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problem nach autoverkauf... gewährleistung ohne probefahrt?

sebostyler 13.07.2010 - 21:27 8194 43
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Burschi1620

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Zitat von master blue
wozu überhaupt den rechtsschutz erwähnen. der wird ohnehin erst aktiv, wenn der käufer was unternimmt. bis dahin hats niemanden zu interessieren, ob man einen hat oder nicht.

grundsätzlich sollte man immer mustervertäge verwenden.
Wusste ich zb nicht :D Also schnell noch abschließen bevor er klagt? :D


Leute ihr regts euch schon wieder viel zu sehr über viel zu viel Humbug auf.
Was ihr aber bei der Sache leider vergesst, ist, dass Juristen windige oarschlecher sein können (nix gegen dich Jack :D), und das Gesetz nicht immer was mit der Praxis zu tun hat (siehe "Verschleis"). Über solche Sachen haben sich auch schon andere ihre Köpfe zermattert und sind sich genauso in die Haare gekommen. Recht entspricht nicht immer der "logischen Schlussfolgerung" (v.a. von Experten) da einfach nicht alle Details im Recht 100%ig richtig ausdefiniert sind, oder überhaupt eine angemessene Definition erhalten. Bestes Beispiel dürfte doch wohl die Urheberrechtsverletzung sein, welche ja viele fälschlicherweise als Diebstahl darstellen.

u5V8eYCW7P

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Zitat von Burschi1620
Wusste ich zb nicht :D Also schnell noch abschließen bevor er klagt? :D

Wird nicht funktionieren, da steht sicher was drinnen wie: Vor Abschluss entstandene Streitsachen sind nicht abgedeckt.

Zitat von Burschi1620
Leute ihr regts euch schon wieder viel zu sehr über viel zu viel Humbug auf.
Was ihr aber bei der Sache leider vergesst, ist, dass Juristen windige oarschlecher sein können (nix gegen dich Jack :D), und das Gesetz nicht immer was mit der Praxis zu tun hat (siehe "Verschleis"). Über solche Sachen haben sich auch schon andere ihre Köpfe zermattert und sind sich genauso in die Haare gekommen. Recht entspricht nicht immer der "logischen Schlussfolgerung" (v.a. von Experten) da einfach nicht alle Details im Recht 100%ig richtig ausdefiniert sind, oder überhaupt eine angemessene Definition erhalten.

Gerade weil man soviel drehen und wenden kann sollte man die gesicherten Fakten haben wenn was passiert ist. Da helfen keine Aussagen, dass sich der betrügerische Mechaniker brausen gehen kann.

Zitat von Burschi1620
Bestes Beispiel dürfte doch wohl die Urheberrechtsverletzung sein, welche ja viele fälschlicherweise als Diebstahl darstellen.

Das ist aber kein rechtliches sondern ein gesellschaftliches Problem. Urheberrechtsverletzungen sind von Gesetzes wegen streng vom Diebstahl getrennt. Für die Firmen (und im übrigen für mich auch) stellt es sich aber so dar, dass die Vergehen vom Grad der Schwere her eigentlich gleichgestellt werden sollten. Dass das die fröhlich kopierende Bevölkerung anders sieht ist klar. Aber dazu gibts einen laaaaaangen Thread mit Pro- und Contra Argumenten.

Burschi1620

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Zitat von Jack the ripper
Das ist aber kein rechtliches sondern ein gesellschaftliches Problem. Urheberrechtsverletzungen sind von Gesetzes wegen streng vom Diebstahl getrennt. Für die Firmen (und im übrigen für mich auch) stellt es sich aber so dar, dass die Vergehen vom Grad der Schwere her eigentlich gleichgestellt werden sollten. Dass das die fröhlich kopierende Bevölkerung anders sieht ist klar. Aber dazu gibts einen laaaaaangen Thread mit Pro- und Contra Argumenten.
Kann gut sein, dass ich mich vertu. in unserem Rechtskriptum gabs irgendein Beispiel in die Richtung, da gerade das IT Recht eben unter solchen "Formulierungsproblemen" oftmals leidet.

