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... und morgen schlagen sie dann Hände ab?

HaBa 22.03.2007 - 14:31 3950 67
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NeM

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Bearbeitet von NeM am 23.03.2007, 01:00

Ultimus

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Unzumutbarkeit der Weiterführung der Ehe bedeutet nicht nur, dass eine psychische Belastung vorhanden sein muss.
Ist ein Ehegatte mit Leib und Leben bedroht, dann ist mMn ein Weiterbestehen auch unzumutbar.

Darunter würde ich Körperverletzung und Morddrohungen einordnen.


Nur so als ein Beispiel, wenn ich der Logik der Richterin folge:
Jetzt schauen wir in den christlichen Kulturkreis und was da so üblich ist. Thema: Scheidung
Christen wissen, dass sie sich nicht scheiden lassen und wieder heiraten dürfen, außer wenn sie fremdgegangen sind.

Zitat
Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.

Ich sage euch aber, daß, wer immer seine Frau entlassen wird, außer wegen Hurerei, und eine andere heiraten wird, Ehebruch begeht.

Wer seine Frau entläßt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch gegen sie. Und wenn sie ihren Mann entläßt und einen anderen heiratet, begeht Ehebruch.

Somit sind viele Scheidungen von Christen ungültig, denn sie hätten wissen müssen, dass sie sich nur aufgrund von Unzucht scheiden lassen dürfen. Außerdem begehen sie Ehebruch sowie Unzucht und werden deshalb nie das Himmelreich erreichen.

Religion ftw

PS: Was aus den Berichten nicht klar hervorgeht, is ob die Richterin mit dem Schlagen von Frauen den "marokkanischen Kulturkreis" allein und/oder eine Stelle aus dem Koran meinte.

PPS: Bibelzitate wörtlich
Ist zwar AT, aber es gibt sicher noch mehr so schöne Stellen in der Bibel.
Bearbeitet von Ultimus am 23.03.2007, 01:26

Hokum

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der vergleich hinkt. besser wäre, wenn du sagst, dass sich jeder christ VOR der jahresfrist scheiden lassen dürfte, wenn der partner ehebruch begangen hat. weil nämlich die scham nicht zu ertragen wäre.
wie weit ist diese scham in unserem kulturkreis verankert? in dem link den ich gepostet hab, durfte sich der mann früher scheiden lassen, weil die frau mim liebhaber in der alten wohnung gelebt hat. also nicht ganz aus der luft gegriffen.

der clou: wie weit ist es im islamischen/marokkanischen kulturkreis verankert, das eine frau auch mal geschlagen wird. persönlich: kA.
hauptargument der richterin: sosehr, dass es ihr nicht peinlich sein müsste, als marrokanerin die nen marokkaner nach den regeln des korans heiratet, geschlagen zu werden.

anders ausgedrückt: wenn du sosehr versessen bist auf deine wurzeln, mädl, dann wirst du ja wohl die paar monate ehe auf dem papier auch noch überstehen. tja. "bestrafung" für nichtintegration.

wo waren schnell noch die "in dieser frage rechten" die sich aufregten, dass die softe richterin den islamisten honig ums maul schmiert? ;)
Bearbeitet von Hokum am 23.03.2007, 02:04

Ex0duS

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Zitat von HaBa
Ich finde auch dass es eine Frechheit ist dass immer nur Berichte von Südländer-Messerstechern an die Medien kommen und nicht die zahlenmäßig _sicher_ überlegene Anzahl von Messerstechereien unter z.B. niederösterreichischen Getreidebauern ...

