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Alf Poier - Präsidentschafts-Kandidatur

chep.mac 26.08.2003 - 19:58 2431 43
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chep.mac

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http://steiermark.orf.at/oesterreic...8&id=277778

Was sagt ihr dazu? Einerseits sicher interessant (und lustig) wenn er am runden Tisch mit den anderen Kandidaten diskutiert, andererseits, wenn der gwinnt?! :rolleyes:

Meine Stimme bekommt er jedenfalls nicht ;)

WONDERMIKE

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kenough
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Meine Stimme hat er :D Ein Kasperl fürs Kasperlamt.

chep.mac

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Zitat von WONDERMIKE
Meine Stimme hat er :D Ein Kasperl fürs Kasperlamt.

du denkst also, dass Frieden vermitteln, Staatsbesuche in Krisenherden zu tätigen usw ein Kasperljob is!? :eek: :confused:

hier die To-Do Liste des "Kasperlpräsidenten":

[quote]
Vertretung der Republik nach außen
(Art. 65 Abs. 1)
Abschluß von Staatsverträgen
(Art. 65 Abs. 1)
Anordnung zur Erfüllung von Staatsverträgen im Verordnungsweg
(Art. 65 Abs. 1 letzter Satz)
Gesandtschafts- und Konsularrecht
(Art. 65 Abs. 1)
Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre
(Art. 70, 78)
Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre
Ausfertigung der Bestellungsurkunden
(Art. 72)
Entlassung und Enthebung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre
(Art. 70, 74, 78)
Übertragung der sachlichen Leitung von Agenden des Bundeskanzleramtes an eigene Bundesminister
(Art. 77 Abs. 3)
Betrauung eines Bundesministers oder höheren Beamten mit der Vertretung eines zeitweilig verhinderten Bundesministers (Art. 73)
Bestellung der einstweiligen Bundesregierung, Bestellung eines einstweiligen Bundesministers
(Art. 71)
Angelobung der Landeshauptmänner
(Art. 101 Abs. 4)
Verlegung des Sitzes der obersten Bundesorgane von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse
(Art. 5 Abs. 2)
Berufung des Nationalrates von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse
(Art. 25 Abs. 2)
Auflösung des Nationalrates
(Art. 29 Abs. 1)
Auflösung der Landtage
(Art.100 Abs. 1)
Notverordnungsrecht
(Art. 18 Abs. 3-5)
Oberbefehl über das Bundesheer
(Art. 80 Abs. 1)
Verfügungsrecht über das Bundesheer
(Art. 80 Abs. 2)
Ernennung der Bundesbeamten, Offiziere, sonstiger Bundesfunktionäre; Verleihung von Amtstiteln an solche
(Art. 65 Abs. 2 lit. a)
Schaffung und Verleihung von Berufstiteln
(Art. 65 Abs. 2 lit. b)
Gewährung von Ehrenrechten, ao. Zuwendungen, Zulagen, Versorgungsgenüssen, Ernennungs- und Bestätigungsrechten, sonstiger Befugnisse in Personalangelegenheiten
(Art. 65 Abs. 3 und die auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Gesetze, § 25 VÜG 1920)
Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Rechnungshofes
(Art. 122 Abs. 4)
Ernennung der Beamten des Rechnungshofes, Verleihung von Amtstiteln an diese
(Art. 125 Abs. 1)
Ernennung der Richter
(Art. 86 Abs. 1)
Ernennung der Mitglieder des VerwGH
(Art. 134 Abs. 2)
Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten
Ernennung der Mitglieder des VerfGH
(Art. 147 Abs. 2)
Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten
Angelobung der Mitglieder der Volksanwaltschaft
(Art. 148 g Abs. 2)
Ernennung der Beamten der Volksanwaltschaft, Verleihung von Amtstiteln an diese
(Art. 148 h Abs. 1)
Einberufung des Nationalrates
(Art.-27 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 und 2, ArL 70 Abs. 3)
Beendigungserklärung der Tagungen des Nationalrates
(Art. 28 Abs. 3)
Festsetzung der Zahl der von jedem Bundesland in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder
(Art. 34 Abs. 3)
Einberufung der Bundesversammlung
(Art. 39 Abs. 1)
Anordnung von Volksabstimmungen über Gesetzesbeschlüsse
(46 Abs. 3, Art. 43, 44)
Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze
(Art. 47 Abs. 1)
Exekution von Erkenntnissen des VerfGH
(Art. 146 Abs. 2)
Begnadigungsrechte
(Art. 65 Abs. 2 lit. c)
Niederschlagungsrecht
(Art. 65 Abs. 2 lit. c)
Legitimation unehelicher Kinder
(Art. 65 Abs. 2 lit. d)
[/quote]

HaBa

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Songcontest von mir aus, aber UHBP werden, das geht zu weit.

