahrern" (die das halt nur machen wenn es die Umstände zulassen) zu unterscheiden...

ich find leider auf die Schnelle nicht was der Depp (Spurwechsler) ausgefasst hat...


in diesem Fall war wohl auch ausschlaggebend, das das Gericht der Meinung war, das mit 130 die Sache gar nicht passiert wäre...

-> da wäre dann aber wieder ein zulässiger Videobeweis nett um solche A-löcher anzeigen zu können! ;)

salsa

So spät wie gestern.
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Lt. Wortlaut scheint das Gericht die Mitschuld des Klägers eh festgestellt zu haben. Und auch gut möglich dass das bei 130 nicht passiert wäre... afaik sind derlei (Dashcam) Videobeweise in Deutschland auch erlaubt.

M4D M4X

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mir gehts ned drum das der Schnellfahrer/Raser seinen Teil abbekommt...
(prinzipiell ja okay um die schwarzen Schafe zu bremsen)

sondern das einer der rauszieht und nach Ansicht des Gerichtes auch SCHULD ist am Unfall das Opfer noch klagt und damit durchkommt! :mad:

Crash Override

BOfH
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Da wird der Schnellfahrer wohl noch mal in Revision gehen. Seine Mitschuld auf Grund der hohen Geschwindigkeit wurde ja in erster Instanz auch nicht festgestellt. Da besteht also noch Hoffnung.

Obermotz

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Also vom Beschleunigungsstreifen direkt in die Überholspur zu ziehen, mach ich nicht mal auf der Österreichischen AB, geschweige denn auf der DAB, wo alle Geschwindigkeiten daherkommen können. So ein Trottel. :rolleyes:

Crash Override

BOfH
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Ich vergewissere mich auch noch ein 2. Mal bevor ich dann nach links rüber fahre, allerdings erreiche ich schon auf dem Beschleunigungsstreifen (Viele wissen nicht warum der so heißt...) 140Km/h sodass ich bei längerer Verweildauer auf der rechten Spur stark bremsen müsste. Der Bereich in dem ich das mache ist allerdings auf 120Km/h begrenzt und nicht weit davor steht ein Blitzkasten. Da sind welche mit mehr als 160Km/h sehr selten.

Cobase

Mr. RAM
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Mußte sofort an diesen Fall denken:

http://www.adfc.de/9894_1
Zitat
Dieses hatte entschieden, dass Radfahrer ohne Helm beim Zusammenstoß mit einem Auto eine Mitschuld tragen, wenn der Helm bei einem Sturz Kopfverletzungen verhindert oder gemindert hätte. Dies gelte auch dann, wenn der Unfallgegner den Unfall allein verursacht hat

Es scheint sich in DE die Rechtsmeinung durchzusetzen, daß man zur Rechenschaft gezogen wird, wenn das eigene Verhalten die Unfallfolgen erschwert hat, auch wenn man am Zustandekommen des Unfalls schuldlos ist.

salsa

So spät wie gestern.
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Zitat von Crash Override
Da wird der Schnellfahrer wohl noch mal in Revision gehen. Seine Mitschuld auf Grund der hohen Geschwindigkeit wurde ja in erster Instanz auch nicht festgestellt. Da besteht also noch Hoffnung.
Ich glaub da siehts schlecht aus:
"Für eine Zulassung der Revision besteht kein Anlass. Die in § 543 Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen liegen nicht vor."

Hier geht es ja auch nicht darum, dass das zweimalige Spurwechseln des Klägers i.O. ist, es geht darum, dass der Unfall mit 130km/h Richtgeschwindigkeit des Beklagten lt. Gutachter vermeidbar gewesen wäre.

M4D M4X

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Dann soll der Raser halt eine extra Strafe zahlen (weil er durch seine unangepasste Fahrweise einen Unfall ermöglicht hat)

aber das sich der Verursacher (teilweise) aus der Verantwortung stiehlt regt mich auf..

othan

Layer 8 Problem
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Finds zwar auch ned sauber, scheint aber korrekt zu sein...

Das sagt Alleswisserpedia dazu:

Zitat
Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Bei einem Unfall kann jedoch eine Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtg...C3%9Fenverkehr)
Bearbeitet von othan am 02.12.2013, 13:49

WONDERMIKE

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kenough
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war das nicht schon immer so in DE?

Zitat von Obermotz
Also vom Beschleunigungsstreifen direkt in die Überholspur zu ziehen, mach ich nicht mal auf der Österreichischen AB, geschweige denn auf der DAB, wo alle Geschwindigkeiten daherkommen können. So ein Trottel. :rolleyes:

ich fahre nicht mehr über 200 in DE seit mir das selbst mal fast passiert wäre.. ich habe die Bremsung hinter dem Irren Umspurer noch hinbekommen und war glücklich, dass es der Audi SUV hinter mir auch noch geschafft hat

Cobase

Mr. RAM
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Zitat von WONDERMIKE
war das nicht schon immer so in DE?
Meine Eltern haben mir schon vor Jahrzehnten immer eingebläut, daß man eine Mitschuld aufgebrummt bekommt, wenn man über der Richtgeschwindigkeit fährt. Dürfte also wirklich schon sehr lange so sein.
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