Sozialversicherung für Ehrenamtliche
Stormscythe 25.04.2009 - 18:30 1000 5
Stormscythe
Addicted
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Hoi! Nachdem's gestern und heute wieder mal in den Medien war, dass ehrenamtliche Arbeiter auf Festln auch angemeldet werden müssen, tät mich interessieren, wie weit das eigentlich gilt. Ich meine, müssen jetzt für wirkliche ALLE angemeldeten Feste (denk da vor allem an Studentenfeste) die "Arbeiter" sozialversichert werden - selbst wenn die Feste so ausgelegt sind, dass sich Einnahmen und Ausgaben decken? Wer gilt überhaupt als gemeinnützige Organisation? Und vor allem: Was passiert, wenn jemand kurzfristig ersetzt werden muss? Der kann ja gar nicht mehr angemeldet werden... Fragen über Fragen... Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen Grüße, Storm~
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Medice
Intensivlaie
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Der kann ja gar nicht mehr angemeldet werden... nachträglich anmelden is meines Wissens kein Problem Hab die Diskussion vor längerem mal verfolgt, dann aus den Augen verlorgen, aber imho müssen die nicht sozialversichert sondern unfallversichert sein (wie ein Geringfügiger)...
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Stormscythe
Addicted
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Irgendwie glaub ich langsam, dass das Gesetz sowieso nur in Kärnten gilt, nachdem nur in Kärtner Medien davon die Rede ist... o.O *hust* Gerade Kärnten, wo die wenigsten Feste gefeiert werden, und überhaupt die Vereinskultur ganz und gar nicht ausgeprägt ist! Na bitte...
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Sagatasan
Here to stay
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die wenigsten feste??? das ist aber nicht dein ernst oder??
bei uns gibts zu jedem ******* ein fest - und vereine wie sand am meer....
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Stormscythe
Addicted
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die wenigsten feste??? das ist aber nicht dein ernst oder??
bei uns gibts zu jedem ******* ein fest - und vereine wie sand am meer.... /irony
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DKCH
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nachträglich anmelden is meines Wissens kein Problem nachträglich bei der gkk anmelden ist zwar kein problem, aber mit der strafe wirds irgendwann teuer
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