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Sportschießen

Hansmaulwurf 26.04.2016 - 13:05 470476 1909 Thread rating
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p1perAT

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Würde in so einem Fall schräg in die Decke feuern sodass der Einschlag etwas entfernt von den Beteiligten ist. In vielen Räumen - zumindest in einer Wohnung - wirst du auch auf Betonwände treffen und ohne das vorher zu wissen ist es, glaube ich, sicherer schräg in die Decke zu schießen.

Btw. Ist Beton tatsächlich bereits fest genug um einen Querschläger in jeder Situation zu provozieren?

böhmi

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Zitat von p1perAT
Btw. Ist Beton tatsächlich bereits fest genug um einen Querschläger in jeder Situation zu provozieren?

Sicher nicht in jeder Situation, aber ich kann wohl kaum vor dem Warnschuss eine Härte- und Festigkeitsprüfung machen :D

u5V8eYCW7P

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In nem stumpfen Winkel in den Beton schießen. Querschläger in stumpfem Winkel sind relativ ungefährlich. Hab ich schon einige "abbekommen" (ist normal wenn man auf Stahlziele schießt), die tun meistens nichtmal richtig weh durch die Kleidung durch (nur ins Auge solltens nicht gehen).

//gut ists natürlich trotzdem, wenn man ein paar Meter weg ist (beim Stahl solltens iirc 7 Meter sein) sonst können sehr kleine Splitter zumindest die Haut durchdringen. Muss man natürlich auch für den Herrn Angreifer beachten, wenn der was abbekommt beim Warnschuss ists ja gleich ganz schlimm.
Bearbeitet von u5V8eYCW7P am 27.04.2016, 08:46

NeM

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Weiß vielleicht jemand, wie das rechtlich ausschaut, wenn man eine Schreckschusswaffe nach Deutschland versenden will? Hat einen PTB Stempel, d.h. ist dort frei ab 18. Aber weiß halt ned, ob ich als Privatperson das Ding einfach verschicken dürfte bzw. was ich beachten müsste.

NeM

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Petition gegen das Verbot halbautomatischer Schusswaffen in der EU, vielleicht mags der eine oder andere unterschreiben / teilen: https://www.change.org/p/council-of...l-gun-ownership

sk/\r

i never asked for this
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auch unterschrieben. das gesetz geht ja ordentlich am thema vorbei. wie ist es, wenn ich schone eine hab? muss ich diese dann abgeben wenn solch ein gesetz kommt?

Pedro

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Zitat
das gesetz geht ja ordentlich am thema vorbei.
Na das kannst laut sagen, ist den geifernden Waffengegnern allerdings herzlich egal.

Zitat
wie ist es, wenn ich schone eine hab? muss ich diese dann abgeben wenn solch ein gesetz kommt?
Das wird bereits seit Tag 1 intensiv in allerlei Foren (z.B. Pulverdampf & iwö) diskutiert.

Entweder bleibt 1. Altbestand unangetastet, vergleichbar mit Pumpguns in der Vergangenheit oder 2. es wird finanziell abgegolten bzw. 3. es wird eingezogen, was faktischer Enteignung gleich käme.

Sollte es wirklich soweit kommen, was ich weder denke noch hoffe, würde es am ehesten erstere o.g. Variante werden, denn (2) käme dem Staat teuer und (3) trauen sie sich (noch) nicht.

Man darf nicht vergessen, das faktisch Themenrelevante Behörden in jenen Foren mitlesen, etliche Beamte aus der Exekutive ebenfalls aktiv posten und somit klar wäre (oder zumindest sein sollte), dass es im Falle von (3) zu massiven "Einbruchsdiebstählen" -also verlorenen Waffen- im ganzen Land käme, was wieder kontraproduktiv aka nicht im Sinne des Erfinders ist.

Über Recht und Unrecht möcht ich jetzt bitte nicht diskutieren. Das ist oftmals die erste impulsive Meinung zu diesem sehr umstrittenen Thema, speziell wenns um Einziehen (faktische Enteignung) geht.

Eine Antwort könnte auch die seit Tag 1 vorherrschende Verfügbarkeit von Halbautomaten sein, auch der Gebrauchtmarkt (waffengebraucht, egun) ist einigermaßen ausgetrocknet... oder es werden utopische Preise aufgerufen. Kurz, es wird soviel gekauft (auch nach wie vor) dass es Wartelisten gibt und die Preise steigen... sagt doch auch was aus.
Bearbeitet von Pedro am 16.05.2016, 17:34

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mhm, danke pedro. ich bin am überlegen mir zusätzlich noch eine ar15 zu holen. denke ich werde mich da beeilen und mir eher früher eine besorgen.

