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kleine verkaufsstory zum thema "Bastlerfahrzeug"

hachigatsu 23.11.2009 - 15:06 17412 138 Thread rating
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master blue

Mr. Anderson
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unbedingt vergleichbar ist das nicht. hachigatsu hat lt. seinen aussagen alle mängel aufgelistet. beim obigen beispiel wurde ja vieles verheimlicht, was den wert drastisch (um unter die hälfte -> Verkürzung) gesenkt hat.

// apropos: wie ist es jetzt ausgegangen?
Bearbeitet von master blue am 16.12.2009, 21:04

u5V8eYCW7P

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Zitat von master blue
unbedingt vergleichbar ist das nicht. hachigatsu hat lt. seinen aussagen alle mängel aufgelistet. beim obigen beispiel wurde ja vieles verheimlicht, was den wert drastisch (um unter die hälfte -> Verkürzung) gesenkt hat.

Als "verschwiegen" würd ich da nix bezeichnen. Wenn drinsteht dass es länger gestanden ist und es als Bastlerfahrzeug deklariert wurde, heißt das ja schonmal, dass noch einiges (möglicherweise nichtmal für den Verkäufer ersichtliches) im argen liegen könnte. Abgaswerte ist angegeben worden (Auspuff) und der Rest kann sich genauso aus 6 Monaten Standzeit erklären.

Es ist für einen gültigen Kaufvertrag auch nicht unbedingt nötig, alle Mängel aufzuklären. Wenn sich der Käufer nicht informiert ist es meist sein Problem (beim Autokauf mit einigen Ausnahmen, KM-Stand zb iirc)

An und für sich sind Mängel auch völlig egal. Wenn das Wertverhältnis unter 50/100 ist hat man pech (oder glück) gehabt.

HUJILU

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zählt da auch ein eventueller "Sammler-" bzw "Liebhaberwert" mithinein?

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ergebnisse wären mal viel interessanter, die ganze geschichte müsste ja gestern geendet haben

Skatan

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Ich denke hachigatsu ist bereits im Knast, anders kann ich's mir nicht erklären ;)

böhmi

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Zitat von HUJILU
zählt da auch ein eventueller "Sammler-" bzw "Liebhaberwert" mithinein?

um Verkürzung um die Hälfte auszuschließen muss das schriftlich festgehalten werden wie zB "Beide Parteien sind sich einig, dass das Fahrzeug zu einem Liebhaberpreis über dem Listenpreis verkauft wird"

Es sei denn natürlich das Fahrzeug findet man schon in Classic-Data Listen oder dergleichen.

HaBa

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Zitat von böhmi
um Verkürzung um die Hälfte auszuschließen muss das schriftlich festgehalten werden wie zB "Beide Parteien sind sich einig, dass das Fahrzeug zu einem Liebhaberpreis über dem Listenpreis verkauft wird"

Es sei denn natürlich das Fahrzeug findet man schon in Classic-Data Listen oder dergleichen.

Naja, jein, ich kenne da einen der eine nalten benz gekauft hat mit Zertifakt usw. => das Auto kam in einem Madonna-Video vor => IMHO kann man auch besondere "Werte" vertraglich absichern, siehe Auch Golf vom Papst usw. ...

MaxMax

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ausm ABGB kopiert, erreichbar über http://www.ris.bka.gv.at unter bundesrecht:
Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte.

§ 934. Hat bey zweyseitig verbindlichen Geschäften ein Theil nicht einmahl die Hälfte dessen, was er dem andern gegeben hat, von diesem an dem gemeinen Werthe erhalten; so räumt das Gesetz dem verletzten Theile das Recht ein, die Aufhebung und die Herstellung in den vorigen Stand zu fordern. Dem andern Theile steht aber bevor, das Geschäft dadurch aufrecht zu erhalten, daß er den Abgang bis zum gemeinen Werthe zu ersetzen bereit ist. Das Mißverhältniß des Werthes wird nach dem Zeitpuncte des geschlossenen Geschäftes bestimmt.
#