:rolleyes:
made my day :D

und einigen hier würd ich gern mal ans herz legen mal alles zu lesen und ned nur die überschrift ..... die richterin hat nämlich keinesfalls gewalt in der ehe gutgeheissen, es ging lediglich ums trennungsjahr, und wegen gewalt in der ehe muss das nicht unbedingt aufgehoben werden.
muss zugeben ich habs am anfang auch "falsch" verstanden, aber je öfter ichs mir durchles und wenn man die gesetze anschaut ändert sich das bild gewaltig.

trennungsjahr nicht aufheben != gewalt in der ehe erlauben
(gibt durchaus urteile wo dies nicht geschah obwohl die frau geschlagen wurde, wie das trennungsjahr ja schon sagt, leben sie ja eh bereits getrennt)
Bearbeitet von Ex0duS am 23.03.2007, 07:25

HaBa

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Also ich lese das so:

Zitat
Die Klägerin, eine aus Marokko stammende Deutsche, hatte einen Antrag auf Scheidung vor Ablauf der einjährigen Wartefrist eingereicht, weil sie von ihrem Ehemann geschlagen und bedroht werde.


Richterin "befangen"
Die Richterin verwies in ihrer abschlägigen Entscheidung darauf, dass das Paar aus "dem marokkanischen Kulturkreis" stamme und das Ausüben des im Koran vorgesehenen "Züchtigungsrechts" des Mannes keine unzumutbare Härte darstelle.

d.h. marokkanische Islamisten dürfen in der Ehe Frauen züchtigen (in gewissen Grenzen wohl), und das wiederspricht ja wohl doch allen möglichen Grundrechten, oder?


Ja, natürlich kann man das böse so sehen wie Hokum, nur denke ich: es sollte für alle gleich sein, und Teil der Integration muss es auch sein dass sich der Gast an die Regeln des Gastlandes hält.

Gehen wir davon aus dass der islamistische Marokkaner eher in der Gastrolle zu sehen ist.


Und zu "auf dem Papier": ich bin nicht in der Lage jemanden zu töten oder was zu stehlen, das steht aber sicher auf irgendeinem Papier irgendwo => soll ich mich deshalb nicht dran halten? (verkehrt aufgezäumt)


Wird aber interessant wenn es dann mal weibliche Beschneidungen gibt in .de ...


In .at ist das alles ja grundsätzlich anders geregelt als in .de => bei uns darf jede Religion machen was sie will solange die Taten mit unseren Gesetzen usw. unter einien Hut zu bringen sind. Vergleichsweise harmloses Bsp. ist z.B. das Schächten von Tieren zum Opferfest => genau geregelt was erlaubt ist und was nicht, da kann jeder kommen und wollen was in irgendwelchen Religionsbüchern steht, er muss sich trotzdem an unsere Gesetze usw. halten ...

Ex0duS

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nein du verstehst das falsch, die richterin "erlaubt" das keinenfalls

es geht darum
wenn z.b. der ehemann schon vor der ehe gewaltätig war oder als solcher bekannt war, dann ist nicht unbedingt eine aufhebung des trennungsjahres vorgesehen.
die frau lebt ja eh schon getrennt, d.h. sie ist ja eh nicht in gefahr das er sie weiter schlägt.
wenn der dann nochdazu aus seinem glauben heraus die frau züchtigen darf, ists sozusagen erstrecht kein grund das trennungsjahr frühzeitig zu beenden.

die frau lebt ja eh getrennt von ihm, ist also eh ausser gefahr, es geht nur darum ob sie sich schon vor diesem jahr scheiden lassen darf oder nicht (also ein reiner papier akt), dieses jahr soll einfach dem jeweilig anderen eine zeit einräumen sich zu ändern/bessern um die ehe vieleicht doch noch zu retten.

die verhandlung über die gewalt in der ehe ist eine komplett andere damit hat dieses verfahren ja absolut nichts zu tun.

das der typ höchstwahrscheinlich einfach nur zum wegschmeissen is und imho in einem zivilisierten land nix zu suchen hat steht auf einem komplett anderen papier, und ich wünsch ihm das bei der verhandlung hart durchgreifen ..... aber wie gesagt das hat mit der ehe, aufm papier, nix zu tun.
Bearbeitet von Ex0duS am 23.03.2007, 08:23

HaBa

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Zitat von Ex0duS
nein du verstehst das falsch, die richterin "erlaubt" das keinenfalls

es geht darum
wenn z.b. der ehemann schon vor der ehe gewaltätig war oder als solcher bekannt war, dann ist nicht unbedingt eine aufhebung des trennungsjahres vorgesehen.
die frau lebt ja eh schon getrennt, d.h. sie ist ja eh nicht in gefahr das er sie weiter schlägt.
wenn der dann nochdazu aus seinem glauben heraus die frau züchtigen darf, ists sozusagen erstrecht kein grund das trennungsjahr frühzeitig zu beenden.

