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Anzeige wegen nicht blinken

sprengmeister 25.02.2014 - 21:52 3794 9
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sprengmeister

Little Overclocker
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Ich brauch mal rechtliche Hilfe oder evt. eine Empfehlung für einen guten Anwalt

Ich bin angeblich letztes Jahr vom Türkenschanzplatz 8 in die Max Emanuel Straße ohne zu blinken eingebogen (was lt. Google Maps mal eine Einbahn ist, und man so gar nicht fahren darf)

Dazu wär mal zu sagen:
-Ich blinke immer brav und reg mich selber über Nichtblinker auf
-Ich wüsst überhaupt nicht, was mich in die Gegend dort treiben sollte, ich war dort schlichtweg einfach nie
-Normalerweise bin ich zur Tatzeit (9:56) in der Firma, aber blöderweise war ich gerade an dem Tag nicht den ganzen Tag in der Firma (am nächsten Tag bin ich auf Urlaub geflogen und hab nur gach ein paar Sachen in der Firma gemacht)
-wie schon geschrieben, darf man vom Türkenschanzplatz 8 nicht in die Max Emanuel Straße fahren

Zuerst wars ja noch das übliche Prozedere: Zuerst Anonymverfügung (36€ oder so), die muss man ja "auslaufen" lassen, damit man die Anzeige bekommt (die war ursprünglich bei 41€). Darauf hab ich dann Einspruch erhoben, mit der Begründung, dass ich dort nie war und immer blinke.
Jetzt ist ein Rsb Brief gekommen, wo ich um "Konkretisierung Ihres Einspruchs" gebeten werde und gleich mal meine Einkommens, Vermögens und Familienverhältnisse bekanntzugeben hab, weil anhand dessen die Strafe bemessen wird.

Wie kann ich das noch weiter konkretisieren? Hat irgend jemand Tipps zu sowas? Zahlt es sich aus, sich wegen sowas einen Anwalt zu nehmen?

Und irgendwo bilde ich mir ein, mal gelesen zu haben, dass man beim Einspruch der Anzeige keine Angst um eine Höhere Strafe haben muß. Wieso wollen die dann meine Vermögensverhältnisse wissen?


tia...

AdRy

Auferstanden
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konkretisieren -> hast du irgendwelche beweise, dass du zur "tatzeit" nicht dort warst? Rechnungen, GPS log, Zeugen, Handytelefonat,...? Anwalt wird wohl mehr kosten als die Strafe.

Silvasurfer

I do my own stunts
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bist du mitglied beim öamtc/arbö?! dort gibts versierte verkehrsanwälte und können dir da besser helfen!

weil du musst vermutlich zeugen angeben, die bestätigen können das du zu diesem zeitpunkt nicht in der nähe des tatortes warst. eventuell handelt es sich um eine verwechslung des fahrzeugs und der ?polizist? hat das kennzeichen falsch notiert ...

DeeJay58

Bloody Newbie
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Die Verfahrenskosten werden nicht steigen. Das sollte mal klar sein.

Na konkretisiere doch deinen Einspruch. Einfach "Ich war es nicht" zu schreiben kann ja nicht Dein Ernst sein. Wenn dort ein Einbiegen definitiv nicht möglich oder erlaubt ist dann schreib das denen doch und wenn Du wenigstens zeitweise in der Firma warst dann gib das an.

Das Kennzeichen alleine anzugeben reicht dem Anzeiger nicht. Es muss auch Dein Auto mit Marke oder wenigstens Farbe auf der Anzeige stehen. Ist das de Fall? Wer ist der Anzeiger? Polizist oder ein Privater?

Wie weit ist die Örtlichkeit von Dir daheim und deiner Firma weg? Hast Du eventuell an diesem Tag was um die Zeit eingekauft mit Bankomatkarte sodass so ein Nachweis erbracht werden kann dass Du nicht dort warst?

Diese Dinge gehören mal geklärt. Eventuell auch noch ob der Anzeiger einen Zeugen hat sofern es kein Polizist war.

Einen Anwalt einzuschalten halte ich hier für übertrieben.

Übrigens verlass Dich nicht auf Google Maps und schau Dir die Örtlichkeit eventuell an

WONDERMIKE

Administrator
kenough
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"Ich war zum Tatzeitpunkt da und dort, das kann ich belegen durch dieses und jenes."

auf die Anzeige zu antworten, dass man eh immer brav blinkt ist lieb ;)

~PI-IOENIX~

Pappenschlosser
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Hab da wen guten an der hand der dich rechtlich berät und dir die Sache regelt. PM me

sprengmeister

Little Overclocker
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Thx für die ganzen Antworten!

Hab mit ein paar Arbeitskollegen geredet, die sich erinnern können, dass ich da in der Firma war und etwas abgeholt hab, dh. ich werd die als Zeugen angeben.

Rechnungen oder ähnliches hab ich dann natürlich nicht.

@"immer brav blinken": ja, war bissl Naiv, aber ist ja die Wahrheit! Selbst wenn ich mit 150 auf der A2 rechts überhol, blink ich ;)

@PI: Thx, ich setz mich sicherheitshalber mal mit ihm in Verbindung, wer weiß, auf was für Ideen die Beamten noch kommen

11Fire01

Here to stay
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beeindruckende gedächtnisleistung :D

müsste auch möglich sein ein foto anzufordern/einzusehen. spannend wirds wenn die erst im nachhinein das mit der einbahn bemerken (vllt auf deinen hinweis)

*ich hol mal popcorn*

DeeJay58

Bloody Newbie
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Und gibts schon News wegen der Einbahn Sache?

sprengmeister

Little Overclocker
Registered: Jun 2007
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Nein, hab erst am Montag auf die Lenkererhebung geantwortet (einen Tag vor Ablauf der 2 Wochen Frist). Jetzt heissts warten.
Ich hab nochmal angegeben, dass ich dort nicht war und auch ein paar Zeugen aufgezählt.
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