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Ausweispflicht online ab 17. Februar 2024

DaVe dA RiPPA 07.02.2024 - 18:07 766 4 Thread rating
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DaVe dA RiPPA

MASTERMIND
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https://www.derstandard.at/story/30...alitionspartner

Eine Passage in diesem Artikel legt nahe, dass große online-Plattformen ab 17. Februar 2024 in der EU nur genutzt werden können, wenn man dort seinen Ausweis hinterlegt hat. Online finde ich dazu wenig detailliertes.

Das Gesetz ist relativ unübersichtlich hier hinterlegt:
https://eur-lex.europa.eu/legal-con...:L:2022:277:TOC

Weiß jemand ad hoc - muss man sich gegenüber großen Plattformen ab 45 Millionen Nutzern ab 17. Februar 2024 ausweisen, um diese in der EU nutzen zu können? Bisher kann man seinen "Standort" bei Facebook und Google ja relativ frei selbst aussuchen.

charmin

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Eh cool. Mach ich halt einen Ausweis mit OnlyFake :D

deleted428578

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von DaVe dA RiPPA
https://www.derstandard.at/story/30...alitionspartner

Eine Passage in diesem Artikel legt nahe, dass große online-Plattformen ab 17. Februar 2024 in der EU nur genutzt werden können, wenn man dort seinen Ausweis hinterlegt hat. Online finde ich dazu wenig detailliertes.

Das Gesetz ist relativ unübersichtlich hier hinterlegt:
https://eur-lex.europa.eu/legal-con...:L:2022:277:TOC

Weiß jemand ad hoc - muss man sich gegenüber großen Plattformen ab 45 Millionen Nutzern ab 17. Februar 2024 ausweisen, um diese in der EU nutzen zu können? Bisher kann man seinen "Standort" bei Facebook und Google ja relativ frei selbst aussuchen.


auf welchen Absatz beziehst du dich?

"Relativ unübersichtlich hier hinterlegt" ist sehr drollig die Aussage :D

Das ist einfach nur eurlex, der Ort wo die ganzen EU-Verordnungen online publiziert werden und was du verlinkt hast ist einfach nur eine Verordnung wie viele andere (DSGVO) auch. Fangt an mit einer bazillion Erwägungsgründe was die Überlegungen in den dahinter tatsächlien Artikeln (das eigentliche Law) war.

EDIT: und das was die ÖVP da will is Wunschträumerei, Nebelgranatenweitwurf. Lasst sich net mit Datenschutz vereinbaren.
Bearbeitet von deleted428578 am 07.02.2024, 18:26

DaVe dA RiPPA

MASTERMIND
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Ich meine den Absatz:

Zitat
Man kann sich auf einer Bewertungsplattform sehr wohl noch "Mausi1234" nennen, aber im Verdachtsfall müssen Plattformen wie Instagram, Facebook, X, Threads und Co die Identität des Posters gegenüber Ermittlern offenlegen. Tursky nennt einen Dreistufenplan zur Durchsetzung der Klarnamenpflicht. Einerseits sollen die Plattformen verpflichtet werden, gegen Hass im Netz, Falschinformationen und Fake-Bewertungen von sich aus vorzugehen. Die ganz großen Onlineplattformen wie Google, Tiktok oder Meta müssen dies in Europa im Rahmen des Digital Services Acts (DSA) ohnehin, der ab dem 16. Februar 2024 angewendet wird.

deleted428578

Bloody Newbie
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Alles bis "Tursky nennt einen Dreistufenplan zur Durchsetzung der Klarnamenpflicht. " ist Wunsch von der ÖVP. Das dahinter, was ab eh schon 16.2.24 gilt.

Das ergibt sich aus dem Kontext, von dem was in dem Bericht davor steht. Wenn wirklich ab 16.2 auf FB, Twatter und wwi eine Klarnamenpflicht wäre, wären die Medien voll davon und die Plattformen sehr dahinter Ihrer Werbeschafe vorher schon zu identifizieren, damit es zu keinem Geschäftsentgang kommt, weil sie sie dann ja nicht mehr ohne RealID im Background rauflassen dürften. Und stellt dir mal vor wie das gar nicht rechtzeitige funktionieren würde :)
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