die frau lebt ja eh getrennt von ihm, ist also eh ausser gefahr, es geht nur darum ob sie sich schon vor diesem jahr scheiden lassen darf oder nicht (also ein reiner papier akt), dieses jahr soll einfach dem jeweilig anderen eine zeit einräumen sich zu ändern/bessern um die ehe vieleicht doch noch zu retten.
damit sich ned alle paare immer im 5 minuten takt scheiden und wieder heiraten ^^

die verhandlung über die gewalt in der ehe ist eine komplett andere damit hat dieses verfahren ja abolut nichts zu tun.


Zitat
Auflagen für Mann
Das Paar heiratete laut Amtsgericht im Jahr 2001 "gemäß den Vorschriften des Korans". Seit Mai 2006 leben die beiden getrennt voneinander. Im vergangenen Juni untersagte das Familiengericht in einem Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz dem Mann, sich der Wohnung der Frau weiter als bis auf eine Entfernung von 50 Metern zu nähern.


Diese beantragte den Angaben zufolge die sofortige Scheidung, weil sie von ihrem Mann schwer misshandelt und auch noch nach der Trennung von ihm bedroht worden sei.

Nochmal: ob es nur um Papier geht oder nicht ändert noch nichts an der Sache ansich die da lautet "Muslime dürfen ihre Frauen dögln".

Wenn sie es nicht dürften wäre die Ehe schon aufgelöst, da sie es dürfen zählt das nicht als Grund die Ehe aufzulösen => wird defakto erlaubt, egal ob er es gerade macht oder nicht.

Ex0duS

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Zitat von HaBa
"Muslime dürfen ihre Frauen dögln".
wo bitte ausser im koran steht das?
das hat die richterin nichtmal im ansatz gesagt.
denn ob der das was er tut darf oder nicht entscheidet ne komplett andere richterin, und wies ausschaut hat die eh gsagt das er das nicht darf, sonst dürft er wohl näher ran als 50m :D
in diesem urteil ging es rein nur um das wort ehe am papier und ob das dort stehen bleibt oder ned um nicht mehr und nicht weniger, ob er sie schlagen darf oder nicht wurde und wird in ganz anderen verhandlungen geregelt. (die ja eh anscheinend nicht zu seinen gunsten ausgingen)

btw glaubst du wirklich das er die frau in ruhe lässt wenn die ehe auf dem papier auch beendet wird ? ned im ernst oder ?
Bearbeitet von Ex0duS am 23.03.2007, 08:30

userohnenamen

leider kein name
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Zitat von Ex0duS
sind wir uns mal ehrlich is doch "*******" egal ob die jetzt offiziel noch verheiratet sind oder nicht.

würd ich so jetzt nicht unbedingt unterschreiben

das spielt sicherlich auch viel psychologisches mit. solang man noch verheiratet ist, und sei es nur auf dem papier, ist das eben nicht abgeschlossen und sie kann noch kein komplett neues leben beginnen

HaBa

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Zitat von Ex0duS
wo bitte ausser im koran steht das?
Wo das noch steht? Im Urteil der Richterin um das es im thread geht ...

Zitat von Ex0duS
das hat die richterin nichtmal im ansatz gesagt.
Nicht? "Sie als Muslime müssen damit rechnen dass er sie züchtigt" entschuldigt sein Verhalten und macht es auch legal.

Zitat von Ex0duS
denn ob der das was er tut darf oder nicht entscheidet ne komplett andere richterin, und wies ausschaut hat die eh gsagt das er das nicht darf, sonst dürft er wohl näher ran als 50m :D

Ja, da wurde richtig entschieden

Zitat von Ex0duS
in diesem urteil ging es rein nur um das wort ehe am papier und ob das dort stehen bleibt oder ned um nicht mehr und nicht weniger, ob er sie schlagen darf oder nicht wurde und wird in ganz anderen verhandlungen geregelt. (die ja eh anscheinend nicht zu seinen gunsten ausgingen)
Eine katholische Ehe kann innerhalb der Ein-Jahres-Frist geschieden werden wenn der Mann die Frau dögelt.

