Novellierung hin oder her: Selbst wenn sie (die Novelle) den Weg bis zum Inkrafttreten schaffen sollte, steht innerhalb von a paar Tagen der Europäische Gerichtshof auf der Matte und zwingt uns das wieder rückgängig zu machen, weils gegen EU -Recht verstößt (da sind nämlich 9 Monate für die UVP vorgeschrieben). Soweit ich weiß dreht sichs doch aber um die (geplante) nicht Durchführung der UVP bei Großprojekten, was ein Widerspruch in sich ist da die UVP genau für diese gedacht ist, um eben die Auswirkungen auf die Umwelt (die bei einem Großprojekt ja ungleich größer sein können) abzuklären, und weils vorher schon erwänt wurde: an der UVP sind sowieso viele kleine Gutachter beteiligt.
Wens interessiert:
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP):
Geschichte
Reicht zurück auf das Jahr 1985 in dem die EG eine Richtlinie herausgab die alle Mitgliedsstaaten nach 3 Jahren erfüllen sollten.
Österreich wollte der EG beitreten und bemühte sich schon damals diese Richtlinie einzuhalten. Im Februar 1990 wurde der erste Gesetzesentwurf herausgegeben. Im Jahr 1993 kam das endgültige Gesetz heraus das ab dem Jahr 1994 wirksam wurde. Im Jahr 2000 gab es eine große Novelle und im Jahr 2005 soll es wieder eine geben. (
ach nein) Die Novellen richten sich meistens gegen die Interessen von Privatpersonen.
Anforderungen an die UVP aus ökologischer Sicht:
Überlegungen von Ökologen (nicht Gesetz).
Allgemein
Arten der UVP:
1) Programm UVP
Bezieht sich auf ein Raumordnungsprogramm das auf die Umweltverträglichkeit geprüft wird. Müssen übergeordnete Konzepte sein -> Raumordnung.
2) Projekts UVP
Findet derzeit seine Anwendung in Österreich.
Ein konkretes Projekt wird untersucht -> kleinere Größenordnung.
Anforderungen an die UVP
• Ganzheitliche Begutachtung:
Nicht nur Auswirkungen in Bezug auf die unmittelbar betroffene Baufläche sondern auch auf die Umgebung / Umwelt. Schwierigkeit der Eingrenzung von Problemen.
• Auswahl geeigneter Gutachter und Durchführung der UVP:
Fordert ein Gutachterteam (Hauptgutachter -> Koordination).
Einsetzung unabhängiger Gutachter (z.B. nicht der ausführender Planer, …)
Bei Amtsprojekten sollten keine staatlichen sachverständige die UVP durchführen.
• Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Möglichts ein hohes Maß an Beteiligung der betroffenen Bürger.
Die Darstellung sollte für den Laien (Nichttechniker) verständlich sein.
Nachvollziehbarkeit (siehe oben).
....
Ablauf der Umweltverträglichkeitsprüfung
• Vorverfahren
Projektwerber: Konzept des Projekts du der Umweltverträglichkeitserklärung
Behörde (Landesregierung) – ist gleichzeitig Hauptgutachter
Stellt fest ob Mängel vorhanden sind, ob Unterlagen fehlen, welche Behörden für das Genehmigungsverfahren hinzugezogen werden müssen.
Stellungnahme innerhalb von 3 Monaten.
• Einleitung der UVP
Durch Genehmigungsantrag des Projektwerbers bei Behörde
Vorlage des Projekts, UVE, Genehmigungsantrag
Behörde:
- mitwirkende Behörden
- betroffene(n) Gemeinde(n)
- Umweltanwalt
- Umweltministerium
• Öffentliche Auflage
- Landesregierung
- Standortgemeinden
Dauer: 6 Wochen
Jeder kann eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Wenn mindestens 200 Personen der betroffenen Gemeinde(n) und den umliegenden Gemeinden eine Stellungnahme unterschreiben bekommt diese Gruppe Parteienstellung – müssen in Zukunft immer mit einbezogen werden.
Behörde legt Zeitplan fest
Zeitrahmen bei voller UVP sind 9 Monate bis zum Ergebnis der UVP.
Bei vereinfachtem Verfahren 6 Monate.
• Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens
Hauptgutachter (Koordinator), Umweltanwalt, Subgutachter
Als Subgutachter sind in erster Linie sachverständige der einzelnen Behörden zu bestellen, falls das nicht möglichst können auch einschlägig befugte private Gutachter oder Institute herangezogen werden können.
Inhalt des Gutachtens:
- Überblick über die Auswirkungen des Vorhabens
- Fachliche Auseinandersetzung mit den vorgelegten Stellungnahmen
- Darstellung der untersuchten Varianten
- Vorschläge für Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Umweltschäden
- Vorschläge zur Beweissicherung und nachfolgender Kontrolle
- Aussagen über die Auswirkungen auf Raumplanerische Vorhaben
- Allgemein verständliche Zusammenfassung
Informationsnahmen
• Zustellung des Gutachtens
• Öffentliche Auflage (Landesbehörde, Standortgemeinden ankündigung, 4 Wochen Aufnahme, keine Stellungnahmen mehr)
Mündliche Verhandlung: (optional)
Bescheid
Berufungsmöglichkeit
Ende der UVP.
Sollte das Gutachten negativ ausfallen gibt es die Möglichkeit das Vorhaben entsprechend abzuändern, und bei Erfüllung der auflagen durch die UVP eine Genehmigung zu erhalten.
Inhalt der Umwelverträglichkeitserklärung:
- Beschreibung des Vorhabens
- Übersicht über die geprüften Varianten
- Beschreibung der voraussichtlich beinträchtigen Umwelt
- Beschreibung der Maßnahmen durch die die Beeinträchtigungen vermieden bzw. reduziert werden
- Zusammenfassung
- Darstellung und Begründung allfälliger Schwierigkeiten
(wir ham das grad im Unterricht durchgenommen
)