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... und morgen schlagen sie dann Hände ab?

HaBa 22.03.2007 - 14:31 3910 67
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aLdiTueTe

Wunderbar!
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also wenn ich mal ne Frau hab, klag ich auf Gleichberechtigung und darf sie dann auch schlagen oder was? Irgendwie check ich das Urteil nicht..

Hokum

Techmarine
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leutl so schwer ist das nicht. die ham geheiratet, er hat sie geschlagen, sie wollt sich scheiden lassen. das ging aber noch nicht, weil normalerweise erst ein jahr vergehen muss. bei unzumutbaren zuständen (wie zB. geschlagen werden) kann der Richter offensichtlich schon früher die Scheidung zulassen. Was diese Richterin allerdings nicht gemacht hat, mit dem Argument, dass man, wenn man einen Marokkaner heiratet, damit rechnen muss geschlagen zu werden. Also muss die Frau jetzt noch ein paar Monate warten, bis das erste Jahr um ist, und sie sich scheiden lassen kann. inzwischen muss er aus der wohnung raus und darf sich ihr nicht nähern.
ich nehm auch amal stark an dass noch strafrechtlich gegen den typen vorgegangen werden kann.


man schreie falls ich mich irre, aber somit ist der Fall IMHO wiedermal wunderbar von den medien aufgeplüscht worden, von wegen "der typ darf die tussi grün und blau prügeln nur weil er muslim is, das is ihr durchaus zumutbar". UNSINN.
Unsere gleichberechtigungsfanatiker , (anti-)islamisten, feministen und einwanderungsbefürgegenworter können sich also ruhig wieder beruhigen.

mich würd zB interessieren, ob Richter auch im Fall von vorher bekannter Gewalttätigkeit bzw. Alkohlmissbrauch so entscheiden. was dann schon eine gewisse milde boshaftigkeit der richterin beweisen würde.
Bearbeitet von Hokum am 22.03.2007, 21:01

pari

grml
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lol, was regst euch so auf. des war afaik erste instanz. in 2. wird des korrigiert und die gschicht passt.

solche meldungen über "zu politisch korrektes verhalten gegenüber moslems" (wie dieses gerichtsurteil) lösen natürlich in jeden normalen menschen als erste reaktion "leichte Antipathie" hervor.

aber bitte lasst euch nicht von euren emotionen leiten. dass einige leute nicht wissen, wie sie mit moslems umgehen sollen und so, frei nach dem sprichtwort "das gegenteil von gut ist gut gemeint", mit zu großer rücksichtnahme auf den glauben sehr viel schaden anrichten, lässt sich nicht verhindern. In den meisten Fällen wird der fehler sofort korrigiert.

man sollte sich auch fragen, warum gerade solche meldungen immer wieder an die öffentlichkeit dringen. wollen einige vielleicht eine gewisse grundstimmung in den massen hervorrufen, oder ist es einfach nur profitgier, denn so eine meldung verkauft sich halt sehr gut, wie man ja hier schön sieht ;)

ein netter artikel über political correctness:
http://www.netzeitung.de/feuilleton/588353.html

HaBa

Legend
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Ich finde auch dass es eine Frechheit ist dass immer nur Berichte von Südländer-Messerstechern an die Medien kommen und nicht die zahlenmäßig _sicher_ überlegene Anzahl von Messerstechereien unter z.B. niederösterreichischen Getreidebauern ...

:rolleyes:

Ultimus

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Meiner Meinung nach ein sehr bedenkliches Urteil, das den deutschen Rechtsstaat in Frage stellt. Wurde zum Glück aufgehoben.

Dieser Richterin sollte man die Lizenz entziehen.

Hokum

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Zitat von Ultimus
Meiner Meinung nach ein sehr bedenkliches Urteil, das den deutschen Rechtsstaat in Frage stellt. Wurde zum Glück aufgehoben.

