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Firmenwagen von Fremdfirma

chap 25.07.2024 - 10:41 898 9
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chap

small gift, big smile
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Hab letztens "beim Stammtisch" einen interessanten Ansatz zum günstigen Kaufen von Autos mitgehört:
Ich arbeite Vollzeit bei Firma A.
Auf Stundenbasis unterstütze ich Firma B.

Firma B bietet mir an, dass ich einen E-Firmenwagen bekommen kann, wenn ich mir diesen selbst finanziere. Damit spare ich 20%.

Ist das mal Legal?
Fahre ich damit wirklich günstiger?
Was bringt es Firma B, weil das erzeugt ja nur Aufwand?

Google hat mir nicht wirklich geholfen, weil es immer von der gleichen Firma ausgehen würde.

Silvasurfer

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Die Firma B hat einen Abschreibungsposten. das Vermindert vor der Finanz Ihren "Gewinn" und für Firma B entstehen keine weiteren kosten da du die Finanzierung(Leasing/Miete) zu 100% übernimmst.

Wurde bei einen meiner Firmen teilweise auch so gemacht, ein MA hatte so die Möglichkeit "günstig" an einen Firmenauto zu kommen und die Miete vom Auto die der MA gezahlt hat, hat dann das Operating Leasing zu ?100%? abgedeckt.

ccr


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Stichwort "Gehaltsumwandlung".

Die Firma kostet der Wagen 1.000 Euro im Monat. Sie ziehen Dir 1.000 Euro vom Bruttogehalt ab. Du zahlst also für diese 1.000 Euro keine Einkommenssteuer und SV-Abgaben, auch der Arbeitgeber zahlt dafür keine LNK. Also Win-Win.


Potentielle Nachteile:
- es könnte irgendwann der Sachbezug für Elektroautos von aktuell 0% angehoben werden
- keine SV-Abgaben für den umgewandelten Gehaltsbestandteil bedeutet auch kein Pensionsbeitrag, niedrigere Basis für Arbeitslosengeld
- Basis für das Jahressechstel sinkt


Speziell die "Abo-Anbieter" wie Vibe bewerben das sehr stark.
Bearbeitet von ccr am 25.07.2024, 11:35

22zaphod22

chocolate jesus
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das was ccr geschrieben hat gilt aber auch wenn du es in deiner eigenen Firma machst und das hat wie er sehr gut ausgeführt hat nicht nur Vorteile bzw. muss man sich den Vorteil mit der Realität "schircher-rechnen" wenn man ehrlich sein will zu sich selbst

das Konstrukt A & B sehe ich mit 2 Firmen die nichts miteinander zu tun haben eher unrealistisch / problematisch weil deine fahrbarer Untersatz von Firma B abhängt welche du ja "nur mit paar Stunden unterstützt"

die Spielerei mit Abschreibungsposten die Silversurfer beschrieben hat sehe ich eher in einem Firmengeflecht und da hast dann auch die "Risiken" und Nachteile und der Vorteil bei so einem Konstrukt (Kosten möglichst Steuerwirksam auf unterschiedliche Unternehmen verteilen) liegt dann bei den Inhabern von Firma A und B und nicht bei dir

bei der Arbeitnehmerveranlagung hast du dann auch mehrere Dienstgeber / Einkommensquellen - bleibt halt auch an dir hängen
Bearbeitet von 22zaphod22 am 25.07.2024, 11:56

ccr


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Auch noch zu erwähnen: das Gehalt darf durch die Umwandlung nicht unter den KV fallen. Das kann selbst bei gutem Stundenlohn über KV ein Problem werden, wenn man nur wenige Stunden arbeitet, da eben nicht das gesamte Gehalt umgewandelt werden kann.

chap

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Bei Firma B hab ich ja kein Basisgehalt. Wie würde man mir das Monatlich abziehen können?

Von meiner Logik müsste ich doch "Geld in Firma B" geben, aber kann ich das einfach bei einer Firma? Meiner ansicht nach kann ich der Firma nur Geld geben wenn ich was "kaufe" - und dann wären der Bonus ja wieder weg?

Firma A hat damit ja überhaupt nichts zu tun, weil es für sie keinen Unterschied macht (so zumindest die Theorie gewesen). Oder wäre dann Pendlerpauschale oder wwi dort anzupassen?
Sollte der Firma doch egal sein ob es mein Privatwagen ist oder ein Firmenwagen von einer anderen Firma?

ccr


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Die Pendlerpauschale interessiert nicht die Firma, sondern das Finanzamt ;)

Dir würde Firma B also das Auto monatlich in Rechnung stellen? Prinzipiell geht das natürlich schon.
Ich habe zum Beispiel einmal den Fall gehabt, dass eine Führungskraft mit Firmenwagen gekündigt hat. Die hat dann auf Basis Honorarnote ein paar Monate noch ein Projekt bei uns zu Ende gebracht, und in dieser Zeit den Dienstwagen weiterverwendet, den wir ihr aber verrechnet haben.

Ich sehe aber irgendwie den Vorteil dieses Konstrukts im konkreten Fall nicht. Vorsteuerabzug besteht auch beim E-Auto streng genommen nur, wenn betriebliche Nutzung nachgewiesen werden kann. Durch die Weiterverrechnung an einen Externen wird das irgendwie schwierig, ich glaube nicht, dass sich da irgendwer wirklich Geld sparen kann (ich habe aber jetzt auch nicht alle Eventualitäten durchüberlegt).
Und dann ist ja noch das Thema was man macht wenn man sich "trennt".

22zaphod22

chocolate jesus
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"Stammtisch" ... die Zahl der Leute die so eine Konstruktion tatsächlich nutzen (mit "Firma B") ist wohl vernachlässigbar

chap

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Zitat aus einem Post von ccr
Die Pendlerpauschale interessiert nicht die Firma, sondern das Finanzamt ;) ...
Arbeitsorte sind jedoch wo anders - so ist zumindest mein Gedankengang :D

Zitat aus einem Post von ccr
...Ich sehe aber irgendwie den Vorteil dieses Konstrukts im konkreten Fall nicht. Vorsteuerabzug besteht auch beim E-Auto streng genommen nur, wenn betriebliche Nutzung nachgewiesen werden kann. Durch die Weiterverrechnung an einen Externen wird das irgendwie schwierig, ich glaube nicht, dass sich da irgendwer wirklich Geld sparen kann (ich habe aber jetzt auch nicht alle Eventualitäten durchüberlegt).
Und dann ist ja noch das Thema was man macht wenn man sich "trennt".
So hab ich das nämlich auch argumentiert. Wer will sowas aufbauen und wo ist wirklich der Nutzen und Vorteil für beide...

Edit: Danke, für mich ist alles klar. "hörensagen" vom Stammtisch :D
Bearbeitet von chap am 26.07.2024, 11:57

Hampti

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Ist es nicht sogar so, dass die Firma B für die in Rechnung gestellten Beträge dann auch wieder steuerlich zuständig ist und somit für die 1k€ einen erheblichen Teil steuern abdrücken müsste.
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