NeM

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Und ich kann noch Monate auf meine WBK warten, wegen dem heftigen Andrang im Moment....... :bash:

Pedro

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Welches Bundesland?
Mein Fräulein hat ab Antragsabgabe (Wien) rund vier Wochen gewartet, und da war Weihanchten/Neujahr dazwischen.

u5V8eYCW7P

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Ich bin auch schon lang am überlegen. Bei mir ists halt eher eine "Will ich haben" Sache als dass ich so ein Teil "brauchen" würde (im Sinne von hat einen (zusätzlichen) Nutzen im Sport oder sonstwo), aber bevors sie nicht mehr gibt... Die Sache ist halt die, dass Halbautomaten grad ziemlich schwer zu bekommen sind und ich weiß auch noch nicht was ich will... M4, M5, doch ne Aug...

Weiß man eigentlich schon ob Schrothalbautomaten von den EU Plänen umfasst wären? Ich glaub so einen werd ich mir jedenfalls in nächster Zeit mal zulegen.

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bei uns in graz wartest du ca. 3 monate. das hat aber nur den grund, weil sie es nicht schnell bearbeiten möchten. die kommen oft sogar vorbei und fragen, wie du dir das vorstellst mit der waffe zuhause.. wo lagern, absichern..

ich wohne in graz umgebung, habs am donnerstag beantrag und am dienstag im postkasten gehabt.

Pedro

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[QUOTE]Weiß man eigentlich schon ob Schrothalbautomaten von den EU Plänen umfasst wären? [/QUOTE]
Anfänglich lt. Text(en) geht's den Damen und Herren um militärisch aussehende HA´s ala Steyr, OA, Schmeisser, HERA, Ruger etc. pp, was irgendwie genau sinnlos ist, aber gut, sie sehen "böse" aus :rolleyes:

Davon ausgenommen wären dem Verständnis nach aktuell KK HA, und von SLF ist noch keine Rede. Bin da aber nicht am aktuellsten Stand der Dinge.

Wenn ich mir aber ansehe, wie eine z.B. Benelli M4 Super 90 Tactical aussieht, fällt diese (allein wegen der Optik) schon mit rein.

Abgesehen davon steht in den Texten ja auch irgendwas von anzudenkenden Magazinbeschränkungen, was dann ohnehin ausnahmslos jeden HA sinnlos machen würde. Bei einer Beschränkung auf 2, 3, 5/Magazin bist dann mit einem Repetierer ohnehin schneller und besser/günstiger bedient der nebenbei nicht B wäre und somit keinen Platz kosten würde.

[QUOTE]bei uns in graz wartest du ca. 3 monate. das hat aber nur den grund, weil sie es nicht schnell bearbeiten möchten. [/QUOTE]
das ist lang

[QUOTE]die kommen oft sogar vorbei und fragen, wie du dir das vorstellst mit der waffe zuhause.. wo lagern, absichern... [/QUOTE]
IWÖ Mitglied werden (inkl. Rechtsschutz bei runden 50.-/Jahr inkl. Zeitschrift im Postkasten) und gleich mal Rechte/Pflichten von beiden Seiten (auch online zu bekommen) ausdrucken und in die Hand drücken.

Im Grunde kannst as an der Tür gleich wieder wegschicken, denn das ist in meinemn Augen faktisch eine Übertretung ihrer Kompetenzen und gegen geltendes Recht. Ich mein, was erwarten sich die Herrschaften? "I legs in an Schuachkarton und loss glodn und entsichert rumliegen weu a Safe is ma zteia?"

Abgesehen davon das es zu diesem Zeitpunkt ja genau nichts zu kontrollieren gibt und Du ja im Zuge des Waffenführerscheins über Rechte/Pflichten (das beinhaltet auch die ordentliche Verwahrung) aufgeklärt worden bist.
Wer sagt, dasst Dir selbst mit WBK eine Waffe sofort nehmen musst, wer sagt dasst bereits beim Antrag auf WBK einen Safe hast und brauchst?

[QUOTE]ich wohne in graz umgebung, habs am donnerstag beantrag und am dienstag im postkasten gehabt.[/QUOTE]
geht doch :)

[QUOTE]
IWÖ – Sicherheit durch Verantwortung – IWÖ

Verhalten bei Waffenüberprüfungen



– Ihre Waffen und die Munition müssen sicher verwahrt sein (siehe Rückseite). Falls Ihre Mitbewohner (Gattin, Kinder usw.) keine waffenrechtliche Urkunde haben, dürfen sie nicht auf genehmigungspflichtige Schußwaffen (Kat B) zugreifen können, während Erwachsene (ab 18 Jahren) auf meldepflichtige (Kat C) und sonstige (Kat D) zugreifen dürften. Dasselbe gilt auch für die Schlüssel zu einem Behältnis (z.B. Schrank), in dem die betreffenden Waffen und die Munition verwahrt sind.