Dieser Richterin sollte man die Lizenz entziehen.


oida macht sich vielleicht einer die mühe durchzulesen worums da geht? die tusse muss ein paar monate drauf warten dass sie sich scheiden lässt! mein gott... bei uns gibts nen richter der in seinem leben noch keinen entscheid in scheidungssachen gebracht hat, und des liegt ned daran dass er nix zum entscheiden gehabt hat...
is ja fast sogut wie die u-bahnpickerl aktion, wo leute steuerverschwendung schreien wegen genau 2000 euro...
Bearbeitet von Hokum am 22.03.2007, 23:20

Ultimus

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Zitat von Hokum
oida macht sich vielleicht einer die mühe durchzulesen worums da geht? die tusse muss ein paar monate drauf warten dass sie sich scheiden lässt! mein gott... is ja fast sogut wie die u-bahnpickerl aktion, wo leute steuerverschwendung wegen genau 2000 euro gerufen ham...
Ich habs mir durchgelesen.

1. Körperverletzung -> Strafrecht
2. bei Körperverletzung in der Ehe ist diese einjährige Frist aufgehoben
3. Zivilrecht (darunter fällt Scheidung) > Koran

Hokum

Techmarine
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was heisst "ist aufgehoben"? kann aufgehoben werden! ich persönlich kenne die richterliche praxis nicht, aber ich wette meinen hintern darauf dass es auch andere gründe gibt, die verhindern, dass die körperverletzung unter die unzumutbarkeit fällt...

Ultimus

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Zitat von Hokum
was heisst "ist aufgehoben"? kann aufgehoben werden! ich persönlich kenne die richterliche praxis nicht, aber ich wette meinen hintern darauf dass es auch andere gründe gibt, die verhindern, dass die körperverletzung unter die unzumutbarkeit fällt...
Wahrscheinlich ist sie ihm in seine Faust gelaufen :rolleyes:

Hokum

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vergiss es.

userohnenamen

leider kein name
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Zitat von Hokum
was heisst "ist aufgehoben"? kann aufgehoben werden! ich persönlich kenne die richterliche praxis nicht, aber ich wette meinen hintern darauf dass es auch andere gründe gibt, die verhindern, dass die körperverletzung unter die unzumutbarkeit fällt...

Man kann sich immer alles schönreden gell?

Vielleicht sollte der "feige Schläger" auch mal zufällig in die Faust von anderen laufen und bei der Gerichtsverhandlung wegen Körperverletzung wird dann gesagt "er hätte ja damit rechnen müssen das er eine aufs maul bekommt"

Hokum

Techmarine
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ihr seits super leutl. die böse richterin schickt die grün und blau geschlagene frau zurück in die ehe um ein leben lang vom durchgeknallten marokkaner wieder und wieder ver....
warte. die tussi kann sich in 5 monaten scheiden lassen.
wurscht, jedenfalls wird sie solange mit ihm zusammenleben müssen um dort verpr....
hoppla, die richterin hat ihn ja aus der wohnung geschmissen.
naja, aber NOCH sind sie verheiratet, und das ist böse weil, äh, naja, institution und so, und... mhm. und AUSSERDEM gefährdet die Richterin den rechtsstaat weil, äh, sie einen entscheid im bereich ihrer rechtlichen möglichkeiten fällt? geenaau, das wars.
Bearbeitet von Hokum am 22.03.2007, 23:43

userohnenamen

leider kein name
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ich glaub du verstehst ned das es um die aussage geht das man damit rechnen muss geschlagen zu werden wenn man einen marokkaner heiratet

so eine meldung hat hier einfach nix verloren! wenn es in marokko normal ist seine frau zu schlagen tun mir die weiblichen wesen dort leid, aber wir können nix dran ändern. aber verdammt nochmal, wir hier haben einen "ordentlichen rechtsstaat" wo wir sicher nicht auf deren verkappte gesellschaftspolitik rücksicht nehmen müssen und sollen

schimpf mich jetzt rechts oder was auch immer, aber ich hab diese "der arme ausländer kann ja nix für seine kultur und wir müssen alles ertragen" einstellung satt
und da gehört dieser extremfall einfach herausgestrichen weil das irgendwie alles dagewesene sprengt

Hokum

Techmarine
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damit kann ich leben.
was wichtig war, und zwar dass die tussi sicher vor dem typen ist, is geschehen.
das was man IMHO gerne übersieht, besonders aufgrund der berichterstattung, ist, dass diese unzumutbarkeit nur ein kleines rädchen in einem kleinen zivilprozess ist, der wie man hier vermutlich eh weiss, blunzn mit dem strafrechtlichen zu tun hat.