Bei der islamischen Ehe soll das nicht gelten weil da der Mann die Frau dögeln darf.

Nochmal: ein Bsp.: das Wahlrecht ist eine große demokratische Errungenschaft. Und obwohl ich es jetzt gerade nicht ausübe (sind ja keine Wahlen) gilt es trotzdem => auch wenn er seine Frau jetzt gerade nicht schlägt, am Papier wird es ihm verziehen ...

Zitat von Ex0duS
btw glaubst du wirklich das er die frau in ruhe lässt wenn die ehe auf dem papier auch beendet wird ? ned im ernst oder ?

Jein. Wenn sie geschieden ist kann sie leichter abtauchen ...

Ex0duS

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es geht darum
wenn der typ vorher schon dafür bekannt war das er gewalt nicht grad abgeneigt ist (koran, schlägerein, erzählungen anderer fraun ... usw.) dann is es ned grad unüblich das der richter sagen kann das die frau die wusste/damit rechnen musste .... und daher beschliesst das die frau deswegen auch das ganze jahr warten muss, weil es ja nicht überraschend kam und er sozusagen zeit bekommt dieses verhalten zu ändern.

die tat selbst wird in einem ganz anderen verfahren bestraft, das hat mit dem trennungsjahr ansich nichts zu tun.

Das wurde ja auch gesagt, das es nicht wirklich unüblich ist das der frau in so einem fall nicht rechtgegeben wird, nur das die urteilsbegründung ansich nicht in ordnung sei.

Zitat von HaBa
Wo das noch steht? Im Urteil der Richterin um das es im thread geht ...
du verstehst es nicht oder ?
es geht in dem fall 0 um die tat ansich, ES GEHT NUR UM DAS TRENNUGSJAHR, und da ist es durchaus üblich das das NICHT aufgehoben wird wegen gewalt in der ehe.
Zitat von HaBa
Nicht? "Sie als Muslime müssen damit rechnen dass er sie züchtigt" entschuldigt sein Verhalten und macht es auch legal.
hm wenn ich richtig informiert war sind wir nicht in den USA, also werden bei uns richtersprüche nicht automatisch zu geltendem recht :D ... wenn bei uns ein richter was sagt ist es desswegen noch lange nicht legal ;)
aber nichtmal in den USA würd dass das heissen, weil es ja nicht um die TAT DES SCHLAGENS ging, sondern nur um das TRENNUNGSJAHR

2 verhandlungen 2 verschiedene themen 2 verschiedene urteile 2 verschiedene urteilsbegründungen, nur weil das trennungsjahr nicht aufgehoben wurde, heisst das noch lange nicht das er nicht für das schlagen der frau veruteilt wurde/wird.
Bearbeitet von Ex0duS am 23.03.2007, 08:47

HaBa

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Zitat von Ex0duS
es geht darum
wenn der typ vorher schon dafür bekannt war das er gewalt nicht grad abgeneigt ist (koran, schlägerein, erzählungen anderer fraun ... usw.) dann is es ned grad unüblich das der richter sagen kann das die frau die wusste/damit rechnen musste .... und daher beschliesst das die frau deswegen auch das ganze jahr warten muss, weil es ja nicht überraschend kam und er sozusagen zeit bekommt dieses verhalten zu ändern.

die tat selbst wird in einem ganz anderen verfahren bestraft, das hat mit dem trennungsjahr ansich nichts zu tun.

Das wurde ja auch gesagt, das es nicht wirklich unüblich ist das der frau in so einem fall nicht rechtgegeben wird, nur das die urteilsbegründung ansich nicht in ordnung sei.

Das Argument IM KORAN DARF ICH MEINE FRAU DÖGLN!!!11EINSELF der Richterin ist falsch, wie oft denn noch?

