Waffenrecht
Jedimaster 26.04.2016 - 13:05 1988 32
davebastard
Vinyl-Sammler
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mich betriffts eh nicht, wenn ich ein Messer mit hab dann ist das sowieso im Rucksack. mich hats nur interessiert von welcher Anzahl an Zonen wir da sprechen. Aber die 2 ist eh echt wenig.
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kleinerChemiker
Here to stay
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oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen. Was zählt zu den waffenrechtlichen Bewilligungen? Nur Waffenpass und -besitzkarte? Oder vielleicht auch Jagdschein? Und muss man die Bewilligung dann mitführen?
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Hornet331
See you Space Cowboy
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ein verstoss gegen die hausordnung ist relativ wurst. dadurch wirst du keine strafe bekommen vom staat. zur durchsetzung des hausrechts kannst die polizei holen, wenns dann einer von den gästen ist greift dann auch das WaffG § 11, da dann hier ein hinreichender dringender Verdacht besteht. Wie gesagt gesetze gibts schon lange die alles abdecken würden... nur undurchsetzbar so wies sic gewisse leute vorstellen. Was zählt zu den waffenrechtlichen Bewilligungen? Nur Waffenpass und -besitzkarte? Oder vielleicht auch Jagdschein? Und muss man die Bewilligung dann mitführen? Ich schätze mal es wird sich darauf aufhängen was due mit der waffenrechtliche bewilligung machen darfst. Mit dem Pass darfst dus weiter führen, mit der WBK und dem Jagdschein nur transportieren. und ja bewilligungen musst man immer mitführen.
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