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Was habt ihr mods gegen das legale Umgehen von Kopierschutz?

MrBurns 05.10.2003 - 13:20 5710 33 Thread rating
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MrBurns

Back from Banland
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Mir ist aufgefallen, das teilweise Threads geclosed werden, nur weil dort über das Kopieren von kopiergeschützten CDs oder DVDs geht. Dafür hab ich absolut kein Verständniss:

In Österreich ist es noch legal, Kopierschutz zu umgehen, um Kopien für den privaten Gebrauch bz machen, nur die Wietergabe an dritte ist verboten. So ein privater Gebrauch kann z.B. sein, das man eine Sicherheitskopie von seiner CD oder DVD anlegt, falls diese z.B. mal zu stark zerkrazt ist oder vom CD-Laufwerk zerfetz wird (kommt auch bei alten original-CDs vor). Andere Beispiele sind z.B. das man eine Kopie einer CD im Autoradio verwendet und das Original zuhause laßt, damit man nicht immer die CD hin und her schleppen muß und um vor Diebstahl sicher zu sein.

Sollte jemand kopieren illegal verwenden, ist das sein Problem und nicht das Problem dieses Forums, weil das Kopieren an sich ja legal ist und man über legale Sachen diskutieren darf. Sonst dürfte man ja z.B. nicht einmal über den Kauf eines Messers diskutieren, weil man es ja als Mordwaffe verwenden könnte.

Phobos

✝
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mich persönlich interessiert der post garnet, ich les im titel "das legale umgehen"

des is schlicht und ergreifend falsch.

es ist illegal.
Bearbeitet von Phobos am 05.10.2003, 13:28

Domo-Kun

im Weihnachtsstress
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Zitat von Phobos
mich persönlich interessiert der post garnet, ich les im titel "das legale umgehen"

des is schlicht und ergreifen falsch.

es ist illegal.

Nein.
Nero oder CloneCd können auch den Kopierschutz umgehen,CloneCd is dabei noch effektiver,und diese Programme werden von den meisten Brennerfirmen beigelegt.
Da eiegntlich heutzutage schon (fast) jede Cd einen Kopierschutz hat dürfte man diese iegentlich nicht brennen.
Sprich Brenner bräuchte man nimma verkaufen weil mas eh nicht legal verwenden kann...
mfg

HaBa

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Gilt seit 03-07-01


Zitat
§ 90c. (1) Der Inhaber eines auf dieses Gesetz gegründeten Ausschließungsrechts, der sich wirksamer technischer Maßnahmen bedient, um eine Verletzung dieses Rechts zu verhindern oder einzuschränken, kann auf Unterlassung und Beseitigung des dem Gesetz widerstreitenden Zustandes klagen,
1. wenn diese Maßnahmen durch eine Person umgangen werden, der bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass sie dieses Ziel verfolgt,
2. wenn Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet, verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen werden,
3. wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln geworben wird oder
4. wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden.

(2) Unter wirksamen technischen Maßnahmen sind alle Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile zu verstehen, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, die in Abs. 1 bezeichneten Rechtsverletzungen zu verhindern oder einzuschränken, und die dieses Schutzziel auch tatsächlich erreichen. Diese Voraussetzungen sind nur erfüllt, soweit die Nutzung eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstandes kontrolliert wird
1. durch eine Zugangskontrolle,
2. einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung des Werks oder sonstigen Schutzgegenstands oder
3. durch einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung.

(3) Unter Umgehungsmitteln bzw. Umgehungsdienstleistungen sind Vorrichtungen, Erzeugnisse oder Bestandteile bzw. Dienstleistungen zu verstehen,
1. die Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind,
2. die, abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen, nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. die hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

(4) Die §§ 81, 82 Abs. 2 bis 6, §§ 85, 87 Abs. 1 und 2, § 87a Abs. 1, § 88 Abs. 2, §§ 89 und 90 gelten entsprechend.

(5) Die Abs. 1 bis 4 gelten nicht mit Beziehung auf Rechte an Computerprogrammen.


Nero kann per se keinen Kopierschutz umgehen afaik, und CloneCD habe ich noch nie als Beigabe zu einem Brenner gesehen (kanns mir auch nicht vorstellen).

Little Shorty

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also was stimmt jetzt?ist das umgehen des kopierschutztes in at jetzt legal oder illegal?einmal so dann wieder so
kann mir das jetzt wer sagen der es 100%ig weiß?