Sie darf einfach den Koran nicht über die Grundrechte usw. stellen, deshalb ist der Fallnoch viel brisanter ...

Ex0duS

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1. kein argument sondern ne urteilsbegründung
2. ging es dir 1 post zuvor noch darum das die richterin das damit legal gmacht hat ..... und das ist nun sowas von falsch
3. hast du gsagt die richterin billigt damit gewalt in der ehe wegen dem koran ..... und das is nochmal sowas von falsch
4. hast du noch immer nicht verstanden das sie durch dieses urteil noch lange nicht den koran über die grundrechte stellt, der mann darf ja die frau deswegen noch lange nicht schlagen, nur da die frau in ihren augen "damit rechnen musste" ist es eben kein argument für eine aufhebung des trennungsjahres.
komischerweise gobs das schon oft das frauen trotz gewalt in der ehe in so einem fall keine aufhebung des trennungsjahres bekommen haben .... wo waren da die sätze von "mann darf frau schlagen ..... hinwegsetzung über die grundrechte" ...... nirgends, weil dieses urteil sich über garnichts hingesetzt, du willst anscheinend nicht verstehen das die gewalt in der ehe und das aufheben des trennungsjahres 2 paar schuhe sind.
5. hast du anscheinend absolut nicht mitbekommen um was es geht bei einer verhandlung über die aufhebung des trennungsjahres.
Bearbeitet von Ex0duS am 23.03.2007, 08:52

HaBa

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Das Trennungsjahr kann z.b. bei gewalt in der Ehe abegbrochen/whatever werden => ich schlage meine Frau und sie kann sich instant scheiden lassen

Bin ich Muslim wird mir das aber erlaubt ("erlauben" = Ansicht/Meinung der Richterin = sie setzt "Recht" um)

Das hat sie sogar so begründet.


Das bringt uns nun zu dem Punkt dass das Dögln von Frauen zumindestens in einem Verfahren für Muslime erlaubt wurde.

Das ist ein Skandal.

Ex0duS

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Zitat von HaBa
Das Trennungsjahr kann z.b. bei gewalt in der Ehe abegbrochen/whatever werden => ich schlage meine Frau und sie kann sich instant scheiden lassen

Bin ich Muslim wird mir das aber erlaubt ("erlauben" = Ansicht/Meinung der Richterin = sie setzt "Recht" um)

Das hat sie sogar so begründet.


Das bringt uns nun zu dem Punkt dass das Dögln von Frauen zumindestens in einem Verfahren für Muslime erlaubt wurde.

Das ist ein Skandal.
du verstehst nicht das es schon genug österreicher / deutsch gab die ebenfalls nocht instant geschieden wurden, obwohl die frau geschlagen wurde ..... wo warst du da ?
wurde dann bei uns und in deutshcland schon lange das schlagen von frauen erlaubt ? nein das glaub ich nicht tim.
du verstehst anscheinend nicht das mit diesem urteil auf keinen fall schlagen der frau erlaubt wurde, weil das schlagen der frau in diesem verfahren nicht behandelt wird, dafür gabs/gibts ein extra verfahren.

das is wie bei nem unfall
wenn ich jemanden hinten drauf fahr und der will dann schmerzensgeld wegen irgendwas, bekommt es aber nicht weil ers nur vortäuscht, oder weil es zu gering war oder was weis ich
heisst das dann in deinen augen das automatisch damit der auffahr unfall legalisiert wurde und für mich somit folgenlos bleibt ? wohl kaum.
genau das hamma hier auch.

in einem punkt hast du recht .... ja es ist geltendes recht das gewalt in der ehe nicht automatisch zu ner instant scheidung führt, das war es aber schon vor diesem urteil nur scheints dir da nicht aufgefallen zu sein ;)

ich bin sicher kein freund von solchen menschen, vorallem wenn er sogar noch "gast" im land ist ..... imho khört er ausgewiesen, würd das leben der frau auch sicher vereinfachen......aber das hat eben garnichts mit dem trennungsjahr zu tun.
Bearbeitet von Ex0duS am 23.03.2007, 09:01
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