– Die Beamten dürfen werktags (Mo-Sa) zwischen 07.00 und 20.00 Uhr kommen, zu anderen Zeiten nach Vereinbarung. Sie haben einen Überprüfungsauftrag der Behörde vorzuweisen. Sie dürfen das Vorweisen der waffenrechtlichen Dokumente und das Vorzeigen Ihrer genehmigungspflichtigen Schußwaffen verlangen sowie deren Verwahrung überprüfen. Sie können die Anzahl und Daten Ihrer Waffen mit den Aufzeichnungen der Behörde vergleichen und Nachweise über den ständigen Waffengebrauch oder gültige Schulungsnachweise – etwa den Waffenführerschein – abverlangen. Ansonsten haben sie ohne jegliche nicht unumgängliche Belästigung oder Störung der Betroffenen vorzugehen, jedenfalls ist die Überprüfung keine Hausdurchsuchung.



– Falls Sie nicht zu Hause sind, sollten anwesende Mitbewohner die überprüfenden Beamten ersuchen, sich mit Ihnen einen Termin auszumachen und ihnen zu diesem Zweck Ihre tel. Erreichbarkeit zu Bürozeiten geben.



– Verhalten sie sich bei der Überprüfung zu den Beamten freundlich und kooperativ – wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Die meisten Gendarmen und Kriminalbeamten sind keine Waffengegner, im Gegenteil. Viele haben selbst Privatwaffen. Die meisten sehen ein, daß nicht die Besitzer legaler Waffen, sondern der Gesetzgeber der Verursacher dafür ist, daß sie rechtstreue, unbescholtene Bürger kontrollieren müssen und so von ihren eigentlichen Aufgaben, der Verbrechensbekämpfung bzw. der Straßenverkehrsaufsicht, abgehalten werden.



– Haben Sie bei der Überprüfung sämtliche waffenrechtliche Dokumente, ggf. die Jagdkarte, allenfalls vorhandene Nachweise über den ständigen Waffengebrauch oder gültige Schulungsnachweise – etwa den Waffenführerschein – (nicht älter als ein halbes Jahr) sowie Ihre Aufzeichnungen über Kauf und Überlassung von Waffen (z.B. § 28-Meldungen für Kat B-Waffen) geordnet bei der Hand. Nichts ist in dieser Lage peinlicher, als ein hektisches Suchen! Wenn sie keinen gültigen Schulungsnachweis haben, wird Ihnen eine angemessene Frist (in Wien vier Wochen) zum Nachbringen eingeräumt.



– Lassen Sie andererseits keinerlei sonstigen, Sie betreffenden Schriftstücke (z.B. ärztliche Atteste) herumliegen. Uns ist ein Fall bekannt geworden, in dem einem Frühpensionisten die Verlässlichkeit abgesprochen wurde, da die Beamten ein zufällig am Tisch liegendes Schreiben bemerkten, in dem dem Waffenbesitzer eine körperliche Behinderung attestiert wurde.



– Überprüfen Sie vor der Kontrolle, wenn Sie keine Meldung nach § 41 abgegeben haben, ob Sie nicht inzwischen 20 oder mehr Schußwaffen im Haus haben. Es sind bereits einige Fälle bekanntgeworden, daß bei derartigen Kontrollen festgestellt wurde, daß der Verwaltungsstraf-Tatbestand des § 51 Abs. 1 Z 8 iVm § 41 WaffG 96 erfüllt ist. Die Waffenbesitzer wußten schlichtweg nicht, daß sie ihren Waffenbestand hätten melden müssen, was aber bekanntlich nicht vor Strafe schützt! Im Rahmen des § 41 gelten spezielle Verwahrungsbedingungen, auf die in der umseitigen Erläuterung nicht eingegangen werden kann.



– Instruieren Sie vor der Kontrolle Ihre Mitbewohner (siehe vor allem Punkt a).
[/QUOTE]
Quelle: http://iwoe.at/rechts-service/tipps-fur-waffenbesitzer/



Ich wär schwer dafür, dem Thread einen aussagekräftigeren Titel zu geben.

"Sportschießen, Waffenrecht und Relevantes" wär doch besser oder?
Bearbeitet von Pedro am 17.05.2016, 13:09

NeM

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Finds ohnehin witzig, ich hab beim Beantragen einen Erlagschein bekommen, wo kein Betrag draufsteht. Den soll ich auch bitte nicht ausfüllen, sondern warten, bis man mich anruft und mir den korrekten Betrag nennt........ Is das normal? :confused:
Bearbeitet von NeM am 17.05.2016, 18:04
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