Anonymverfügung wegen Nichbetätigung des Fahrtrichtungsanzeigers
Starsky 04.04.2020 - 12:32 2745 7
Starsky
Erbeeren für alle!
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Grüß euch, habe eine merkwürdige Anonymverfügung wegen Nichtbetätigung des Fahrtrichtungsnzeigers ("Blinken") bekommen, und zwar bei einem Kreisverkehr unmittelbar in der Nähe meines Wohnorts. Allerdings wird nicht genau angeführt, wo ich beim Abbiegen nicht geblinkt haben soll, also in welchen Abzweig. Da ich den Kreisverkehr logischerweise sehr oft frequentiere, achte ich auch immer darauf zu blinken, da mich das bei anderen Verkehrsteilnehmern auch ärgert. Meine Fragen: * Ist o.g. fehlende Angabe ein Grund für Einspruch? Hat das Chancen? * Wenn ich nicht bezahle, wie beweist die Strafbehörde mein Vergehen, Videobeweis wird es nicht geben.
Da ich immer aufs Blinken achte, weigere ich mich hier einfach zu bezahlen da es ein Schuldeingeständnis und ein Persilschein für folgende gleiche Strafen wäre.
Was meint ihr?
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XXL
insomnia
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Ist ein Zeitraum angegeben?
Wenn ja wird die Richtung ziemlich egal sein, weil du solltest wissen wann du wo gefahren bist, die Anzeige wird von einem Polizeiorgan kommen und da ist die Aussage eigentlich der Beweis, wenn du keinen Beifahrer hattest der dir sagen kann ob du da geblinkt hast wird das Ganze wahrscheinlich sinnlos sein ...
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AGENT 1
was gugst du ?
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Starsky
Erbeeren für alle!
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Datum und Zeitpunkt sind angegeben und würden passen, Beifahrer hatte ich keinen.
Zitat: "Sie haben die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung nicht angezeigt, wodurch sich andere Straßenbenützer auf den bevorstehenden Vorgang nicht einstellen konnten." Bei Ort ist nur Name des Platzes wo sich der Kreisverkehr befindet angegeben. Bei Anaonymverfügungen wegen Geschwindigkeitsvergehen bin ich es gewohnt, daß der genaue Ort (inkl. Straßen km) und das Vergehen im Detail angegeben werden, von daher geht mir hier die Detailbeschrebung schon ab, z.B. "...beim Verlassen des Kreisverkehrs auf Straße xy den Fahrtrichtungswechsel nicht angkündigt". Weil sonst könnte das ja jeder jeden Tag anzeigen und man könnte es ahnden.
Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist das Rechtsblinken teilweise bei anderen Verkehrsteilnehmern scher ersichtlich, obwohl sie schon blinken, von daher ist das oft schwer nachvollziehbar, aber ich blinke immer, auch zu Uhrzeiten wo kein Schwein auf der Straße ist. Für die Anonymverfügung wären 40€ fällig, weiß jemand was hier die Höchststrafe wäre wenn ich es darauf ankommen lassen würde?
Bearbeitet von Starsky am 04.04.2020, 15:46
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ccr
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Ich habe mal eine Anonymverfügung mit falscher Fahrtrichtung bekommen. ÖAMTC hat gemeint, wenn Ort und Zeit stimmen, und die Möglichkeit besteht, dass ich zu schnell war, dann soll ich lieber zahlen. Weil sonst müsste ich auf die teurere Anzeige warten, und auf den Einspruch hin würde man sie einfach nur korrigieren, aber sicher nicht aufheben.
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Starsky
Erbeeren für alle!
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Nächste Instanz würde plus 30€ kosten, habe sowohl mit dem ÖAMTC Verkehrsjuristen als auch mit der Strafreferentin telefoniert. Nutze immer die Funktion des Komfortblinkens quasi wie ein Reflex, Antippen und dann blinkt der Fahrtrichtungsanzeiger 5x. Wenn sogar der Papst nicht unfehlbar ist, dann darf das erst recht nicht für unsere Polizei gelten.
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semteX
begehrt die rostschaufel
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das is korrekt, ich würd aber für mich a ned ausschließen, dass ich den komfort blinker nicht auch mal zu wenig weit gedrückt und er nicht ausgelöst habe, ohne dass es mir aufgefallen wäre...
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ccr
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Bei den Audis hat der Komfortblinker super angesprochen. Beim Volvo ist es aber eher Zufall, und dazu ist das Geräusch noch so leise, dass man es gar nicht hört, wenn Musik auch noch läuft. Da passiert es mir sicher auch gelegentlich, dass ich ohne Blinken aus dem Kreisverkehr rausfahre (vor allem, wenn kein Verkehr ist, und ich nicht extra darauf achte, dass der Blinker gesetzt ist). Bei den meisten Herstellern blinkt der Komfortblinker ausserdem nur 3 Mal wenn da das Timing blöd ist, kann es für den Polizisten auch so aussehen, als ob man nicht geblinkt hätte. Und dann gibt's natürlich noch genug Autos, bei denen man den Blinker bei Sonnenschein kaum noch erkennt.
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