Ich finde er sollte nichtmal antreten, da sollen lieber Sachthemen diskutiert werden und nicht herumgeblödelt.

Als Kabaretist mag ich ihn, aber in der Politik hat er IMHO nichts verloren ...

questionmarc

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Zitat von HaBa
Als Kabaretist mag ich ihn, aber in der Politik hat er IMHO nichts verloren ...

nmta

WONDERMIKE

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kenough
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Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre
(Art. 70, 78)
Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre
Ausfertigung der Bestellungsurkunden
(Art. 72)

da hat unserer imho versagt :o wenn er nicht hinter einer Regierung steht soll er sie nicht angeloben.

edit: wenn Arnie Gouverneur wird, soll Alf Bundespräsident werden. Ich glaube nicht, dass er als Präsident wäre wie der Kabarettist Alf Poier, ebensowenig wird Arnie so sein wie der Schauspieler Schwarzenegger.

dope

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naja wenn da lugner bei der letzten wahl kanidiert hat :rolleyes:
Bearbeitet von dope am 26.08.2003, 20:23

MissVerständnis

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ich würd ihn auch wählen, vorallem denk ich das er nicht so dumm ist wie er sich vermarktet, es ist seine strategie.

Er gibt zumindest zu das er dumm ist - und das ist weit ehrlicher als manch anderer.

chep.mac

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Zitat von WONDERMIKE
Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre
(Art. 70, 78)
Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre
Ausfertigung der Bestellungsurkunden
(Art. 72)

da hat unserer imho versagt :o wenn er nicht hinter einer Regierung steht soll er sie nicht angeloben.

hier gehts nicht um klestil :rolleyes: sondern um einen kabarettist der für das höchste amt im lande kandidieren will. und ich könnt mir wirklich vorstellen, dass er genügend stimmen zusammenbekommt, damit er gewinnt. wenn das passiert... gute nacht ansehen von österreich.

HaBa

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Zitat von MissVerständnis
ich würd ihn auch wählen, vorallem denk ich das er nicht so dumm ist wie er sich vermarktet, es ist seine strategie.

Er gibt zumindest zu das er dumm ist - und das ist weit ehrlicher als manch anderer.

Toll.

"des is Österreich, wissts eh, des Land mim Dummen als Präsidenten"

...

WONDERMIKE

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kenough
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Zitat von chep.mac
hier gehts nicht um klestil :rolleyes: sondern um einen kabarettist der für das höchste amt im lande kandidieren will. und ich könnt mir wirklich vorstellen, dass er genügend stimmen zusammenbekommt, damit er gewinnt. wenn das passiert... gute nacht ansehen von österreich.

43% haben bei der letzten Wahl etwas mir total Unverständliches gewählt.. Diesmal gehts halt dir so ;)

chep.mac

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sorry, aber bevor der Poier Präsident wird, würd ich ma sogar die KPÖ und die SPÖ in die Regierung wünschen :rolleyes:

naja, jedem seine Meinung ;)

Jackson

Bloody Newbie
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würd mir überlegen ob ich ihn wähle. wenn keine richtige alternative auf dem markt is - wieso net???

MissVerständnis

Little Overclocker
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Mir ist klar das es um den bundespräsidenten geht - .... warum gibt es denn für viele menschen die möglichkeit bundespräsident zu werden (http://www.bmi.gv.at/wahlen/bpwahl.asp ), niemand is perfekt - und jeder hat seine macken, woher weiß man das er ungeeignet wäre ?


[QUOTE]Kanditatur
Ein Kandidat oder eine Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten muss vor dem 1. Jänner des Wahljahres 35 Jahre alt geworden sein und muss das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen.

