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[Sammelbestellung:] Windows7 Professional COAs um 60€ - jetzt auch Home und Ultimate

Viper780 01.02.2011 - 15:37 21525 153 Thread rating
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GATTO

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Hmm?? Zwingt einen Microsoft denn somit eine DVD Version zu kaufen auch wenn man die gar nicht braucht sondern nur eine Lizenz oder verstehe ich da jetzt was falsch???

Chrissicom

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Da verstehst du etwas falsch. Es gibt auch legal zu erwerbende Download Versionen ohne Medium. Bei Volumenlizenzverträgen sieht die Sache auch etwas anders aus, da bekommst du in der Regel einen Key für mehrere Installationen und ladest dir auch Images herunter. Wie wohl klar sein dürfte, ist bei einer Downloadverison aber auch kein COA Aufkleber dabei, der liegt nur einer Original CD/DVD bei und darf auch nur damit (weiter)verkauft werden.

Cobase

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Zitat von Chrissicom
Wie wohl klar sein dürfte, ist bei einer Downloadverison aber auch kein COA Aufkleber dabei, der liegt nur einer Original CD/DVD bei und darf auch nur damit (weiter)verkauft werden.
Das heißt also, mein Notebook MIT COA-Aufkleber OHNE Medium ist raubmörderurheberverletzend? :D

ferry32

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Zitat von Viper780
Privatrechnung von mir ist möglich, offizielle oder Vorsteuerabführung und dergleichen nicht

Hallo,

Du weißt aber schon, daß der Einkauf zum Zweck des Verkaufs gewerbliches Handeln (mit allen Pflichten) darstellt? Dabei muß man nicht einmal eine Gewinnabsicht haben.

Mach Dir bitte selbst einen Gefallen und lasse Dich, sofern Du kein Handelsgewerbe angemeldet hast, von einem guten Anwalt bzw. von der Wirtschaftskammer beraten.

Grüße,
ferry32

P.S. Bezüglich "Privatrechnung": ein Privater ist zur Rechnungslegung nicht berechtigt. Nenn es doch lieber Quittung! ;)

GATTO

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Heißt das nicht dann auch anderst herum wenn man nur den Key ohne Aufkleber verkauft ist das legal???

jreckzigel

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Zitat von Cobase
Das heißt also, mein Notebook MIT COA-Aufkleber OHNE Medium ist raubmörderurheberverletzend? :D

Es gibt verschiedene Arten von urheberrechtlich korrekten Lieferarten. das medium kann auch als z.B. versteckte partition auf der hdd vorhanden sein.

zum Thread: man sollte dinge so sehen wie sie sind, und nicht wie man sie gern hätte.

neben der frage der korrekten lizenzübertragung, rechnungslegung, wäre auch die herkunft der lizenzen interessant. damit man sich nicht der problematik des bedenklichen ankaufs aussetzt.

Chrissicom

Rise of the Ryzen
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Zitat
Das heißt also, mein Notebook MIT COA-Aufkleber OHNE Medium ist raubmörderurheberverletzend?

Falsch. Denn Microsoft erlaubt dem OEM (Hersteller des Notebooks) den Vertrieb einer Lizenz genau auf diesem Wege (ohne Medium). Grundsätzlich untersagt Microsoft aber den Verkauf eines einzelnen COA und genau das wurde gerichtlich als korrekt iSd Urheberrechts bestätigt.
Außerdem wird auf diese Weise auch die erlaubte Entbündelung von OEM Software verhindert (da nicht gerne gesehen, um mal die Schattenseite dieser Vertriebsvariante zu betrachten). Du darfst also nicht deinen COA Aufkleber vom Notebook entfernen und einzeln verkaufen, auch wenn du das Betriebssystem auf dem Notebook durch ein anderes ersetzt. Du darfst aber natürlich das Notebook inkl. des Betriebssystem und dem darauf angebrachten COA verkaufen.

Das mit der Rechnungslegung ist noch eine ganz andere Geschichte. Der gewerbliche Handel mit Waren (z.B. Aufklebern) fällt nämlich nicht unter die freien Berufe, die eine Rechnung ohne Ausweisung der USt. erlauben würden. Da unterscheiden sich die deutschen und österreichischen Gesetze auch kaum, so das Grundregeln analog anzuwenden sind.

Zitat
Heißt das nicht dann auch anderst herum wenn man nur den Key ohne Aufkleber verkauft ist das legal???