§ 935. Die Anwendung des § 934 kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden; er ist jedoch dann nicht anzuwenden, wenn jemand erklärt hat, die Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Werth zu übernehmen; wenn er, obgleich ihm der wahre Werth bekannt war, sich dennoch zu dem unverhältnißmäßigen Werthe verstanden hat; ferner, wenn aus dem Verhältnisse der Personen zu vermuthen ist, daß sie einen, aus einem entgeldlichen und unentgeldlichen vermischten Vertrag schließen wollten; wenn sich der eigentliche Werth nicht mehr erheben läßt; endlich, wenn die Sache von dem Gerichte versteigert worden ist.
Bearbeitet von MaxMax am 17.12.2009, 19:20

Neo-=IuE=-

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hast du das selber geschrieben, oder von wo kopiert man soviele rechtschreibfehler?

dosen

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Da sind ja mehr Rechtschreibfehler als in meinen Posts drinn...

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jetzt kann ich mich endlich mal in einen legastheniker versetzen :D

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von Jack the ripper
Als "verschwiegen" würd ich da nix bezeichnen. Wenn drinsteht dass es länger gestanden ist und es als Bastlerfahrzeug deklariert wurde, heißt das ja schonmal, dass noch einiges (möglicherweise nichtmal für den Verkäufer ersichtliches) im argen liegen könnte. Abgaswerte ist angegeben worden (Auspuff) und der Rest kann sich genauso aus 6 Monaten Standzeit erklären.

Es ist für einen gültigen Kaufvertrag auch nicht unbedingt nötig, alle Mängel aufzuklären. Wenn sich der Käufer nicht informiert ist es meist sein Problem (beim Autokauf mit einigen Ausnahmen, KM-Stand zb iirc)

An und für sich sind Mängel auch völlig egal. Wenn das Wertverhältnis unter 50/100 ist hat man pech (oder glück) gehabt.
und mängel aus 6 monaten standzeit müssen nicht angegeben werden oder wie?!
der wagen wäre nicht um den preis weggegangen, wenn alle mängel bzw. im richtigen ausmaß beschrieben gewesen wären und das waren sie nicht. (wir reden die ganze zeit über nicht-liebhaber/oldtimer fahrzeuge.)

Cuero

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die schreibweise da oben ist einfach die originalfassung des abgb, das ja immerhin auf 1811 datiert... dürfte c/p aus einer quelle sein, die das originale agbg beinhaltet. hab hier ein gedrucktes abgb, da stehts in heutiger schreibweise.

u5V8eYCW7P

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Zitat von master blue
und mängel aus 6 monaten standzeit müssen nicht angegeben werden oder wie?!
der wagen wäre nicht um den preis weggegangen, wenn alle mängel bzw. im richtigen ausmaß beschrieben gewesen wären und das waren sie nicht. (wir reden die ganze zeit über nicht-liebhaber/oldtimer fahrzeuge.)

Hab ich doch oben schon geschrieben dass es oft das Problem des Käufers ist, sich über Mängel/Eigenschaften des Fahrzeugs zu informieren.

Und wenn man schon schreibt, dass es ein Bastlerfahrzeug ist und der Käufer nicht nachfragt, ist das nicht das Problem des Verkäufers, ausgenommen eben, wenn der Wert zu extrem vom Preis abweicht.

Und nochmal, Mängel sind für laesio enormis nicht relevant. Es ist egal ob das Gutachten der Sache einen für laesio enormis relevanten Minderwert wegen Mängeln einräumt oder aus sonstigen gründen. Höchstens bei Vertragsanfechtungen wegen Irrtums oder Täuschung ist sowas wichtig, aber nicht hier.

böhmi

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Zitat von HaBa
Naja, jein, ich kenne da einen der eine nalten benz gekauft hat mit Zertifakt usw. => das Auto kam in einem Madonna-Video vor => IMHO kann man auch besondere "Werte" vertraglich absichern, siehe Auch Golf vom Papst usw. ...

Genau das habe ich ja geschrieben. Man muss im Vertrag festhalten, dass das Fahrzeug zu einem höheren Preis verkauft wird, als in einer Preisliste verzeichnet ist. Warum das so ist (selten, Sondermodell, Musikvideo), ist egal.
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