COLOSSUS
AdministratorGNUltra
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Die Verbreitung von Computersoftware faellt unter das Urheberrecht. Dieses ist - bei uns - nicht uebertragbar, wenn du also jemandem dein Werk "verkaufst", uebertraegst du ihm lediglich gewisse, durch einen Vertrag (die Lizenz) bestimmbare Distributionsrechte. Darin kann durchaus festgeschrieben werden, dass ein Weiterverkauf nicht gestattet ist - das Urheberrecht regelt ja die Verbreitung derart geschuetzter Werke. Was rechtlich in unserer Rechtssprechung immer noch gegenstandslos sein duerfte, sind EULAs. Das Urheberrecht aber gilt.
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u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
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Und? Ich verkauf nicht das Urheberrecht sondern das Nutzungsrecht!!! Und wenn wir schon beim Urheberrecht sind:
§ 16 Abs 3 Urheberrechtsgesetz Dem Verbreitungsrecht unterliegen - vorbehaltlich des § 16a - Werkstücke nicht, die mit Einwilligung des Berechtigten durch Übertragung des Eigentums in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden sind.
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COLOSSUS
AdministratorGNUltra
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Und? Ich verkauf nicht das Urheberrecht sondern das Nutzungsrecht!!! Das Urheberrecht regelt nicht die (Be)Nutzung, sondern nur die (Weiter)Verbreitung von Werken kreativen Schaffens. Wenn du nochmal genau liest, was ich geschrieben habe, wirst du feststellen, dass ich ueber die Unuebertragbarkeit des Urheberrechts sehr wohl im Bilde bin. Bitte erklaer mir, wie der von dir zitierte Paragraphenabsatz mit dieser Thematik genau in Verbindung steht.
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u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
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Ja, mag schon sein, dass das Urheberrecht nicht übertragbar ist. Der genannte § besagt, dass Werke, die vom Urheber (oder von Berechtigten -> Handel) verkauft wurden (sprich eigentum übertragen wurde -> und nochmal ob das eigentum eine Lizenz oder ein Laib Brot ist egal, wennst was anderes weist dann beleg es mir) auch an andere Weiterverkauft werden dürfen, allerdings NUR dieses eine spezielle Produkt das in Umlauf gebracht wurde. Eine Verbreitung wäre es, wenn ich es kopieren würde. Wenn ich eine Sache verkaufe, die mir schon verkauft wurde, dann verbreite ich nix, ich gebe nur die Sache weiter, die ohnehin schon vom Urheber verbreitet wurde.
Wenn du im Urheberrecht im Bilde bist, dann gib mir doch den §, der den reinen Weiterverkauf ( =/ Verbreitung) verbietet.
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Smut
takeover & ether
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urhberrecht hat damit übrigens 0 zu tun. es geht um einen service und den könnens imho für den gebrauchtkäufer problemlos streichen.
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u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
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Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Dass der Publisher das ganze darf ist denk ich eh unstrittig, zumindest aus rechtlicher, wenn auch nicht moralischer Sichtweise. Genau deshalb hab ich die Einwendungen von Colossus auch net ganz verstanden.
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smashIt
master of disaster
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wenn mans von der seite sieht das sie gezielt das eigentum des kunden fürn wiederverkauf entwerten wär ich mir nicht so sicher ob das legal is
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u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
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Schön wärs, aber so einfach is es leider nicht.
Das Grundrecht auf Eigentum bindet nur den Staat gegenüber seinen Bürgern und entfaltet im Privatrecht höchstens mittelbare wirkung (wenn überhaupt). Und es is auch nicht darauf ausgerichtet, dass Eigentum übertragen werden muss, sondern nur darauf dass das vorhandene Eigentum geschützt ist.
EA verkauft halt das Spiel mit dem Recht, 1 mal den Multi runterzuladen. Problematisch würds nur werden, wenn das auf der Verpackung net angegeben ist (also mit dem Multi geworben wird aber die Einschränkung nicht bekanntgegeben wird). Aber so blöd werdens leider net sein.
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Neo-=IuE=-
Here to stay
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bitte Titel ändern und "und Ubisoft zieht nach" anhängen http://www.pcgames.de/Ubisoft-Firma...-bitten-748242/Wenig überraschend steht Electronic Arts mit dieser "neuartigen" Geschäftsidee nicht alleine da und findet offensichtlich schnell Nachahmer, beispielsweise Ubisoft. Im Rahmen der Präsentation der aktuellen Geschäftsergebnisse ließ sich Finanzvorstand Alain Martinez folgendermaßen zitieren: "Was die Möglichkeit angeht auch mit gebrauchten Spielen noch Geld zu verdienen, so werden die meisten Titel, die wir im nächsten Jahr auf den Markt bringen werden, direkt bei Release auch DLCs erhalten. Und wir werden aufmerksam beobachten, was EA mit dem, was wir die "10 Dollar-Lösung" nennen, macht und wir werden es ihnen in Zukunft wahrscheinlich gleichtun."
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maXX
16 bit herz
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done.
also haben wir hier eine neue innovation der spieleindustrie vor uns...
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d3cod3
Legend...
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gut bei ubisoft ist es eh wurscht. wer von den trotteln was kauft ist echt selber schuld.
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Bodominjaervi
OC Addicted
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consol.at THQ setzt es bei UFC Undisputed 2010 schon einmal durch: die Rede ist von einem Code, der dem Spiel beiliegt und der erst eingelöst werden muss, damit ihr in den Genuss den Online Multiplayer-Modus kommen könnt.
Der Sinn dahinter ist, dass man vor allem gegen den Weiterverkauf von Spielen vorgehen will. Der Code ist nur einmalig benutzbar und solltet ihr UFC Undisputed 2010 danach doch verkaufen wollen, so wird der nächste Besitzer ohne gültige Kombination $5 zahlen müssen, um im Multiplayer spielen zu können. ... Thread-Title ändern in "und THQ is auch schon drin"
Bearbeitet von Bodominjaervi am 20.05.2010, 16:09
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maXX
16 bit herz
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done.
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sk/\r
i never asked for this
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schön. können alle von mir aus zugrunde gehen.
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d3cod3
Legend...
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vielleicht kostet die serverwartung mittlerweile so viel dass sie damit einfach die last ein wenig drücken wollen im laufe der zeit
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