Hampti
Overclocking Team Member
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Hallo, habe jetzt einen Strafzettel reinbekommen vom November in dem meiner Frau vorgeworfen wird auf der A2 einen zu geringen Abstand zum Vordermann eingehalten zu haben (es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,46 Sekunden festgestellt). Das ist sogut wie nichts und ich war dabei und kenne meine Frau wie sie fährt. Dieser Abstand kann nur zustande gekommen sein durch Kolonnenverkehr, überholen oder ähnlichem. Hat schon jemand versucht dies zu beeinspruchen bzw. hätte man da irgendeine Chance? Es hilft vermutlich auch nichts dass ich immer die Strafen bekommen obwohl nur meine Frau mit dem Wagen fährt^^
Jemand einen Tip oder die 70€ (wtf?!) einfach bezahlen? TIA
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M4D M4X
LegendTier & Bier!! und LEDs ;)
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wart ihr zu der Zeit dort unterwegs? ich denk mir immer: "mal zu wenig aufgepasst - Danke fürs Erinnern!" Ich geh mal nicht von vorsätzlicher Falschbeschuldigung aus wenns zutreffen _könnte_ -> ich werd seltener erwischt als ich nicht "brav" bin
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Hampti
Overclocking Team Member
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Ja leider. Es ist nur einfach irgendwie komisch.....meine Frau ist eine "brave und vorschriftsmässige" Fahrerin. Und solch ein Abstand ist auf einer Autobahn bei Tempo 130 schon sehr gering. Da es jedoch eine Zeitangabe ist und somit Geschwindigkeitsabhängig wundert es mich noch mehr.
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M4D M4X
LegendTier & Bier!! und LEDs ;)
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man kann ja nett dort anrufen und sich erkundigen obs da was anzuschauen gibt. quasi damit man solche Situationen vermeiden kann im Zukunft fragen kost nix
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kleinerChemiker
Here to stay
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Was mich interessieren würde, ist wie der Abstand gemessen wird. Nur an einem relativ kleinen Ort, oder über eine längere Strecke (was ich mir nicht vorstellen kann, wenns automatisch gemessen wird). Wenns nur an einem Punkt, z.B. bei Überkopfwegweiser ist, kann es leicht sein, dass sich einer vorne reinquetscht. Man kann ja deshalb nicht sofort eine Vollbremsung machen, um den Abstand wiederherzustellen.
Bearbeitet von kleinerChemiker am 03.01.2016, 13:03
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DKCH
...
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kleinerChemiker
Here to stay
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0,46 ist schon wirklich wenig, unter 0,4 gibts eine vormerkung http://www.oeamtc.at/portal/vormerk...ln+2500+1116516
die beschreibung des messverfahrens gibts zB hier http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...6_2701104_04_00 - amtsdeutsch galore zwar für tirol, aber afair ist das verfahren in .at überall gleich Danke. 2 Gedanken dazu: .) Wie groß ist der Messbereich? Wird nie angegeben, immer nur von einer "längeren Strecke" geschrieben. .) Anscheinend ist im Gesetz der notwendige Abstand gar nicht genau deffiniert ("Gemäß § 18 Abs 1 StVO hat der Lenker eines Fahrzeuges stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, dass ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.") Wenn ein Auto einen Notbremsassistenten hat, wäre somit ja ein deutlich geringerer Abstand erlaubt. (Es wird zwar auf die Judikatur des VwGH hingewiesen, aber da wird vermutlich kein derartiges System betrachtet)
Bearbeitet von kleinerChemiker am 03.01.2016, 14:11
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XeroXs
doh
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.) Anscheinend ist im Gesetz der notwendige Abstand gar nicht genau deffiniert ("Gemäß § 18 Abs 1 StVO hat der Lenker eines Fahrzeuges stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, dass ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.") Naja, in der Fahrschule lernt man von einer Sekunde Reaktionszeit - also noch ganz ohne Bremszeit, da kannst bei unter einer halben Sekunde argumentieren was du willst, wird sich nicht ausgehen.
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$yrus
Freizeitjunkie
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http://www.salzburg.com/nachrichten...ich-sein-54649/Da sieht man ein Bild von der Kamera zum Auswerten, am oberen und unteren Bildrand sieht man die Markierungen die sie für die Berechunung brauchen. Zusätlich gibt's noch 2 Kameras zum Identifizieren der Fahrzeuge, sind meistens auf ner Brücke angebracht und mobil. Die 0,46s entsprechen bei 130 km/h ~18m, also 4 Fahrzeuglängen, das schaut im ersten Moment vielleicht gar nicht so knapp aus, aber selbst ne Reaktionszeit von 0,5s ist wahrscheinlich schon zu lang bei dem Speed, wenn der Vordermann in die Eisen springt. Ich glaub nicht, dass du bei einer Anonymverfügung Akteneinsicht bekommst, imho erst bei nem ordentlichem Verwaltungsstrafverfahren, ergo würd ich einfach zahlen und versuchen mich nicht darüber zu ärgern e: da es sich dabei um Video handelt, kann man erkennen, ob es sich zB nur um ein knappes Umspuren hinter ein schneller fahrendes Fahrzeug handelt oder dgl.