Aber das ist schon OT

Taltos

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Wie meinen, "Diebstahl"? Du meinst wohl Raub, die heißen ja schließlich "Raubkopierer"! Und "Verbrecher" sind sie auch noch! Es leben Spindoctors und Lobbying! :(

Btw, ich glaube mich vage erinnern zu können, dass man "Verbrechen" nicht zu allen gesetzesbrecherischen Delikten sagt. Stimmt das, und wenn ja, wo is die Grenze? Alles was im StGB steht? Und ist ein Urheberrechtsdelikt überhaupt ein Verbrechen? Ich ärger mich jedesmal wenn ich den Slogan hör...
(In den USA könnte man wegen dem Slogan wahrscheinlich sogar wegen Verleumdung klagen und gewinnen :D)

u5V8eYCW7P

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Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub Verbrechen = mit einer Maximalstrafe von 3 Jahre oder mehr bedroht, alles darunter ist ein Vergehen.

Dass Raub falsch ist brauchma nicht reden. Die Parallelen zum Diebstahl sind immanent. Wer das unbedingt weiterdiskutieren will: http://www.overclockers.at/internet...t_215259/page_1 aber eigentlich schon bis zum Umfallen durchgekaut worden ;)

sebostyler

Big d00d
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Dank euch echt allen für eure antworten :)) find oc Is ech die beste Community!! :)) (einzig nervt das man am iphone nur mim opera browser schreiben kann)
er hat jetzt gmeint er hat's noch nichtmal angemeldet und wird's ihr zurück geben, sie Ham sich jetzt drauf geeinigt das sie ihm "nur" 100 gibt.. Sie will halt auch dem Stress endgehen und scheust drauf und Is auch zu faul ums wem andren zu verkaufen.. Ka ich wollt das eh nich, bin auch überhaupt nicht einverstanden das sie da so nachgiebt,.. Willt SAS eh für sie erledigen aber ja.. Ka ihr Is lieber einfach die 100 zu zahlen und dann hat sie auch ein beseres Gefühl.. Hmm nervt mich aber ja was soll man machen ;)

genau es hat sich um ein 1994er Nissan nx 100 mit recht neuem pickerl um 800 gehandelt.. Und sie Is halt jetzt mit nur 700 auch einverstanden..
Dank euch und lg. Sebo

u5V8eYCW7P

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Einerseits wird sich der Mechaniker jetzt höchstwarscheinlich freun weil er noch was rausgholt hat, andererseits würd der Betrag in keinem Verhältnis zum Zeitaufwand stehn, den man hätte, wenns beide Partein wirklich drauf ankommen lassen, sogesehn kann ich es irgendwie verstehn wie sich deine Freundin entschieden hat, auch wenn mir sowas generell irgendwie gegen den Strich geht ;)

master blue

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allein aus prinzip hätt ichs nicht so gelöst, ganz egal wie groß der zeitaufwand ist.
man kann den leuten wirklich auf den kopf ******en und sie reichen einem noch freundlich die hand.
ich bin mir sicher, dass er das nicht zum 1. mal gemacht hat. solangs durchgeht, ist den leuten nicht mehr zu helfen.

// sry, aber sowas regt mich auf.
Bearbeitet von master blue am 14.07.2010, 22:21

dio

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ich hätt ihn zumindest runterhandeln probiert, wenn schon der wille zum zahlen da is...

und bitte: ordentliche zeichensetzung und formatierung bei deinen posts andenken. echt unleserlich...

Burschi1620

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Gib jemandem die Hand, und er will den ganzen Arm! :D

Unholy

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ja naja er hat gewonnen ;) u fail....

es hätte genau keinen grund gegebn das ding zurückzunehmen - nur weil er es nicht angmeldet hat ghörts trotzdem ihm (kaufvertrag) naja wie auch immer

frauen entscheiden da wohl oft so "nur keine probleme, da geb ich lieber 100 euro retour"

Skatan

peace among worlds!
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da sieht man leider wie oft frechheit siegt.
einfach mal blöd auf verdacht hinschnauzen "ich geb das teil zurück" und zack, wieder einen hunderter gespart...

maXX

16 bit herz
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Zitat von Unholy
frauen entscheiden da wohl oft so "nur keine probleme, da geb ich lieber 100 euro retour"

würde ich nicht auf frauen reduzieren.

Unholy

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reduziere es nicht nur auf frauen aber da tritt es wohl am häufigsten auf
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