Edit:danke - war ein bischen zu spät

noledge

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illegal. somit werden auch die threads geschlossen.

vEspertine

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Zitat von Domo-Kun
Nein.
Nero oder CloneCd können auch den Kopierschutz umgehen,CloneCd is dabei noch effektiver,und diese Programme werden von den meisten Brennerfirmen beigelegt.
Da eiegntlich heutzutage schon (fast) jede Cd einen Kopierschutz hat dürfte man diese iegentlich nicht brennen.
Sprich Brenner bräuchte man nimma verkaufen weil mas eh nicht legal verwenden kann...
mfg

so ein blödsinn.. dann dürften auch keine hdds mehr verkauft werden, flash-cards usw usf verkauft werden..

nur weils die möglichkeit gibt heisst das no lang net, dass es legal ist..

Domo-Kun

im Weihnachtsstress
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@Haba:Ich hatte CloneCd bei meinem Plextor dabei,is aber schon a wengal her das ich den gekauft hab.

@vEspertine: Nach dem Motto kauf ihn dir,wir sind nicht verantwortlich was du damit machst,es mag illegal sein,mir kann nur hier im Forum (fast) keiner erzählen das er nur Sicherheitskopien macht und damit nicht auf LAN's geht und Freunde von ihm/ihr damit zocken oder etwas derartiges.
Bearbeitet von Domo-Kun am 05.10.2003, 13:37

HaBa

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Ich rede von "jetzt", zu der Zeit gab es wahrscheinlich die jetzt gebräuchlichen Kopierschutzsystem für z.B. Audio-CDs und die gesetzliche Regelung noch nicht.

nitschi

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Zitat von Domo-Kun
@Haba:Ich hatte CloneCd bei meinem Plextor dabei,is aber schon a wengal her das ich den gekauft hab.
Verstehst du es nicht? Auch das Umgehen des Kopierschutzes ist mittlerweile verboten. Siehe HaBas zitierten Text oben.

Das stand ja vor Wochen sogar im e-media (:rolleyes:). Ist mir unverständlich, wie das an einem vorbeigehen konnte.

crashman

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Haben wirklich fast alle cds schon kopierschutz ??? Mir ist eigentlich im pc bereich noch nie einer aufgefallen. Ich brenn zwar auch fast nix aber trotzdem.
Bin zwar kein anwalt, aber wenn der hersteller net auf die cd schreibt das sie einen kopierschutz hat und ich mit einem ein click alles kopier brennprogramm drübergeh, bin ich dann trotzdem voll fällig ?

vEspertine

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Zitat von Domo-Kun
@Haba:Ich hatte CloneCd bei meinem Plextor dabei,is aber schon a wengal her das ich den gekauft hab.

@vEspertine: Nach dem Motto kauf ihn dir,wir sind nicht verantwortlich was du damit machst,es mag illegal sein,mir kann nur hier im Forum (fast) keiner erzählen das er nur Sicherheitskopien macht und damit nicht auf LAN's geht und Freunde von ihm/ihr damit zocken oder etwas derartiges.

ob du es glaubst oder nicht, es gibt tatsächlich leute, die mit ihrem pc arbeiten und "daten produzieren" und diese auch speichern wollen, und nicht nur movies/pr0n saugen/schauen/kopieren/vertreiben..

HaBa

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Zitat von crashman
Haben wirklich fast alle cds schon kopierschutz ??? Mir ist eigentlich im pc bereich noch nie einer aufgefallen. Ich brenn zwar auch fast nix aber trotzdem.
Bin zwar kein anwalt, aber wenn der hersteller net auf die cd schreibt das sie einen kopierschutz hat und ich mit einem ein click alles kopier brennprogramm drübergeh, bin ich dann trotzdem voll fällig ?


Die geclosten threads handelten von "Herr der Ringe"-Backups von Kauf-DVDs auf DVD+/-R , also eindeutig ...

Phobos

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Zitat von vEspertine
ob du es glaubst oder nicht, es gibt tatsächlich leute, die mit ihrem pc arbeiten und "daten produzieren" und diese auch speichern wollen, und nicht nur movies/pr0n saugen/schauen/kopieren/vertreiben..

sowas gibts? :eek:
:scnr:

es ist sowieso egal, selbst wenn das cracken von games oder brennen von so-caled "sicherheitskopien" legal wäre, die amdins tollerierens halt net und das forum ist ein kostenloser service.

(wie immer: imho)

nfin1te

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sowet ich weiss ist das umgehen verboten, das 1:1 kopieren (also inkl. kopeirschutz, was clonecd ja kann) erlaubt

(bei besitz des originals, und nur für den privaten gebrauch klarerweise)
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