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Radar - Rechtliche Fragen

-= Luk =- 08.05.2009 - 08:03 11342 99 Thread rating
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-= Luk =-

4WD !!
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Hab mich jetzt ein wenig eingelesen in das Thema:
http://www.autobahn-blitzer.at/info...-blitzer.html#6

Nun stellen sich mir aber noch ein paar Fragen, die mir google auch nicht beantworten kann.


Wenn ich eine Anoymverfügung bekomme und sagen wir mal in den Einspruch gehe, müssen sie mir doch beweisen, dass ich das war oder? ZB durch das Photo von einer Radarbox. Fallen dabei Mehrkosten an?

Wenn sie nun auf der Autobahn mit einer Laserpistole stehen und ich bin zu schnell, wie können sie mir das dann aber wieder beweisen? Pistolen messen doch nur und machen keine Photos. Die Sache schaut natürlich wieder anderst aus, wenn sie eine Box aufgestellt haben...

Möchte mir langsam aber sicher von dem Polizeistaat nichts mehr gefallen lassen. Ist ja schon abartig wie die bei uns zur Zeit vertreten sind mit Radargeräten etc ... Echt abnormal ....

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Die Polizei braucht nichtmal ein Messgerät, die Beamten selber sind "geeicht" ...

Jedenfalls hast du eher keine Chance deine Unschuld zu beweisen wenn du zur fraglichen Zeit dort durchgefahren bist => kein Fahrtenschreiber etc.

daisho

SHODAN
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Das ganze ist etwas problematisch denke ich, steht halt Aussage gegen Aussage. Nur wem wird der Richter im Ernstfall Recht geben, dem unbescholtenen Polizeibeamten der nur seinen Job macht oder dem kleinen jugendlichen Fritz mit seinem aufgemotzten Minicooper.
Mal im Ernst, ich bezweifle gerade das du (so oft) ungerechtfertigt angehalten wirst ... allein schon wegen deinem Avatar (ja, ist ein Vorurteil).

-= Luk =-

4WD !!
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Nunja .. es ist ein Unterschied ob man im Leben alles so hinnimmt wie es ist oder auch mal schreit und sich nicht alles gefallen lässt. So zumindest sehe ich das Ganze und da muss ich ehrlich sagen, dass für mich die Aussage 1 Beamten der den Ganzen Tag Fahrzeuge misst mir beweisen soll, dass ich zuschnell war? Jeder weiss wie schnell es geht, dass man sich kurz verliest etc etc ... sry .. das ist in meinen Augen kein Beweis.

Ok, da ich mich das übliche geschwafel nicht anhören will von wegen raser, schnelles Auto etc etc ... lassen wir das mal einfach und konzentrieren uns bitte wieder mal ans wesentliche von dem Thread.

baldi

Addicted
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der großteil der leute nimmt es einfach hin, weils der aufwand ned wert is die polizei zu verklagen.
deine chancen verringern sich natürlich erheblich, weil die polizisten meistens zu zweit unterwegs sind und dann prallen 2 aussagen auf 1 von dir .....

das is schonmal ein schlechter start für ne klage, weil die mehrheit entscheidet.

-= Luk =-

4WD !!
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Nur was bringt mir ein 2ter ... wenn nur 1ner abliest. Weisst was ich meine ... die stehen ja nie zu 2t an der pistole ... eine schaut durch, der andere kontrolliert etc ...

SergejMolotow

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Zitat von -= Luk =-
Zitat von mascara
Stimmt, ist relativ. Ich meinte auch Porträtlinsen/Normalobjektive, da wäre eine Lichtstärke unter 2 Pflicht. Alles darüber würde ich heutzutage nicht mehr kaufen.

Dafür gibts ja Anonymverfügungen bzw. Lenkererhebungen wo einfach steht auto bla mit kennzeichen bla welches auf dich angemeldet is, is da u. dort zu schnell gefahren, überprüf wer mit dem auto zu der zeit unterwegs war fallst du es nicht warst...

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Zitat von baldi
das is schonmal ein schlechter start für ne klage, weil die mehrheit entscheidet.

