rechtliche frage zu musikdownload..
vEspertine 04.09.2003 - 21:01 752 10
vEspertine
offline..
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wie die lage bei gekauften cds/platten usw aussieht ist mir ja mehr oder weniger klar.. wie schauts aber bei livemitschnitten und radiosendungen aus? ist es legal diese mitschnitte, sofern man sie nicht kommerziell vertreiben will, weiterzugeben?! antworten, wenns geht, bitte mit quellenangabe.. tia mfg
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Itchy
Little Overclocker
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Erm... In der WCM Ausgabe vom Juni bzw. Juli (erscheint alle 2 Wochen) steht die aktuelle rechtliche Lage drinnen. Sonst findest du es unter http://www.wcm.atMit 1.Juli dieses Jahres wurde ja das Urheberrechtsgesetz verändert bzw. umgeändert. P2P download ist sogar legal. Der Upload hingegen, bzw. das sharen illegal. Des weiteren darf man nur Kopierte CDs weitergeben, sofern man dafür nichts verlangt und das Original selbst besitzt und behält. (Die Frage ist, wer sollte das jemals prüfen?) Wie es mit den Livemitschnitten steht, müsste ich jetzt nachlesen. Bzw. du könntest das besagt WCM von mir haben
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Frys_Assassin
information keeper
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die frage hab ich mir schon mal bei ausgestrahlten fernsehsendungen gestellt. ist das illegal diese zu nicht kommerziellen zwecken weiterzugeben?
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taz
Legend
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@itchy: bist du dir sicher mit dem legalen download ? ich habe auch schon meinungen gehört die p2p-download kategorisch als illegal ansahen , weil du kannst keine rechtmäßige kopie zum privaten gebrauch von einer raubkopie ( illegalen quelle machen) ein weiteres problem ist die öffentlichkeit die in tauschbörsen herrscht
bei radiomitschnitten denke ich sollte das weitergeben (privat !) kein problem sein , beim onlinestellen wäre ich mir ned so sicher
bei den livemitschnitten wirds darauf ankommen ob dir das mitschneiden jmd gestattet hat
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Itchy
Little Overclocker
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@taz: Ich werde mich jetzt nochmal genau über dieses Thema informieren. Wenn ich mich nicht täusche, hab ich sogar ein paar Onlinequellen. Dauert jetzt halt ein bisserl. Aber Infos werden folgen
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taz
Legend
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hab mich slebst kurz wieder reingelesen und ein paar neue dinge erfahren nach der jetzt gelesenen ansicht ist jede form des downloads von musik/filmstücken nicht rechtswidrig bzw nicht strafbar. das bezieht sich sowohl auf "normale" downloads als auch download in p2p-börsen. illegal ist der upload. weil es keine Strafbarkeit gibt ist es auch nicht möglich an die daten von österreichischen p2p-usern zu kommen weil das nur in einem strafverfahren geht. ABER ich habe genauso schon das absolute gegenteil gelesen also , dass nur vervielfältigungen von rechtmäißgen vorlagen nicht rechtswidrig sind bzw dass ein privater gebrauch bei vorliegen von öffentlichkeit also quasi immer im internet nicht möglich ist. im urheberrecht gibt zu allem rechtsmeinungen aber verbindlich ist wenig , weil sehr selten etwas ausjudiziert wird. radiosendungen kannst du ziemlich sicher weitergeben ( an einen freund) das öffentliche anbieten im internet würd ich unterlassen. bei den livemitschnitten kommt es darauf an ob die aufnahmen erlaubt waren , sonst hast du kein recht mitzuschneiden wenn du es aber nur an einen freund weitergibst wieder unbedenklich weil wo kein kläger da kein richter
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semmerl
Big d00d
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nach der jetzt gelesenen ansicht ist jede form des downloads von musik/filmstücken nicht rechtswidrig bzw nicht strafbar. das bezieht sich sowohl auf "normale" downloads als auch download in p2p-börsen. illegal ist der upload. Bist du dir da sicher?? Ich denke, dass nach dem neuen Urheberrecht, der Download aller urheberrechtlich geschützten Titel strafbar ist und man sie nicht downloaden darf. Natürlich ist auch der Upload strafbar! Mfg
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tombman
the only truth...
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Wenn die Quelle aus einer Kopie besteht, die NUR hergestellt werden kann, wenn man dabei einen Kopierschutz verletzt, dann isses illegal. Zb, wenn man ein mp3 hat, daß ein rip eines Originals war, sind alle downloads auf dieses mps illegal, eben weil die Quelle nur illegal hergestellt werden konnte. So verstehs ich jedenfalls... Naja, aber eigentlich kann man ja sagen man hats von MTV runtergeripped, denn da bricht man keinen Kopierschutz
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semmerl
Big d00d
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Naja, aber eigentlich kann man ja sagen man hats von MTV runtergeripped, denn da bricht man keinen Kopierschutz auch das ist nicht richtig, weil das Musikstück ja trotzdem rechtlich geschützt ist und wenn man es zum DOwnload anbietet, ohne die Rechte zu haben, dann ist das strafbar
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Itchy
Little Overclocker
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Rippen ist doch nicht illegal. O_o
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semmerl
Big d00d
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wenn man es zum download anbietet schon!!!
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