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ARBÖ Kündigung

lagwagon 31.10.2017 - 20:45 9003 17
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lagwagon

bierfräser
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sorry, hab jetzt einen neuen thread aufgemacht, weil ein halbwegs passender schon wirklich alt war...

hab heute beim arbö gekündigt, weil ich ja auch keinen wagen mehr hab und der dienstwagen eh mit der mobilitätsgarantie komplett abgedeckt ist.
schreiben die mir tatsächlich, dass sie das registriert haben, es ihnen auch recht leid tut, dass ich die mitgliedschaft kündige und dass sie mit ende 2018 (!!!) die mitgliedschaft auflösen.
weil ich bis 30.09. kündigen hätte müssen (laut statuten 3 monate vor ende des beitragsjahres)
ja ok, statuten, eh alles in ordnung... aber echt jetzt? nach 19 jahren mitgliedschaft soll ich deswegen noch ein jahr bezahlen?
ist das wirklich so?

Zitat
es tut uns sehr leid, dass Sie Ihre ARBÖ-Mitgliedschaft kündigen.

Selbstverständlich respektieren wir Ihre Entscheidung und bestätigen Ihnen, dass wir die Kündigung zum nächstmöglichen Termin – und entsprechend unserer Kündigungsfrist (drei Monate vor Jahresende) – mit 31. Dezember 2018 vorgemerkt haben.

Nachstehend erlauben wir uns, Ihnen einen Auszug aus den ARBÖ-Statuten zu senden.

§ 5 Abs. 6: Austritt

Der Austritt eines Mitgliedes aus der Bundesorganisation wird mit Ende des Beitragsjahres rechtswirksam, wenn die Abmeldung bis spätestens drei Monate ( 30. September ) vor Ende des Beitragsjahres schriftlich bei der zuständigen Landesorganisation oder der Bundesorganisation eingelangt ist.

Das Beitragsjahr ist ident mit dem Kalenderjahr.

Wir danken für Ihr Verständnis.

für mich ist es jetzt wohl zu spät, ausser sie kommen meiner bitte nach, doch mit ende 2017 aufzulösen.
aber als warnung für forumsmitglieder!
Bearbeitet von lagwagon am 31.10.2017, 20:47

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ccr


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Ist beim ÖAMTC auch so. Und weil das Vereine und Mitgliedsbeiträge sind, geht das auch durch.

lagwagon

bierfräser
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ja natürlich, ein telefonat wäre sicher nicht schlecht. hab die oben gequotete bestätigung erst am abend gelesen, morgen feiertag... hab mal freundlich zurückgeschrieben.
die statuten habe ich mir natürlich nicht vorher durchgelesen, aber auch wirklich nicht mit so einer frist gerechnet.
ja es ist ein verein und der macht auch sicherlich recht viel und es geht für den nutzen auch nicht um viel geld. habs aber im affekt doch als recht frech empfunden und wollte das besser hier, als in einem bösen mail loswerden :)

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ccr


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Zitat aus einem Post von Diego
Verstehe deine Verärgerung. Finde solch "strenge" Klauseln unnötig und kundenunfreundlich. Vorallem wenn das Risiko (Auto) wegfällt, sollten dir keine Kosten verrechnet werden imo. Eine Leistung kannst du ja nicht mehr beziehen, nehme ich an.

Manche Leistungen sind Personenbezogen, oder können auch mit dem Firmenwagen genutzt werden. Ein eigener PKW ist jedenfalls nicht Voraussetzung um Leistungen zu beziehen. ;)

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lagwagon

bierfräser
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ccr hat glaub ich recht
ARBÖ bezieht sich meines wissens nicht aufs auto, sondern auf die person.
also wäre ich mit jedem wagen berechtigt, den ARBÖ zu rufen, gleiches mit fahrrad.
schön und gut... aber bei einem dienstwagen hab ich ganz andere möglichkeiten und darf nichtmal den ARBÖ konsultieren.
und ganz ehrlich, nach 19 jahren ARBÖ hab ich bei weitem mehr mitgliedsbeitrag bezahlt, als ich leistung bezogen hab. ich glaube, ich habe den 2mal gerufen...

deleted751877

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$yrus

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Also beim ÖAMTC ist es so, dass dein Auto und du Pannenhilfe bekommt, dh. du mit einem fremden Auto oder jemand anderes mit deinem Auto genauso.

DKCH

...
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beim öamtc kannst in so einem fall auf die „touringmitgliedschaft“ umsteigen, die kost 20€ im jahr oder so - keine kündigung aber halt günstiger, vielleicht gibts beim arbö was ähnliches?

ccr


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Beim ARBÖ oder ÖAMTC schaut keiner auf wen der Wagen zugelassen ist, solange jemand mit Mitgliedskarte anwesend ist.
Ich habe auch jetzt mit Firmenwagen noch meine ÖAMTC Mitgliedschaft mit Schutzbrief. Bei Kleinigkeiten funktioniert ÖAMTC einfach schneller/unkomplizierter als Audi, ich kann meine Vignetten schon daheim kaufen, bin (samt Familie) bei Auslandsreisen geschützt.
Auch meine Kollegen haben ihre privaten Mitgliedschaften noch aufrecht und nutzen die gelegentlich.
Man kann den Firmenwagen auch explizit in die Mitgliedschaft hineinnehmen (es reicht ein formloses Schreiben, in dem der Arbeitgeber die erlaubte Privatnutzung bestätigt).

Ich verstehe Diego, wenn er die Mitgliedschaft kündigen will. Im Gegensatz zu einer KFZ-Haftpflicht gibt es hier aber keinen "Wegfall des Versicherungsgegenstandes", aus Sicht des ARBÖ ändert sich nichts, nur weil Diego jetzt einen Firmenwagen fährt. Also gilt auch die Kündigungsfrist (die bei beiden Clubs 3 Monate zum Jahresende ist).

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DAO

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der öamtc schaut sehr wohl auf wem das kfz zugelassen ist.

steht in den fahrzeug papieren eine firma, ist eine clubmitgliedschaft für das unternehmen erforderlich.

die karte der mitgliedschaft wird auf die firma (und iirc inkl. kennzeichen) ausgestellt.
müsste im auto nachsehen, bin mir aber ziemlich sicher das das kennzeichen auf der karte aufgedruckt ist.

ccr


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Das Kennzeichen kann man Online angeben, auf der Karte steht es nicht. Ich habe auch schon für ausgeborgte Autos, Leihwägen, etc. Leistungen in Anspruch genommen.

Ich habe vom ÖAMTC auch die schriftliche Auskunft, dass der Firmenwagen im privaten Schutzbrief abgedeckt ist, und man nur eine kurze Bestätigung des Arbeitgebers schicken muß, dass der Firmenwagen privat genutzt werden darf.
Ich erfinde hier nichts ;)
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