Bearbeitet von $yrus am 03.01.2016, 15:43
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ccr
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Wenn ein Auto einen Notbremsassistenten hat, wäre somit ja ein deutlich geringerer Abstand erlaubt. Die ACC bei Audi hält selbst in der "aggressivsten" Einstellung rund 2s Abstand. Und der Abstandswarner beginnt auch ungefähr bei dem Abstand zu warnen, bei 0,5 Sekunden wäre schon längst die Bremsung eingeleitet. Du hast zwar Recht, dass bei automatischen Systemen theoretisch die Reaktionszeit entfällt, bzw. auf wenige Millisekunden reduziert wäre, aber auf diese Diskussion wollen sich die Hersteller gar nicht erst einlassen: letztendlich sind das rechtlich gesehen nur Assistenten, und die Letztverantwortung für das Fahrzeug liegt beim Lenker - womit auch die für einen Menschen üblichen Reaktionszeiten bei der Bemessung des Mindestabstands zu berücksichtigen sind. Weil was wäre sonst, wenn der Assistent ausfällt, und Du deshalb einen Unfall baust, weil der Abstand zu gering war um selbst noch eine Bremsung einzuleiten?
Bearbeitet von ccr am 03.01.2016, 16:13
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kleinerChemiker
Here to stay
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Was man in der Fahrschule lernt, ist egal. Es zählt nur, was im Gesetz steht.
Bei dem Bild sieht man imho sehr wenig Strasse. Da muß man ja wirklich schon ordentlich bremsen, wenn sich einervorne reindrängt. Ich geh da üblicherweise nur vom Gas um den Abstand wiederherzustellen. edit: gerade nachgerechnet, bei 130km/h ist man in ca. 1,5s durchs bild gefahren.
Schon klar, dass sich Hersteller gerne abputzen. Aber wenn, müßte das Gericht es beurteilen, nicht der Hersteller. Warum sollte man sich nicht auf einen Assistenten verlassen? Ich verlasse mich ja auch auf das restliche Auto, wie z.B. Bremsen, ABS, Lenkung, etc.
Bearbeitet von kleinerChemiker am 03.01.2016, 16:42
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ccr
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Warum sollte man sich nicht auf einen Assistenten verlassen? Ich verlasse mich ja auch auf das restliche Auto, wie z.B. Bremsen, ABS, Lenkung, etc. Bremsen oder Lenkungen können aufgrund mechanischer Defekte ausfallen, das ist richtig. So wie auch die Achse brechen oder der Reifen platzen kann. Bei einem Ausfall der Elektronik bleibt das Auto aber weiterhin lenk- und abbremsbar (mit entsprechend mehr Kraftaufwand). Ich würde mich aber schön bedanken, wenn mich ein Assistent an Bord in eine Situation bringt, aus der ich alleine nicht mehr rauskomme. Also zB wenn die ACC dem Vordermann auf 50cm auffährt, weil sie keine Reaktionszeit hat. Das Ganze Thema wird aber derzeit ohnehin intensiv diskutiert. Derzeit ist es eben so, dass die Verantwortung beim Fahrzeuglenker liegt, und nicht bei (halb-)autonomen Assistenten. Das sehen nicht nur die Hersteller, sondern auch die Gerichte so.
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kleinerChemiker
Here to stay
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Das Ganze Thema wird aber derzeit ohnehin intensiv diskutiert. Derzeit ist es eben so, dass die Verantwortung beim Fahrzeuglenker liegt, und nicht bei (halb-)autonomen Assistenten. Das sehen nicht nur die Hersteller, sondern auch die Gerichte so. Macht Sinn. Ich hasse es auch, wenn Leute zu dicht auffahren. Allerdings glaube ich auch, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen nicht/falsch/schlecht reagieren weit höher ist, als bei Elektronik.
Bearbeitet von kleinerChemiker am 03.01.2016, 17:09
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Castlestabler
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Ich weiß nicht wie du dich den Zusammenhang bei den aufgezählten Dingen sehen willst. Lenkung muss nachgewiesen eigenen Anforderungen erfüllen und wenn sie elektrisch ausgeführt ist muss sie redundant ausgeführt sein. Die meisten Autos verfügen zwar über Lenkkraftverstärker, aber die Mechanik muss weiterhin direkt ausgeführt sein. Bei den Bremsen müssen zwei redundante Kreise vorhanden sein, sonst darfst du das Auto nicht fahren. ABS ist ein Assistent und soll in einer Notsituation vor schlimmeren bewahren, es darf nur die Funktion der Bremse nicht behindern. Verlassen kann man sich auf ABS nicht und wenn es blöd läuft dann kann ABS sogar hinderlich sein.
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kleinerChemiker
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Ich weiß nicht wie du dich den Zusammenhang bei den aufgezählten Dingen sehen willst. Lenkung muss nachgewiesen eigenen Anforderungen erfüllen und wenn sie elektrisch ausgeführt ist muss sie redundant ausgeführt sein. Die meisten Autos verfügen zwar über Lenkkraftverstärker, aber die Mechanik muss weiterhin direkt ausgeführt sein. Bei den Bremsen müssen zwei redundante Kreise vorhanden sein, sonst darfst du das Auto nicht fahren. ABS ist ein Assistent und soll in einer Notsituation vor schlimmeren bewahren, es darf nur die Funktion der Bremse nicht behindern. Verlassen kann man sich auf ABS nicht und wenn es blöd läuft dann kann ABS sogar hinderlich sein. Ja und? Das hab ich auch nie bestritten. Dennoch kann es versagen bzw. ein Assistent nicht versagen. Außerdem, wer denkt an die Handbremse, wenn beim bremsen plötzlich die Bremsen versagen? (Wobei ich mich gerade frage, wie das bei elektronischen Handbremsen funktioniert. Kann man da während dem Fahren auf den Knopf drücken? Macht die dann eine Vollbremsung? Oder hat man da 2 getrennte Bremskreisläufe und das Bremspedal wirkt auf beide?)
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