mat
AdministratorLegends never die
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Du musst nur die Hälfte des Betrages auf einem Firmenkonto vorweisen (also bisher 15k). Danach kannst du die Einlage gleich wieder auszahlen. Der 2. Teil der Stammeinlage kann zwar anfangs offen bleiben, aber sobald der GmbH etwas zustößt bzw. sie geschlossen werden muss, musst du sie nachzahlen. Das sind schon Knackpunkte für Startups, die ohnehin wegen knappem Budget mit dem nackten Hintern am Asphalt schleifen.
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böhmi
AdministratorSpießer
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Der 2. Teil der Stammeinlage kann zwar anfangs offen bleiben, aber sobald der GmbH etwas zustößt bzw. sie geschlossen werden muss, musst du sie nachzahlen. Das sind schon Knackpunkte für Startups, die ohnehin wegen knappem Budget mit dem nackten Hintern am Asphalt schleifen. Klar, haften tust du mit dem Vollbetrag. Sonst wäre der ganze Sinn dahin
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daisho
SHODAN
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Was halt auch ein Knackpunkt für Gläubiger ist, ab hier sind jetzt halt nur mehr 10.000 im Pot bei einem Konkurs
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Bogus
C64 Generation
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der 'vorteil' kommt erst ab ca 30k bruttogewinn. dann spart man nämlich steuern. darunter zahlt man dazu. der größte vorteil ist natürlich die bei weitem eingeschränkte haftung im vergleich zum einzelunternehmen.
der noch bessere trick wird ne gesmbh & co kg. da wird man selbst zum eigenen gesellschafter. das werden sicher etliche auch ausnutzen. wodurch dann wieder seriöse/ bodenständie unternehmer mit geschädigt werden.
(alles imho. bin kein jurist oder fachmann. entspricht meinem stand an information, da wir das thema auch gerade andenken)
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userohnenamen
leider kein name
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das kannst bei nur der gmbh ja auch oder? sich selbst einfach in der gmbh anstellen, dann bist auch selbst dein eigener gesellschafter
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daisho
SHODAN
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Die KG wurde von unserem Lehrer-Anwalt in der HTL so gepriesen als Schlupfloch, die hohen Einlagekosten einer GesmbH umgeht man damit und dafür holt man sich als Komplementär (der mit seinem gesamten auch privatem Vermögen haftet) einen (Zitat) Sandler dem man 1x im Jahr einen Doppler schenkt - dem Sandler ist es ja egal weil er eh nichts besitzt und als Komanditist haftet man nur für die Einlage
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MuP
OC Addicted
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klar kann man das bei ner GmbH auch. der Vorteil der GMBH Co KG ist, dass es eigentlich ne KG ist (unbegrenzt haftbar) mit ner GMBH als unbegrenzt haftender Komplementär (der Gesellschafter ist daher nur begrenzt haftbar).
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mat
AdministratorLegends never die
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Cobase
Mr. RAM
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Der Titel sollte auf "Die GmbH-Reform ist durch gefallen" geändert werden: http://diepresse.com/home/wirtschaf...=/home/index.doErst im Juli wurde das Mindeststammkapital für GmbHs von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt. Wobei faktisch eine Einlage von 5000 Euro reicht, weil nur die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt werden muss. Ein unauffälliger Passus im Abgabenänderungsgesetz soll das nun zumindest teilweise rückgängig machen: Das Stammkapital wird wieder auf die alte Höhe angehoben, dafür sollen neue GmbHs eine „Gründerprivilegierung“ nützen können. Da sah die neue alte GroKo wohl ihre Felle davonschwimmen...
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mat
AdministratorLegends never die
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DAO
Si vis pacem, para bellum
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@mat: wollte das österreich je? ( mir kommts zumindestens so vor als ob österreich für alle anderen was übrig hat nur nicht für kmus)
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daisho
SHODAN
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Nur in den Medien ... dort wird immer schön Propaganda gemacht für Private, KMUs etc ... die Realität ist halt zu 180° Phasenverschoben
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CROWLER
Powerbunny
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das geld kann man sich doch ohnehin nach gründung sofort wieder auszahlen lassen afaik? NEIN jedenfalls Verbot der Einlagenrückgewähr (aber praktisch möglich ist es schon - wer soll dich daran hindern? )
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nitschi
miau!
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Dreamforcer
New world Order
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na sicher, von den kmu bleibt viel zu wenig bei den hrn. politikern hängen. weil die meisten da noch verstand haben und nicht wie in großunternehmen eh quasi als vorstand/chef wwi eh nie haftbar zu machen sind, egal was sie machen. Max den job verlieren aber mit super abfertigung
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