Blödsinn ;)

-= Luk =-

4WD !!
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Es geht mir jetzt mal rein gar nicht darum, wer das Auto gefahren hat, sondern nur bezüglich der Sachlage dass das Fahrzeug zu schnell war :D

daisho

SHODAN
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Zitat von baldi
deine chancen verringern sich natürlich erheblich, weil die polizisten meistens zu zweit unterwegs sind und dann prallen 2 aussagen auf 1 von dir .....

das is schonmal ein schlechter start für ne klage, weil die mehrheit entscheidet.
Also zuerst wärs mal wär das ordentliche Rechtsmittel gegen einen Bescheid die Berufung

Wichtig ist außerdem (in unserem Rechtssystem) die Qualität (Glaubwürdigkeit) der Aussagen, nicht die Quantität. Somit ist die Aussage des zweiten Polizisten genau wertlos, weil der kaum etwas anderes sagen wird als der andere.

semteX

Risen from the banned
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super thread, zuerst herumbolzen und dann mimimi wenns zum zahlen wird :poppcorn:

die radarpistole speichert afair die gemessenen geschwindigkeiten.

-= Luk =-

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Zitat von semteX
super thread, zuerst herumbolzen und dann mimimi wenns zum zahlen wird :poppcorn:

die radarpistole speichert afair die gemessenen geschwindigkeiten.

Was hat das mit Herumbolzen zu tun?
Geht es darum, dass ich zu schnell unterwegs war? Nein
Geht es darum, dass ich nicht zahlen kann? Nein
Geht es darum, dass ich nur mal aufgeklärt sein will, was ich mir noch alles vom Staat gefallen lassen muss und wie ich mich dagegen wehren kann? JA

Gut, nun wieder zurück zum Topic.

Wenn die Radarpistole den Wert speichert, wer sagt mir dann aber, dass das mein Fahrzeug ist. Mir kommts so vor, als wenn man hier vor Gericht gehen würde, dass man frei gesprochen wird, da es ja dann nur Aussage gegen Aussage steht oder liege ich hier falsch?

daisho

SHODAN
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Die Frage ist, was heißt "vom Staat gefallen lassen muss". Sorry, aber du scheinst mir nicht der Typ von Autofahrer zu sein der brav die Geschwindigkeitsgebote einhält (das macht btw fast niemand) und zu unrecht beschuldigt wurde. So oft wirds ja auch nicht vorkommen das die Polizei sowas macht oder? Insofern find ich das Lästern über den "Staat" in dieser Angelegenheit etwas frech.

Ansonsten habe ich dir ja schon Tipps gegeben. Stichwort: Berufung. Kannst ja mal probieren was passiert wenn du in Berufung gehst. Ich hab irgendwo mal gehört das Strafmaß kann sich auf das Doppelte (bei einer einfachen Geschwindigkeitsübertretung jetzt nicht der Hammer) erhöhen, muss aber nicht in diesem Kontext sein und ich würd mich jetzt nicht an der Aussage anhängen. Aber sowas in der Art würde ich erwarten, nicht mehr und nicht weniger.
Von "einfach so Freispruch" kann nicht die Rede sein, sonst würds ja jeder machen.

CitizenX

Here to stay
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Zitat von -= Luk =-
Fallen dabei Mehrkosten an?
laut öamtc sinds +20% verwaltungskosten bei nichterfolg

T3XT4

Beißer
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Also ich will mich hier mal auf Luks Seite stellen.

Nichtmal unsere "geeichte" Polizei ist unfehlbar und ein 135er tut um einiges mehr weh als ein 125er in einer 100er Beschränkung.
Spätestens wenns um den Schein geht und kein Beweis da ist wirds durchaus interessant. Und wer sagt mir, dass der Kappler beim "in den Ort reinbremsen" oder beim "aus dem Ort rausbeschleunigen" nicht doch lieber a paar Meter früher/später drückt. Einige "Spezialisten" unter den Blauen sind ja durchaus bekannt für solche und andere Aktionen.

Ich finde die Thematik sehr interessant.

Aber bei manchen Gutmenschen ists ja schonwieder ein Tabuthema... :rolleyes:
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