Lohnsteuer, so wirds richtig gemacht
HaBa 18.02.2013 - 12:03 1746 8
HaBa
LegendDr. Funkenstein
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böhmi
AdministratorSpießer
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Steht da tatsächlich drin, wie man "Schmiergelder" (Zitat) korrekt versteuert?
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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Also ich verstehe das schon so Wann füllen Sie das Formular L 1i aus, obwohl Sie nur inländische Einkünfte beziehen?
Sie haben nichtselbständige Einkünfte von dritter Seite erhalten, die nicht dem Lohnsteuerabzug durch Ihren Arbeitgeber unterliegen. Dazu zählen beispielsweise:
Bestimmte Provisionen (auch Schmiergelder) von dritter Seite. Die Einlösung von Bonusmeilen für private Zwecke, die im Rahmen von beruflichen Dienstreisen erworben wurden. Pauschale Reisekostenersätze, die von internationalen Organisationen (zB Institutionen der Europäischen Union) direkt an die Sitzungsteilnehmer ausbezahlt werden.
Diese Einkünfte (=Bruttoeinnahmen abzüglich Werbungskosten) aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug geben Sie bitte im Formular L 1i in der Kennzahl 359 bekannt. Sofern die nichtselbständigen Einkünfte von dritter Seite, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, im Kalenderjahr 730 € nicht überschreiten, bleiben diese steuerfrei.
Haben Sie durch berufliche Reisen Bonusmeilen erworben und diesen Vorteil für private Zwecke verwendet, ist dieser Vorteil für das Jahr, in dem die Bonusmeilen eingelöst wurden, im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung zu erklären. Beispiel:
Haben Sie im Jahr 2011 die beruflich gesammelten Bonusmeilen für einen privaten Flug eingelöst, sind die ersparten Flugkosten (Vorteil) in der ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Jahr 2011 im Formular L 1i (Kennzahl 359) bekannt zu geben.
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TOM
Super ModeratorOldschool OC.at'ler
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haha, wtf
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XXL
insomnia
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Elbart
Here to stay
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Alles supersauber im FinMin.
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@lbert
geistig divergent
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Find ich toll! Aber dieses recht muss auch für Alle gelten! Deshalb bin ich für die Ausarbeitung von Steuerformulare für Bankraub und schweren gewerblichen Betrug!
...gibts ja nicht...
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RIDDLER
Dual CPU-Fetischist
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Find ich toll! Aber dieses recht muss auch für Alle gelten! Deshalb bin ich für die Ausarbeitung von Steuerformulare für Bankraub und schweren gewerblichen Betrug!
...gibts ja nicht... wenn man unser steuerrecht ganz genau nimmt, dann musst du einen bankraub und auch gewerblichen betrug versteuern. (zumindest lt. dem was mir in meinem studium gelehrt wurde )
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Anon337
done
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das beste beispiel in bezug auf steuern aus illegalen tätigkeiten war wohl Al Capone, den sie auch "nur" so drangekriegt haben. mord, körperverletzung, illegales brennen (von schnaps ) und was sonst noch dabei war, konnte afair nicht nachgewiesen werden, der steuerbetrug hingegen schon.
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