Leider nein. Microsoft verkauft zwar Keys ohne Aufkleber in ihrem eigenen Online Shop wenn du so willst, aber Microsoft ist ja auch der Urheber. Du darfst diesen Key jedoch nur mit Erlaubnis des Urhebers (Microsoft) weiterveräußern und diese Erlaubnis wird dir anhand der EULA nicht gegeben. Genau das ist ja einer der grundsätzlichen Kritikpunkte an online erworbener Software, der Weiterverkauf ist derzeit legal nicht so einfach möglich wie es bei anfassbaren Waren der Fall ist.
Bearbeitet von Chrissicom am 01.02.2011, 21:39

Polyfire

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Zitat von Chrissicom
Außerdem wird auf diese Weise auch die erlaubte Entbündelung von OEM Software verhindert (da nicht gerne gesehen, um mal die Schattenseite dieser Vertriebsvariante zu betrachten).

An dem Satz versteh ich so einiges nicht, könntest Du den Sachverhalt da etwas genauer erklären?

"Entbündelung von OEM SW": Damit ist gemeint das eine OEM Lizenz eines OS getrennt vom System weiterverkauft wird?

"erlaubt": Wenn ich mir was Kauf, sollte selbstverständlich sein das ich es, auch zum Teil weiterverkaufen kann. Was nicht explizit verboten ist ist erlaubt. Ist das nicht bei uns so? Gibt da ja zwei unterschiedliche Rechtssysteme, bei anderem ist nur das erlaubt was explizit per Gesetzt erlaubt ist.. Bin mir jetzt nimmer sicher welches bei uns aktiv ist.
Wie auch immer.. beziehst du dich in obigem Satz auf irgendein bestimmtes Urteil bzw. irgendeine Regelung wenn du von der "erlaubten Entbündelung" schreibst?

"nicht gern gesehen": Von wem ist das nicht gern gesehn, und warum?
"Schattenseite dieser Vertriebsvariante": ditto.

GATTO

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Wie Kontraproduktiv ist das denn?? Anstatt das sie froh sind das Leute die Originale wie auch immer kaufen erschweren sie es einem?? Sollens doch froh sein wenns den Leuten nur noch die Keys verkaufen müssen und die sich alle das Programm selber laden müssen dann sparens Verpackung/Rohlinge/Arbeit/Versand/Lagerung usw.

zum Topic: Rennen die Keys mit 32 und 64 Bit Versionen bzw mit allen Sprachvarianten?

Bogus

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Zitat von ferry32
Hallo,

Du weißt aber schon, daß der Einkauf zum Zweck des Verkaufs gewerbliches Handeln (mit allen Pflichten) darstellt? Dabei muß man nicht einmal eine Gewinnabsicht haben.

Mach Dir bitte selbst einen Gefallen und lasse Dich, sofern Du kein Handelsgewerbe angemeldet hast, von einem guten Anwalt bzw. von der Wirtschaftskammer beraten.

Grüße,
ferry32

P.S. Bezüglich "Privatrechnung": ein Privater ist zur Rechnungslegung nicht berechtigt. Nenn es doch lieber Quittung! ;)

wer hat dir das erzählt?
privatverkauf schliesst garantie und gewährleistung aus. bis ca 700 euro darf jeder (!) [ausser jenen die bereits selbständig sind bzw. einkommenssteuererklärung abgeben müssen] jährlich ohne meldung dazu verdiehnen. ob es dann privatrechnung oder quittung heisst kann ich nicht sagen (bin 'nur' selbständig, kein anwalt), aber einen beleg über den betrag und das 'produkt' darf er - natürlich ohne mwst anzuführen - sehr wohl ausstellen.

....frag ich mich wer sich da beraten lassen sollte.

Bogus

C64 Generation
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@Chrissicom: ich persönlich habe zb. je ein medium OEM mit win7pro und win7hp.
jetzt hab ich auch COA. darf ich die nun nutzen weil ich ja eh ein medium hab?

oder kann ich quasi die COA in die tonne kippen? mir geht's jetzt nicht um die haftung eines verkäufers, sonder die rechtmäßigkeit meiner nutzung.


andererseits: ich hab ja die 2 OEM versionen. wenn ich jetzt ein pc upgrade mache, kann ich diese OEM versionen dann auch in die tonne kippen? wurde ja hardware getauscht.....


(soviel zu 'recht'.......)




[nachtrag: sorry an mod/admin. wollte die posts zusammenführen. kann diesen letzten aber nicht löschen. no permissions....]

ferry32

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Bogus, lass es.

Privat kann jemand aus seinem persönlichen Besitz etwas verkaufen. Wer aber etwas ankauft, oder nur vermittelt (z.B. im Auftrag wirkt), um es weiter zu verkaufen, der handelt gewerblich-mit allen Rechten und Pflichten.

Das heißt in diesem Fall, daß X gleiche Artikel niemals aus der persönlichen Verwendung stammen können.

Da ist auch die Höhe des Erlöses sowas von egal. Und Gewinn braucht auch keiner anfallen.

