Gewährleistung KFZ
TheHackman 18.08.2014 - 14:41 1584 5
TheHackman
48°12'N 16°19'E
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Hallo!
Mir ist bewusst dass ich hier keine juristisch Verbindliche Auskunft bekomme, möchte aber dennoch nachfragen ob schon jemand Erfahrungen hat.
folgendes Problem: Gebrauchtwagenkauf eines Honda Civic 5D 1,4i Sport (99PS) FK1 Erstzulassung 06/2011 vor ca. 2 Wochen bei einem Händler, bei der Probefahrt war alles in Ordnung, keine auffälligkeiten. Nun spinnt der (digitale) Tacho ab und zu (Video zur beweisaufnahem hab ich gemacht), lt. Honda Vertragswerkstatt wird bei diesem Fehlerverhalten die Tachoeinheit getauscht. Meine Frage nun: Wenn ich mich bei diesem Mangel auf meinen Gewährleistungsanspruch berufe, und durch die Reparatur die Tachoeinheit getauscht wird, muss ich da mit Materialkosten rechnen die ich zahlen muss? lt. ÖAMTC Rechtsauskunft muss ich 80% der Materialkosten bzw. des Ersatzteils bezahlen, die restlichen 20% und die Arbeitskosten muss der Händler dabei übernehmen.
im internet findet man dazu nun alle möglichen gesetzestexte (meist aus deutschland) wo explizit ausgewiesen ist dass reparaturen im gewährleistungsfall grundsätzlich kostenfrei sein müssen. Ebenso gibts dazu eine richtlinie des Europäischen Gerichtshofes. Nun bin ich etwas verwirrt ob das die übliche Vorgehensweise ist, oder ob auch in österreich eine Reparatur auf Gewährleistung komplett kostenfrei sein muss.
MFG TheHackman
Bearbeitet von TheHackman am 18.08.2014, 14:44
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salsa
So spät wie gestern.
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Bearbeitet von salsa am 18.08.2014, 16:01
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daisho
SHODAN
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Von Händler (Gewerblicher Verkäufer), innerhalb von 6 Monaten (2 Wochen < 6 Monate), Gewährleistungsfall.
Ich sehe hier nicht warum man da als Kunde auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben müsste.
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TheHackman
48°12'N 16°19'E
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Mit dem händler hab ich noch nicht gesprochen da ich vorher abklären will was meine rechte sind. Grundsetzlich sehe ich das wie ihr, gesetzlich steht einem behebung des mangels zu, kostenlos. (Hier kommt das große ABER) wenn dadurch eine wertsteigerung erzielt wird, muss dies abgegolten werden. Dieser vorteilsausgleich ist soweit ich gesehen hab in österreich üblich, in deutschland jedoch kommt dies lt. gerichtsbeschluss nicht zur anwendung. (meine leienhafte internetrecherche hat das ergeben) Auch lt. telefonischer öamtc rechtsauskunft ist, sofern bauteile bei einem gebrauchtwagen durch neue bauteile getauscht werden und der wagen dadurch einen mehrwert erlangt, diese wertsteigerung auszugleichen in dem man sich prozentual am ersatzteil beteiligt, selbst wenn die behebung eines mangel durch die gewährleistung gedeckt ist.
genaueres werd ich bei einem persönlichen beratungstermin erfahren, eventuell ist die sachlage per telefon nicht ganz klar zu schildern, weil nach neuerlichem anrufen hat mir der herr am telefon vermittelt, dass bei einem 3 jahre alten auto ca. 50% vom ersatzteil von mir zu tragen wären (30% wertverlust im 1. jahr, 10% für jedes weitere jahr). MFG
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freq
killed by Spunz
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ein funktionierender tacho ist keine wertsteigerung sondern ein _sehr_ sicherheitsrelevantes bauteil. verstehe deine bedenken nicht..
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TheHackman
48°12'N 16°19'E
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Wie schon von allen vermutet bekommt man telefonisch nur mumpitz als erklärung.
grundsätzlich stimmt das mit dem mehrwert und der beteiligung anhand des wertverlustes des autos seit kauf. aber bei einem bauteil dass nicht durch verschleiß ausfallen bzw. bei verschleiß ersetzt werden soll oder keine optische verbesserung bzw. nicht die laufleistung erhöht trifft dies nicht zu. Bei einem Mangel von solch einem Bauteil/Einheit muss dies zu 100% vom leistenden getragen werden.
sprich in meinem fall beim tacho: muss vom händler übernommen werden, da dies ein mangel ist der behoben werden muss. allerdings kommts nun drauf an, ob es plötzlich aufgetreten ist, sollte man das überhaupt feststellen können, oder ob es ein mangel war der stetig schlimmer geworden ist und letztendlich in einen sporadisch ausfallenden tacho gemündet hat.
lg thehackman
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