der spruch, dass der muslim naturgemäß gewalttätig ist, ist natürlich spannend. nur für mich sagt das aus: "finger weg von den muslimen, mädls!" und nicht "muslime können machen was sie wollen!". mit letzterem hätt ich auch ein problem, aber diese aussage seh ich hier nicht.


kleine erklärung dazu
http://www.michaelbertling.de/recht/fam/sch061rs1.htm

Zitat
SDie Unzumutbarkeit bezieht sich weder auf das Zuwarten mit dem Scheidungsantrag bis zum Ablauf der einjährigen Trennungsfrist, noch auf die Fortführung oder Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft selbst, sondern darauf, dass das bloße Fortbestehen des juristischen Ehebandes - also das "Weiter-miteinander-verheiratet-sein" unzumutbar sein muss (BGH, NJW 1981, 449 = FamRZ 1981, 127 [129]). Denn das Gesetz mutet den Ehegatten auch in Fällen, in denen die Ehe mit Sicherheit gescheitert ist, aber die Partner noch kein Jahr getrennt leben, grundsätzlich zu, die Jahresfrist abzuwarten. Dabei reicht für die Annahme der in § 1565 II BGB gemeinten, aus der subjektiven Erlebnis- und Empfindungsfähigkeit des Ehemannes festzustellenden Härte (vgl. OLG Saarbrücken, OLG-Report 2002, 177) die Tatsache nicht aus, dass die Ehe gescheitert ist; vielmehr muss die Fortsetzung aus den in der Person des Partners liegenden Gründen über die Erkenntnis des Scheiterns hinaus eine besondere psychische Belastung für den Ehemann sein. An die Feststellung der nach einem objektiven Maßstab zu beurteilenden Unzumutbarkeit der Härte sind nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift strenge Anforderungen zu stellen. Es müssen sich in der Person der Ehefrau liegende Gründe ergeben, die so schwer wiegen, dass dem Ehemann bei objektiver Betrachtung nicht zugemutet werden kann , an die Ehefrau als Ehepartner weiterhin gebunden zu sein.

es geht hier also um die ehe AUF DEM PAPIER, nicht das zusammenleben.

in bez. auf das in fett ist es eben die frage, wie zynisch ein richter sein soll. wenn du wissentlich einen trinker heiratest, kann die ehe dann auf einmal psychisch unzumutbar sein wenn er dauernd besoffen ist? wenn du wissentlich einen schläger heiratest, kann die ehe dann auf einmal psychisch unzumutbar sein wenn er dich geschlagen hat? wenn du wissentlich einen muslimen heiratest, kann die ehe dann auf einmal psychisch unzumutbar sein, wenn er sich (hah!) wie ein muslim verhält? wenn die praxis nein ist, ist sie halt nein, und da kömma meinetwegen die muslimen auch so einordnen.

die richterin hat gesagt: du hast als als geb. marokkanerin gewusst, worauf du dich einlässt bei einem muslimen, dass die in der ehe auch mal gewalttätig sind. bei uns is mit züchtigung nix, den trottel kassier ma. aber du brauchst mir nicht erzählen, dass es dir, als marokkanerin die ausgerechnet einen marokkaner geheiratet hat, "gemäß den Vorschriften des Korans", sosehr ein psychisches übel ist, mit einem mann auf dem papier verheiratet zu sein, der sich wie ein muslim verhält, dass du nicht ein paar monate auf die scheidung warten kannst.

IMHO ist dieses raisonnement rechtlich gesehen durchaus haltbar. und das würde bedeuten, die richterin wurde abgezogen WEIL SIE DAS VORURTEIL HAT, MUSLIME SEIEN GEWALTTÄTIG.

und nicht weil sie entschieden hat, dass die tussi noch ein paar monate auf die scheidung warten muss. die geschlagene tussi is den politikern und rechtsgelehrten *******egal, es geht hier nur darum, sich medienwirksam vom islam zu distanzieren. und DAS nenn ich mal anständige doppelmoral, bzw. eine dicke, fette hexenjagd auf die richterin.



lg
Bearbeitet von Hokum am 23.03.2007, 01:30

Cobase

Mr. RAM
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Jaja, die Deutschen sind wirklich sehr um den interkulturellen Dialog bemüht. Hier auch ein nettes Beispiel (gabs in AT nicht erst kürzlich ein ähnliches Problem?):

http://www.spiegel.de/videoplayer/0,6298,17000,00.html
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