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... und morgen schlagen sie dann Hände ab?

HaBa 22.03.2007 - 14:31 3911 67
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HaBa

Legend
Dr. Funkenstein
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Es gab sicher bisher falsche Urteile oder wie auch immer wir soweas bezeichnen mögen.

In diesem Fall wurde das Schlagen der Frau aber nachträglich legitimiert weil beide ja Muslime sind, und das ist etwas völlig neues und gänzliches falsches.

Und ja, natürlich stellen die jetzt keine Tafeln "Nixdu guggsdu hausdu Aische du!!!" auf oder was auch immer.

Es geht rein um diesen einen Fall und dieses eine Skandalurteil das mit "Steht im Koran dass man seine Frau züchtigen darf" begründet wurde.


Ich habe ja im subject schon ein Bsp. gegeben was ein analoges Bsp. wäre ...

prronto

Garage
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Zitat von Hokum
von hier
http://www.spiegel.de/politik/deuts...,472966,00.html
Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin. Und weiter: "Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat",

...in diesem Kultirkreis nicht unüblich......

Diese Begründung find ich sehr geil.....besonders in Anbetracht der Tatsache, dass ja gestern die von mir besonders verachtete Fr. (EADS Sprecherin) Rumpold dem Eurofighter Ausschuss mit einer Klage vor dem Menschenrechtsgericht gedroht hat, weil sie ihr nicht mehr abnehmen, dass sie zum wiederholten mal leider was wichtigeres zu tun hat als vor dem Ausschuss zu erscheinen und zu erklären was genau mit den nicht deklarierten Millionen passiert ist :bash:

Friedel

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NeM

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Im Koran steht übrigens (angeblich) dass der Muslim sich den Gesetzen seiner neuen Heimat anzupassen hat wenn er sein altes Heimatland (also islam. Land) verlässt.

Gibt übrigens "Neuigkeiten":

http://orf.at/070323-10492/index.html

p44ever

Ed
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Ganz nüchtern betrachtet ist am Urteil absolut nichts auszusetzten. Das Trennungsjahr kann noch abgewartet werden da keine gefahr mehr ausgeht und somit kein härtefall indem das trennungsjahr übergegangen werden muss.
Die meisten Familienrichter hätten so entschieden aber an dem fall ist die begründung der richterin kurios und bedenklich.
Das jetzt der rechtsstaat in frage gestellt wird und werte der demokratie ist völlig fehl am platz.

urteilsbegründungen gehen oft mit persönlichen ansichten der richter einher waren in einigen anderen fällen für mich auch nicht angemessen

Hokum

Techmarine
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Zitat von NeM
Gibt übrigens "Neuigkeiten":

http://orf.at/070323-10492/index.html

juhu. :)

der kollege richter der meint die richterin war wahrscheinlich zu faul wegen den 2 monaten ein tamtam zumachen hats wohl auf den kopf getroffen. so laufts halt.

was ich ein bissi seltsam find, sind die privatanzeigen gegen die richterin... worauf klagen die bitte?

NeM

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Zitat von p44ever
Ganz nüchtern betrachtet ist am Urteil absolut nichts auszusetzten. Das Trennungsjahr kann noch abgewartet werden da keine gefahr mehr ausgeht und somit kein härtefall indem das trennungsjahr übergegangen werden muss.

Ich würd mich schon gefährdet fühlen wenn mich wer anruft und mir erzählt er will mich umbringen....

Zitat
was ich ein bissi seltsam find, sind die privatanzeigen gegen die richterin... worauf klagen die bitte?

Steht am Ende (ich glaub darum gehts):
Zitat
Die Behörde prüft, ob der Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt ist.
Bearbeitet von NeM am 23.03.2007, 21:00

Hokum

Techmarine
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Zitat von NeM
Ich würd mich schon gefährdet fühlen wenn mich wer anruft und mir erzählt er will mich umbringen....

nur würdest du dich immer noch genauso gefährdet fühlen wenn der scheidungswisch durch is. formalitäten sind halt nur formalitäten.


rechtsbeugung ist sicher ein Offizialdelikt, denk es geht um was anderes. naja.
Bearbeitet von Hokum am 23.03.2007, 21:27
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