Das waren damals etwas mehr als ein paar hunderter. 2.920 Euro, davon 1/4, also maximal 730 Euro, die man geltend machen konnte. Da wegen der Einschleifregelung Besserverdiener gar nichts mehr geltend machen konnten, war das Maximum eine tatsächliche Steuerersparnis von unter 300 Euro. Für Alleinverdiener/Alleinerzieher war es immerhin das Doppelte. In den gleichen Topf sind aber zB auch Aufwendungen für Personenversicherungen gelaufen. Für mich waren die Topfsonderausgaben immer der Etikettenschwindel schlechthin. Wer Geld zurückbekommen hat, hat die Auswirkung immer deutlixh überschätzt, und wer die Logik verstanden hat, hat eh kein Geld zurückbekommen
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