[quote]§ 209-Ersatz wird verschärft
Der Justizminister beabsichtigt eine erhebliche Verschärfung des im Vorjahr als Ersatz für das antihomosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 eingeführten § 207b StGB ( Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen ). Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2003 sollen die Verjährungsfristen für den § 209-Ersatz, von jetzt fünf, auf bis zu neun Jahre ausgedehnt werden und die Strafbarkeit bei Kontakten gegen Entgelt auf Kontakte sogar in solchen Ländern ausgedehnt werden, die kein solches Gesetz kennen.
Daß im 2. Halbjahr 2002 alle und im 1. Halbjahr 2003 die Hälfte aller Strafverfahren nach § 207b gegen Homosexuelle geführt wurde, stört dabei ebenso wenig wie der Umstand, dass bislang ausschließlich Homosexuelle nach dieser Bestimmung in Haft genommen werden.
Webcamsex wird für Jugendliche kriminell
Damit nicht genug sollen noch weitere massive Eingriffe in das Sexualleben der ÖsterreicherInnen erfolgen. So droht künftig bis zu ein Jahr Haft für den bloßen Besitz eines pornografischen Bildes eines vollentwickelten 17 ½ jährigen jungen Mannes oder einer vollentwickelten 17 ½ jährigen jungen Frau (§ 207a StGB). Pornografisch ist dabei nicht nur die Darstellung sexueller Handlungen von unter 18jährigen sondern bereits die Abbildung unter 18jähriger in lasziver Pose, wenn die Genitalien oder (zwar diese nicht, aber) die Schamgegend zu sehen ist. Auch wenn die abgebildeten Personen nachweislich über 18 Jahre alt sind, ist der Besitz des Bildes strafbar, wenn der Erwachsene auf dem Bild nur wie unter 18 aussieht. Auch völlig künstliche (virtuelle) Bilder sind strafbar. Wer solche Bilder anderen zeigt oder sie weitergibt oder selbst herstellt, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft und mehr.
Für Jugendliche gibt es keine Ausnahmen. Dh, ein 15jähriger wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen sein, wenn er (für sich) von seiner gleichaltrigen Freundin ein Foto im knappen Bikini, der die Schamgegend (wenn auch nicht die Genitalien) erkennen lässt, und in lasziver ( pornografischer ) Pose, schießt. Das gleiche gilt für einen 14jährigen, der, im Privaten, eine nackte 17jährige Schönheit in pornografischer Pose auf seinem Computer generiert und dieses Bild nicht durch Passwort schützt oder es einem Freund zeigt. Ebenso für 17jährige, die intime Bilder von sich selbst austauschen, oder einander über Webcams betrachten und dabei ihre Schamgegend (oder gar ihre Genitalien) lasziv ( pornografisch ) entblößen, ganz zu schweigen, wenn sie einander bei sexuellen Handlungen betrachten.
Gefängnis für unvorsichtige Liebespaare
Damit nicht genug, schafft der Justizminister einen neuen uferlosen Tatbestand der sexuellen Belästigung (§ 218 StGB). Strafbar wird sein, wer eine sexuelle Handlung vornimmt, und es dabei (nicht beabsichtigt, nicht will, sondern bloß) für möglich hält und sich damit abfindet, dass eine andere Person belästigt wird. Es ist nicht (wie bis jetzt) vorgesehen, dass das Ärgernis der sich belästigt fühlenden Person berechtigt ist. Während bisher eine Handlung vor (potentiell) zumindest 10 Personen gefordert war, reicht künftig eine einzige (sittenstrenge) Person, die sich etwa durch ein Liebespaar im Auto belästigt fühlt. Es liegt auf der Hand, dass damit Outdoor- und Klappensex massiv kriminalisiert werden; aber auch etwa Liebesspiele bei geöffneten Fenster ohne zugezogene Vorhänge oder zu lauter Sex bei dünnen Wänden. Nach dem Wortlaut der neuen Bestimmung reicht sogar eine Belästigung durch nachträgliches Erfahren von der sexuellen Handlung. Ein halbes Jahr Gefängnis ist für das neue Sexualdelikt vorgesehen.
Sowohl das Rechtskomitee LAMBDA als auch die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) haben gegen diese Absurditäten scharfen Protest eingelegt. Ihre Stellungnahmen und weitere Informationen finden sich auf
http://www.RKLambda.at.[/quote]
http://www.RKLambda.athttp://www.n3tw0rk.orghier noch der gesamte gesetzestext zum nachlesen:
http://www.justiz.gv.at/gesetzes/detail.php?id=36von fm4.orf.at
"Warum das neue Sexualstrafrecht abzulehenen ist:
http://fm4.orf.at/burstup/143864[quote]
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Krimineller Webcamsex
Einen weiteren massiven Eingriff in das Privatleben der ÖsterreicherInnen stellt die Verschärfung des §207a dar: die Neudefinition des Begriffes "Kinderpornographie". Mit einem Jahr Haft kann nun der bloße Besitz des Bildes eines oder einer 17jährigen Jugendlichen bestraft werden. Die Darstellung gilt jetzt auch dann als pornographisch, wenn die abgebildete Person nicht nackt, aber in aufreizender Pose zu sehen ist. Wenn die in aufreizender Pose abgebildete Person nachweislich über 18 Jahre alt ist, der Erwachsene auf dem Bild aber trotzdem wie unter 18 aussieht, ist der Besitz des Bildes trotzdem strafbar. Bis zwei Jahre Haft gibt es für denjenigen, der ein solches Foto herstellt. Dafür gibt es kein Tätermindestalter. 17jährige, die Webcambilder von sich im Internet austauschen, machen sich strafbar, wenn auf den Fotos ihre Schamgegend zu sehen ist, wenn sie sich entblößen oder wenn sie sich gar selbst befriedigen.
Auch jugendliche Ehepartner, die sich gegenseitig nackt fotografieren, machen sich dem viel zu ungenau formulierten Gesetz nach strafbar: geheiratet werden darf in Österreich nämlich ab 16, nackt fotografiert werden nun erst ab 18. Künstlerische Darstellungen (Zeichnung, Comics, Videoanimation etc.) unter 18jähriger gelten nach dem neuen Gesetz als Kinderpornographie. Wer solche Bilder herstellt und weitergibt, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft. Gewerbsmäßiger Handel (Mangahändler und Videotheken aufgepasst) wird noch härter bestraft.... [/quote]