Für eine Kandidatur muss anlässlich einer bevorstehenden Bundespräsidentenwahl ein Wahlvorschlag eingebracht werden. Wahlvorschläge können zwischen dem gemeinsam mit der Anberaumung der Wahl festgelegten Stichtag (in der Regel ist dies der 54. Tag vor dem Wahltag) und dem 30. Tag vor dem Wahltag (bis 17.00 Uhr) bei der Bundeswahlbehörde (am Sitz des Bundesministeriums für Inneres) eingebracht werden.

Ein Wahlvorschlag hat zu enthalten
Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf und Wohnort des Wahlwerbers (der Wahlwerberin);

die Erklärung des Wahlwerbers (der Wahlwerberin), dass er (sie) der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt;

die Bezeichnungen eines (einer) zustellungsbevollmächtigten Vertreters (Vertreterin), der (die) ermächtigt ist, die Unterzeichner(innen) des Wahlvorschlages zu vertreten, sowie seiner (ihrer) Stellvertreter(in).
Gemeinsam mit dem Wahlvorschlag müssen überbracht werden:

Bestätigungen der Heimatgemeinden des (der) Zustellungsbevollmächtigten und dessen (deren) Stellvertreters (Stellvertreterin), in denen beurkundet wird, dass dieser (diese) am Stichtag in die Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen waren (gilt nicht, wenn diese den Wahlvorschlag unterstützt haben);

Kostenbeitrag in der Höhe von 3.600 €.


Damit ein Wahlvorschlag rechtsgültig eingebracht wird, ist eine entsprechende Unterstützung erforderlich. Dem Wahlvorschlag müssen mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen (Anlage 1 zum Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 enthält ein Muster) oder Auslands-Unterstützungserklärungen (näheres siehe unten) beigegeben sein.

Auf einer Unterstützungserklärung - bei zukünftigen Bundespräsidentenwahlen werden bei den Gemeinden Blanko-Formulare oder von den Proponenten eines Wahlvorschlags bereitgestellte Formulare aufliegen - beurkundet der (die) Unterstützungswillige durch seine (ihre) Unterschrift, dass er (sie) einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen will. Der (Die) - im Inland wohnende - Unterstützungswillige hat die Unterschrift vor seiner (ihrer) Hauptwohnsitz-Gemeinde zu leisten. Allenfalls kommt statt dessen eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift in Betracht. Auch in diesem Fall muss der (die) Unterstützungswillige zur Vorlage der Unterstützungserklärung persönlich vor der Gemeinde erscheinen. Gültig ist eine Unterstützungserklärung dann, wenn die Gemeinde nach der Unterfertigung in der entsprechenden Rubrik beurkundet, dass der (die) Unterstützungswillige am Stichtag in der Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen war. Bei Unterfertigung der Unterstützungserklärung haben Unterstützungswillige durch einen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ihre Identität nachzuweisen. Die Bestätigung darf für eine Person pro Wahl nur einmal ausgestellt werden.

Auslandsösterreicher(innen) werden bei zukünftigen Bundespräsidentenwahlen von Ihrer "Heimatgemeinde" (Gemeinde, in der sie in die Wählerevidenz eingetragen sind) auf Wunsch Auslands-Unterstützungserklärungen (Anlage 7 zum Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 enthält ein Muster) zugesendet; im Ausland lebende Unterstützungswillige werden diese vor einer österreichischen Vertretungsbehörde unterschreiben und anschließend dem (der) Zustellungsbevollmächtigten zusenden können.

Die Unterstützungserklärungen werden vom (von der) Zustellungsbevollmächtigten eines Wahlvorschlags gesammelt und gegebenenfalls dem Wahlvorschlag angeschlossen.
[/QUOTE]

wenn das nun mein vater, oder mein nachbar wäre der auch antritt - würd das niemanden jucken weil man ihn vermutlich nicht genau kennt. Nur weil man Poier als total "dummen Kasperl" sieht ? - wer weiß was in ihm steckt ?!
Bearbeitet von MissVerständnis am 26.08.2003, 20:31

freaggle

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ich denke was klestil kann dazu wäre poier auch fähig, nur ist es schwer forstellbar das dieser typ als seriöser politiker durchgeht.

antreten wär ganz unterhaltsam, vor allem weil er imho eh nicht gewinnen würde.


mfg
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