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Zugriff auf IP Adressen ohne Richtervorbehalt

d3cod3 06.12.2007 - 16:11 5870 76
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t3mp

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Zitat von daisho
Spendest du den Anwalt? :)

Zitat
Bei geringen Einkommens- und Vermögensverhältnissen besteht die Möglichkeit, die kostenlose Beigebung eines Rechtsanwaltes zu beantragen

http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/vfgh/verfahren.html

Tosca

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Das ist leider nicht so einfach. Individualbeschwerden werden (auch aufgrund der Menge) sehr oft abgelehnt (sprich: es gibt kein Erkenntnis). Wenn ich mich richtig erinnere, müssen wir auf eine "amtswegige Prüfung" hoffen. Vielleicht ist ja irgendein Jurist hier, der mir das Nachschlagen erspart :D

master_burn

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Wir (oc.at) sind ja zumindestens theoretisch über 14 000 Leute .. das reicht locker für eine Demo vor dem Parlament, wenn sich auch nur ein Zehntel einfindet .. wenn jeder oc.at Member einen euro spendet kömma uns locker ne Klage beim Verfassungsgerichtshof leisten ..
.. das is natürlich sehr theoretisch aber ne Überlegugng wert.

Luzandro

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Noch zur Handyüberwachung:
Zitat
Nach dem novellierten SPG müsse die Polizei den Zugriff auf die Standortdaten nicht inhaltlich begründen. Zeger: "Auch die nachzureichende Dokumentation gegenüber dem Mobilfunkbetreiber entpuppt sich als Scheinsicherung. Bei allen vergleichbaren Gesetzesbestimmungen beschränkt sich eine derartige Dokumentation bloß auf einen Stehsatz der Art: 'Die Auskunft ist nach den Bestimmungen des §53 Abs.
3b SPG erforderlich.' Niemand darf sich der Illusion hingeben, dass die Polizei inhaltliche Begründungen liefern wird."

http://futurezone.orf.at/it/stories/241056/

Burschi1620

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Zitat von master_burn
Wir (oc.at) sind ja zumindestens theoretisch über 14 000 Leute .. das reicht locker für eine Demo vor dem Parlament, wenn sich auch nur ein Zehntel einfindet .. wenn jeder oc.at Member einen euro spendet kömma uns locker ne Klage beim Verfassungsgerichtshof leisten ..
.. das is natürlich sehr theoretisch aber ne Überlegugng wert.
Wahrscheinlich nichtmal 1000 Aktive und die Häflte davon haben keinen Bock drauf oder lesen den Thread net :D

Aber vielleicht in Kooperation mit andren großen Österreichischen Foren, gamers.at oder xdsl.at .....
.... rein theoretisch natürlich.

t3mp

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Zitat von Tosca
Das ist leider nicht so einfach. Individualbeschwerden werden (auch aufgrund der Menge) sehr oft abgelehnt (sprich: es gibt kein Erkenntnis). Wenn ich mich richtig erinnere, müssen wir auf eine "amtswegige Prüfung" hoffen. Vielleicht ist ja irgendein Jurist hier, der mir das Nachschlagen erspart :D
Das stimmt schon, allerdings stinkt das Gesetz schon so dermaßen verfassungswidrig dass eine Beschwerde imo eine reale Chance hätte.

zeta

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Zitat von t3mp
Das stimmt schon, allerdings stinkt das Gesetz schon so dermaßen verfassungswidrig dass eine Beschwerde imo eine reale Chance hätte.

Schon vor einigen Wochen hat der Karl Korinek (Präsident des Verfassungsgerichtshofes) in einem Interview ziemlich eindeutig gegen solche Überwachnugsgesetze Stellung bezogen. Meiner Meinung nach hätte so eine Beschwerde durchaus eine Chance.

Der Vfgh kippt ja eh reihenweise die Gesetze der Regierung.

Ansonsten Wertkartenhandy und Inet per "Wertkarte" von Yess.

d3cod3

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warum sollten wir auf alternativen wie solchen wertkartenmüll umsteigen? nur weil ein paar maxerl glauben sie müssen brave new world spielen?

whitegrey

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sie glaubens leider nicht nur, sie tun es... :(

Tosca

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Zitat von zeta
Schon vor einigen Wochen hat der Karl Korinek (Präsident des Verfassungsgerichtshofes) in einem Interview ziemlich eindeutig gegen solche Überwachnugsgesetze Stellung bezogen. Meiner Meinung nach hätte so eine Beschwerde durchaus eine Chance.

Der Vfgh kippt ja eh reihenweise die Gesetze der Regierung.

Ich bin mir da selbst nicht ganz sicher, ob das so richtig ist, aber ich glaube, dass man sich nicht so direkt beim VfGh beschweren kann. Man kann glaub ich nur Beschwerde gegen einen Bescheid, der aufgrund eines möglicherweise verfassungswidrigen Gesetzes erlassen wurde, einlegen.

Man kann natürlich trotzdem einen Brief an den VfGh schreiben, und eine amtswegige Prüfung verlangen - das war iirc auch früher die einzige Möglichkeit, den VfGh anzurufen. Allerdings können wir den Juristen beim VfGh wohl kaum Argumente liefern, die sie noch nicht kennen ;)

Vielleicht findet sich ja hier noch wer, der das gscheit erklären kann! Ich bin kein Jurist und es ist schon eine Zeit her, dass ich mir das genauer angeschaut habe ;)

Ezekiel

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Zitat von zeta
Der Vfgh kippt ja eh reihenweise die Gesetze der Regierung.
2/3 mehrheit sei dank werden deswegen ja reihenweise gesetze in die verfassung gehievt die dort absolut _nichts_ zu suchen haben.

t3mp

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...was "dank" der großen Koalition jetzt auch wieder möglich ist. Insgesamt gibt es ja außerhalb des eigentlichen VfG ja schon soviele Änderungen, dass darüber auch abgestimmt werden müsste. :rolleyes:

Wenn der Verfassungserichtshof aber z.B. einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Prinzip erkennt, wird eine Volksabstimmung notwendig.

fatmike182

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Piratenparteiwählen hätte wirklich viel geholfen. Da sind imho einige Checker dabei, die was von der MAterie & der Anwendung der Technologie verstehen.

Der VfG wird wieder nix tun. Der rennt immer nur hinterher und versucht _irgendwas_.

So, wo liest man in solchen Berichten immer die zeckenfeindlichen Anti-Pilz-treehugger-kommentare?

t3mp

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[_] Du weißt wie der VfGH arbeitet?

Grün wählen ist in diesem Fall ja garkeine so schlechte Idee, man muss dafür halt eventuell Unstimmigkeiten mit anderen Inhalten von ihnen ignorieren. Wobei, da haben sie derzeit eh nicht soviele... ;)
Bearbeitet von t3mp am 06.12.2007, 18:44

fatmike182

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[x] ... du hast das X vergessen!
ja, ich weiß, wie subjektive Rechtsschutzsysteme funktionieren
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