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Anzeige fahren mit schwerem Anhänger ohne EzB

Ronnie 18.10.2015 - 17:51 7903 10
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Ronnie

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Da ich gerade mit freund unterwegs war: er ist aufgehalten worden weil mit schwerem Hänger unterwegs (hzgw beider gefährte über 3,5t). Er hat jedoch nur b schein.

Der nette herr erklärte ihm dass er eine anzeige bekommt und mit dem Gespann so nicht weiter fahren darf. Ich habe auch keinen also kollegen zur Hilfe gerufen der den Hänger weiter ziehen durfte.

Was kann bei der anzeige kommen?
Und wird der besitzer des Anhängers auch belangt (ist gemietet)?

AdRy

Auferstanden
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Mindeststrafe ist 363€ für fahren ohne Führerschein.

http://kurier.at/chronik/oesterreic...ein/131.423.596

böhmi

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Der Besitzer des Anhängers kann auch belangt werden, als Zulassungsinhaber muss man sich beim verleihen vergewissern, dass der Fahrer auch den entsprechenden Führerschein besitzt.
Ob der auch angezeigt wird, ist aber nicht sicher.

Turtle

Big d00d
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ein schwerer hänger über 3,5t ist aber auch nicht so ganz zulässig

Ronnie

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damit meinte ich beide gefährte addiert. hzgw hänger war 2,7 und auto 1,9

MjrSEIDL

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was war das für ein zugfahrzeug? 1,9t hzgw darf im normalfall nicht über 1,6t ziehen (also bei normalen pkw).

Hab damals den EzB gemacht weil das zugfahrzeug meiner eltern zu hohes hzgw hatte (suv mit 2,75t). damit durfte ich de fakto nur leichte anhänger dran hängen. der führerschein kostet eh fast nichts und die prüfung ist ein witz.

ansonsten gilt es als fahren ohne führerschein... kann recht teuer werden.

ist eh pervers... mit einem 2t hzgw zugfahrzeug darf ich 1,5t anhänger ziehen (der pkw plagt sich damit ordentlich und hat so seine probleme) mit dem großen pkw (suv den ich auch fahren darf) der den hänger locker packen würde, darf ichs nicht. gesetzeslager hier gehört meiner meinung nach geändert.
Bearbeitet von MjrSEIDL am 23.10.2015, 13:56

böhmi

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Ich darf mit meinen 2800 HzG Fahrzeug auch 2800 kg Anhänger ziehen, N1G macht's möglich ;)

Das Gespann darf bis zu 7000kg haben mit EzB!

MjrSEIDL

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ja... bis zum eigenen hzgw seh ichs ein... aber ein 1,9t hzgw auto mit 2,7t hzgw anhänger...

entweder geringer beladen (mit EzB zählt nämlich die tatsächliche beladung und nicht das hzgw) oder das ist ein sehr ungewöhnliches zugfahrzeug.

Find es seltsam dass der "vermieter" das vorhanden sein des führerscheins nicht prüft...

böhmi

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Zitat von MjrSEIDL
ja... bis zum eigenen hzgw seh ichs ein... aber ein 1,9t hzgw auto mit 2,7t hzgw anhänger...

entweder geringer beladen (mit EzB zählt nämlich die tatsächliche beladung und nicht das hzgw) oder das ist ein sehr ungewöhnliches zugfahrzeug.

Find es seltsam dass der "vermieter" das vorhanden sein des führerscheins nicht prüft...

Genau darum hab ich das N1G dazu geschrieben, das "G" bedeutet geländegängig und man darf das 1,5-fache des HZGw ziehen (sofern vom Hersteller freigegeben)

Ronnie

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gerade die info bekommen, sind 270euro geworden :)

böhmi

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okay, ist eh sehr human. braucht man sich nicht beschweren ;)
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