Und bitte glaube nicht, daß ich nicht weiß, wovon ich schreibe. Bin nämlich gelernter Kaufmann.

Gruß,
ferry32

noir

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ich bräuchte noch eine
werde morgen bescheid geben ob pro oder ultimate

userohnenamen

leider kein name
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@ferry: d.h. das würde hier im forum aber auch jegliche sammelbestellungen die wir hier durchführen ad absurdum führen ;)

Chrissicom

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Zitat von Polyfire
An dem Satz versteh ich so einiges nicht, könntest Du den Sachverhalt da etwas genauer erklären?

"Entbündelung von OEM SW": Damit ist gemeint das eine OEM Lizenz eines OS getrennt vom System weiterverkauft wird?

"nicht gern gesehen": Von wem ist das nicht gern gesehn, und warum?
"Schattenseite dieser Vertriebsvariante": ditto.

Tut mir leid das ich unverständlich war. Ich versuch es eindeutiger zu erklären :)

Du kannst einen Computer mit vorinstalliertem Windows kaufen. Nun gibt es zwei häufige Varianten:
1) Du bekommst zusätzlich zum Computer ein Installationsmedium und COA.
2) Du bekommst kein Installationsmedium, sondern das COA ist fest auf den Rechner geklebt und es gibt nur eine Recovery Partition zur Neuinstallation.

Microsofts ursprüngliche Haltung war, dass eine Windows Lizenz die mit einem PC mitgeliefert wurde nicht weiterverkauft werden darf ("OEM-Koppelung"). Das hat der BGH vor einer ganzen Zeit gekippt (das Urteil hab ich jetzt nicht zur Hand) welches besagt, dass ein Installationsmedium mit COA sehr wohl weiterverkauft werden darf, solange auf dem PC/Notebook das Betriebssystem gelöscht wurde. Sonst würdest du es ja unberechtigt vervielfältigen. Das steht mittlerweile auch so auf der Microsoft Seite.

Gleichzeitig ist es aber nicht erlaubt, ein COA einzeln zu veräußern. Hier wurde Microsofts Haltung gerichtlich bestätigt. Wenn du also gar kein Installationsmedium hast (Fall 2) kannst du die OEM Software gar nicht entbündeln und demnach nur den PC mit Software verkaufen (über die Idee die Festplatte mit der Recovery Partition und den COA Aufkleber zu verkaufen habe ich noch nichts gelesen). Im Fall 1 kannst du aber das Installationsmedium zusammen mit dem dazugehörigen COA Aufkleber verkaufen.

Aus ökonomischer Sicht, verdient Microsoft weniger Geld wenn du eine gebrauchte Lizenz kaufst anstatt dir deine "eigene" Lizenz zu kaufen. Und die Hardwarehersteller verdienen auch nix, wenn du nicht einen neuen Rechner zusammen mit dem neuen Betriebssystem kaufst. Das ganze wirtschaftliche Ökosystem basiert hier auf dem Verkauf neuer Produkte. An gebrauchten Produkten verdienen die Hersteller nichts. Unabhängig von der persönlichen Beurteilung solcher Lizenzbedingungen, ist es ökonomisch völlig verständlich, dass Microsoft den Handel mit gebrauchten Lizenzen möglichst beschränken möchte.

Außerdem soll Softwarepiraterie (ich persönlich spreche lieber von illegalen Kopien als von Raub oder Piraterie) vermieden werden. Das Problem wenn du einen einzelnen COA Aufkleber kaufst, ist nämlich folgendes: Wie stellst du sicher, dass der Verkäufer den Aufkleber nicht von einem OEM PC entfernt hat und dann sowohl diesen OEM PC mit vorinstallierter Software verkauft und zusätlich vermeintlich das Softwarenutzungsrecht mit dem COA an dich weiterveräußert. Das wäre dann ein klassischer Fall der nicht erlaubten Vervielfältigung.

@Bogus

bei deinen beiden Medien müssen ja COAs dabei gewesen sein. Microsoft verkauft keine CDs/DVDs ohne COA. Entweder der Gerätehersteller platziert den Aufkleber schon auf dem Computer oder du bekommst den Aufkleber auf dem Plastik in dem die CD/DVD ist.

Falls du es so meinst, dass du eine OEM CD/DVD hast und du kaufst nun hier einen COA Aufkleber, dann bleibt es ein illegal verkaufter/erworbener COA Aufkleber. Wie gesagt, ein COA Aufkleber alleine darf nicht verkauft werden und falls man es doch tut verstößt sowohl Verkäufer, wie auch Käufer gegen das Urheberrecht.
Bearbeitet von Chrissicom am 01.02.2011, 22:33
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