Rechtswidrige Tonaufnahmen sind zulässig.
flying_teapot 13.05.2008 - 22:52 805 5
flying_teapot
Undiskutant
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Auch rechtswidrig erstellte Tonaufnahmen dürfen in Zivilverfahren vor österreichischen Gerichten unter Umständen als Beweismittel verwendet werden. Abschriften einer verbotenen Aufnahme dürfen in jedem Fall als Beweis vorgelegt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes hervor. (1 Ob 172/07m) : http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente...7M0000_000.htmlArtikel : http://www.heise.de/newsticker/Oest.../meldung/107801Warum muss ich als österreichischer Staatsbürger so etwas über ein DEUTSCHES Technikforum erfahren ? Kein Muhen und Mähen über dieses Thema in der "unabhängigen" .at Presse, eventuell mal ein kleiner Absatz irgendwo versteckt - oder in Fachjournalien. ftp.
Bearbeitet von flying_teapot am 13.05.2008, 23:01
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d3cod3
Legend...
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hab mir auch gedacht wtf?! vorallem.. gibt es dann überhaupt noch rechtswidrige aufnahmen wenn die ja dann doch gelten?
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semteX
Risen from the banned
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find ich jetzt ned mal soooo deppat, weil im zivilverfahren hast fast nie was schriftliches in der hand (bsonders in so fällen wie "es haben alle so gmacht und es wurde mir ja so gesagt..")... und da is a geheime tonaufnahme das einzige, mit dem du dir irgendwie helfen kannst
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d3cod3
Legend...
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ja, nur dann darf das gesetz sowas nicht verbieten.
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semteX
Risen from the banned
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nein wieso?
geheime mitschnitte sind weiterhin verboten. Sie KÖNNEN lediglich dann als beweis in betracht gezogen werden, wenn sie das einzige mittel in einer zivilklage sind, durch die man seinen Anspruch begründen könnte.
somit: wenn der kollege seine kollegen bespitzelt, bleibts weiterhin grob illegal.
aufnahme machn, wenn der vermieter einem mit terror und rauswurf droht, wenn ma ned sofort pro monat 200 euro schwarz zahlt: würde sicher als beweis zugelassn werden.
add: für mich ist das ne gute firewall regel
du blockst mal alles und lässt danach selektiv einzelne sachn durch =)
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Hornet331
See you Space Cowboy
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jetzt hängt wieder alles beim richter... gut das richter nie voreingenommen sind.
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