[QUOTE]Weiß man eigentlich schon ob Schrothalbautomaten von den EU Plänen umfasst wären? [/QUOTE]
Anfänglich lt. Text(en) geht's den Damen und Herren um militärisch aussehende HA´s ala Steyr, OA, Schmeisser, HERA, Ruger etc. pp, was irgendwie genau sinnlos ist, aber gut, sie sehen "böse" aus
Davon ausgenommen wären dem Verständnis nach aktuell KK HA, und von SLF ist noch keine Rede. Bin da aber nicht am aktuellsten Stand der Dinge.
Wenn ich mir aber ansehe, wie eine z.B. Benelli M4 Super 90 Tactical aussieht, fällt diese (allein wegen der Optik) schon mit rein.
Abgesehen davon steht in den Texten ja auch irgendwas von anzudenkenden Magazinbeschränkungen, was dann ohnehin ausnahmslos jeden HA sinnlos machen würde. Bei einer Beschränkung auf 2, 3, 5/Magazin bist dann mit einem Repetierer ohnehin schneller und besser/günstiger bedient der nebenbei nicht B wäre und somit keinen Platz kosten würde.
[QUOTE]bei uns in graz wartest du ca. 3 monate. das hat aber nur den grund, weil sie es nicht schnell bearbeiten möchten. [/QUOTE]
das ist lang
[QUOTE]die kommen oft sogar vorbei und fragen, wie du dir das vorstellst mit der waffe zuhause.. wo lagern, absichern... [/QUOTE]
IWÖ Mitglied werden (inkl. Rechtsschutz bei runden 50.-/Jahr inkl. Zeitschrift im Postkasten) und gleich mal Rechte/Pflichten von beiden Seiten (auch online zu bekommen) ausdrucken und in die Hand drücken.
Im Grunde kannst as an der Tür gleich wieder wegschicken, denn das ist in meinemn Augen faktisch eine Übertretung ihrer Kompetenzen und gegen geltendes Recht. Ich mein, was erwarten sich die Herrschaften? "I legs in an Schuachkarton und loss glodn und entsichert rumliegen weu a Safe is ma zteia?"
Abgesehen davon das es zu diesem Zeitpunkt ja genau nichts zu kontrollieren gibt und Du ja im Zuge des Waffenführerscheins über Rechte/Pflichten (das beinhaltet auch die ordentliche Verwahrung) aufgeklärt worden bist.
Wer sagt, dasst Dir selbst mit WBK eine Waffe sofort nehmen musst, wer sagt dasst bereits beim Antrag auf WBK einen Safe hast und brauchst?
[QUOTE]ich wohne in graz umgebung, habs am donnerstag beantrag und am dienstag im postkasten gehabt.[/QUOTE]
geht doch
[QUOTE]
IWÖ – Sicherheit durch Verantwortung – IWÖ
Verhalten bei Waffenüberprüfungen
– Ihre Waffen und die Munition müssen sicher verwahrt sein (siehe Rückseite). Falls Ihre Mitbewohner (Gattin, Kinder usw.) keine waffenrechtliche Urkunde haben, dürfen sie nicht auf genehmigungspflichtige Schußwaffen (Kat B) zugreifen können, während Erwachsene (ab 18 Jahren) auf meldepflichtige (Kat C) und sonstige (Kat D) zugreifen dürften. Dasselbe gilt auch für die Schlüssel zu einem Behältnis (z.B. Schrank), in dem die betreffenden Waffen und die Munition verwahrt sind.
– Die Beamten dürfen werktags (Mo-Sa) zwischen 07.00 und 20.00 Uhr kommen, zu anderen Zeiten nach Vereinbarung. Sie haben einen Überprüfungsauftrag der Behörde vorzuweisen. Sie dürfen das Vorweisen der waffenrechtlichen Dokumente und das Vorzeigen Ihrer genehmigungspflichtigen Schußwaffen verlangen sowie deren Verwahrung überprüfen. Sie können die Anzahl und Daten Ihrer Waffen mit den Aufzeichnungen der Behörde vergleichen und Nachweise über den ständigen Waffengebrauch oder gültige Schulungsnachweise – etwa den Waffenführerschein – abverlangen. Ansonsten haben sie ohne jegliche nicht unumgängliche Belästigung oder Störung der Betroffenen vorzugehen, jedenfalls ist die Überprüfung keine Hausdurchsuchung.
– Falls Sie nicht zu Hause sind, sollten anwesende Mitbewohner die überprüfenden Beamten ersuchen, sich mit Ihnen einen Termin auszumachen und ihnen zu diesem Zweck Ihre tel. Erreichbarkeit zu Bürozeiten geben.
– Verhalten sie sich bei der Überprüfung zu den Beamten freundlich und kooperativ – wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Die meisten Gendarmen und Kriminalbeamten sind keine Waffengegner, im Gegenteil. Viele haben selbst Privatwaffen. Die meisten sehen ein, daß nicht die Besitzer legaler Waffen, sondern der Gesetzgeber der Verursacher dafür ist, daß sie rechtstreue, unbescholtene Bürger kontrollieren müssen und so von ihren eigentlichen Aufgaben, der Verbrechensbekämpfung bzw. der Straßenverkehrsaufsicht, abgehalten werden.
– Haben Sie bei der Überprüfung sämtliche waffenrechtliche Dokumente, ggf. die Jagdkarte, allenfalls vorhandene Nachweise über den ständigen Waffengebrauch oder gültige Schulungsnachweise – etwa den Waffenführerschein – (nicht älter als ein halbes Jahr) sowie Ihre Aufzeichnungen über Kauf und Überlassung von Waffen (z.B. § 28-Meldungen für Kat B-Waffen) geordnet bei der Hand. Nichts ist in dieser Lage peinlicher, als ein hektisches Suchen! Wenn sie keinen gültigen Schulungsnachweis haben, wird Ihnen eine angemessene Frist (in Wien vier Wochen) zum Nachbringen eingeräumt.
– Lassen Sie andererseits keinerlei sonstigen, Sie betreffenden Schriftstücke (z.B. ärztliche Atteste) herumliegen. Uns ist ein Fall bekannt geworden, in dem einem Frühpensionisten die Verlässlichkeit abgesprochen wurde, da die Beamten ein zufällig am Tisch liegendes Schreiben bemerkten, in dem dem Waffenbesitzer eine körperliche Behinderung attestiert wurde.
– Überprüfen Sie vor der Kontrolle, wenn Sie keine Meldung nach § 41 abgegeben haben, ob Sie nicht inzwischen 20 oder mehr Schußwaffen im Haus haben. Es sind bereits einige Fälle bekanntgeworden, daß bei derartigen Kontrollen festgestellt wurde, daß der Verwaltungsstraf-Tatbestand des § 51 Abs. 1 Z 8 iVm § 41 WaffG 96 erfüllt ist. Die Waffenbesitzer wußten schlichtweg nicht, daß sie ihren Waffenbestand hätten melden müssen, was aber bekanntlich nicht vor Strafe schützt! Im Rahmen des § 41 gelten spezielle Verwahrungsbedingungen, auf die in der umseitigen Erläuterung nicht eingegangen werden kann.
– Instruieren Sie vor der Kontrolle Ihre Mitbewohner (siehe vor allem Punkt a).
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Quelle:
http://iwoe.at/rechts-service/tipps-fur-waffenbesitzer/
Ich wär schwer dafür, dem Thread einen aussagekräftigeren Titel zu geben.
"Sportschießen, Waffenrecht und Relevantes" wär doch besser oder?