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Der Gaming-Schnäppchen-Thread

mascara 18.12.2008 - 14:51 779944 3496 Thread rating
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MuP

OC Addicted
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versenden die üblicherweise preisfehler? habs mir mal bestellt, aber nicht gerade hoffnung, sie zu bekommen.

InfiX

she/her
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keine ahnung, werden wir ja sehen :D

Hokum

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ich seh schon ein 322,40 euro-loch auf mein konto zukommen :D

InfiX

she/her
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Zitat
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:D und weg.

daisho

SHODAN
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Zitat von MuP
versenden die üblicherweise preisfehler? habs mir mal bestellt, aber nicht gerade hoffnung, sie zu bekommen.
Rechtlich gesehen müssten sie bei nur geringen Abweichungen vom Normalpreis versenden, bei deutlichen Unterschieden (30 Euro für eine neue Konsole ist auf jeden Fall so etwas) ist es offensichtlich ein Irrtum und muss nicht bezahlt werden.

Afaik wird das aber bei einem Rechtsstreit individuell ausjudiziert weil es halt nicht so klar ist ob da der Shop ev. nur Kunden locken wollte und dann den Preis wieder raufschraubt oder tatsächlich ein Irrtum war.
Bei 30 Euro für eine Xbox360 gehe ich mal davon aus das sie nicht versenden und du auch kein Anrecht darauf hast. Heist ja aber noch lange nicht das man es probieren kann, wenn man es nicht bekommt muss das Geld ja wieder rückgebucht werden ;)

userohnenamen

leider kein name
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geld wird ja sowieso erst bei versand abgebucht bei amazon ;)

InfiX

she/her
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Zitat
Es kam leider heute Nacht zu einem EDV-Fehler in der Preis-Datenbank. Wir müssen die Bestellung stornieren. Wir bitten um Entschuldigung.

:o

so einfach geht das?
Bearbeitet von InfiX am 26.01.2010, 10:55

daisho

SHODAN
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Für die Xbox360 Arcade um 30 Euro? Was hast du denn gedacht was passieren wird?

Locutus

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Zitat von daisho
Für die Xbox360 Arcade um 30 Euro? Was hast du denn gedacht was passieren wird?

Erhofft hat er sich:
"Unser Logistikzentrum hat soeben die unten angeführten Artikel verschickt."

:D

u5V8eYCW7P

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Zitat von InfiX
:o

so einfach geht das?

Kannst nix machen. Wenn man bei einem Onlineshop bestellt ist noch kein (rechtlich) gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Erst wenn die Bestellung akzeptiert wird (nein die automatische Email die man bekommt zählt da nicht) oder wenn die Ware an einen geschickt wird kommt der Vertrag zustande. Den oben angegebenen Unterschied zwischen kleiner und großer Abweichung gibts auch nicht (zumindest nicht in dem Zusammenhang, wird erst interessant wenn man wegen zB Irrtum anficht). Den Versand der Ware können sie solange verweigern, solange du keine Zusage zu deiner Bestellung erhalten hast.

InfiX

she/her
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Zitat von Locutus
Erhofft hat er sich:
"Unser Logistikzentrum hat soeben die unten angeführten Artikel verschickt."

:D

ungefähr so :D
oder irgendwas anderes als einfach nur einen satz in einer e-mail.

aNtraXx

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Zitat von Jack the ripper
Kannst nix machen. Wenn man bei einem Onlineshop bestellt ist noch kein (rechtlich) gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Erst wenn die Bestellung akzeptiert wird (nein die automatische Email die man bekommt zählt da nicht) oder wenn die Ware an einen geschickt wird kommt der Vertrag zustande. Den oben angegebenen Unterschied zwischen kleiner und großer Abweichung gibts auch nicht (zumindest nicht in dem Zusammenhang, wird erst interessant wenn man wegen zB Irrtum anficht). Den Versand der Ware können sie solange verweigern, solange du keine Zusage zu deiner Bestellung erhalten hast.

Der Vertrag kommt sehrwohl durch das Angebot der Ware zustande (Genauso als würde irgendein Geschäft etwas in der Auslage anpreisen). Allerdings habens eben die Klausel drinnenstehen, dass Tipp/Preisfehler möglich sind ;).

daisho

SHODAN
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Bitte fangts nicht mit den AGB an, wer den ganzen Schmarrn glaubt der da drin steht ...

u5V8eYCW7P

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Zitat von aNtraXx
Der Vertrag kommt sehrwohl durch das Angebot der Ware zustande (Genauso als würde irgendein Geschäft etwas in der Auslage anpreisen). Allerdings habens eben die Klausel drinnenstehen, dass Tipp/Preisfehler möglich sind ;).

Dann wird uns auf da Uni ein blödsinn erzählt :D

Aber im ernst:

Für einen Kaufvertrag braucht man ein Angebot und eine Annahme (mit entsprechendem Inhalt etc.). Das Angebot macht in diesem Fall aber nicht der Onlinehändler mit der Homepage. Das würd gar nicht gehn, weil ein ein Angebot einen erkennbaren Bindungswillen des Anbieters beinhalten muss. Wenn sich eine Homepage/Katalog/whatever an eine unbegrenzte Anzahl von Personen richtet, so ist eben kein Bindungswille vorhanden und das Angebot kommt vom Kunden durch die Bestellung. Dieses muss durch den Händler aber noch durch eine Annahme bestätigt werden (wie oben schon erwähnt, eine automatische Bestellungsbestätigung ist keine Annahme). Die Annahme erfolgt in der Regel durch verschicken der Ware. Vorher kannst als Konsument brausen gehn weil eben gar kein Vertrag zustande gekommen ist und man kein recht auf die Ware hat.

Und AGBs sind wieder ein ganz anderes Thema. Die gelten, wenn überhaupt, erst wenn der Vertrag zustande gekommen ist!

Edit: und das von dir gebrachte beispiel mit der auslage ist auch genau so ein fall. Berufen kannst du dich nicht auf den Preis. In der Auslage aufgestellte Waren mit Preisen sind KEIN Angebot (im Rechtsinn)!

aNtraXx

trailer park king
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Zitat von Jack the ripper
Dann wird uns auf da Uni ein blödsinn erzählt :D

Aber im ernst:

Für einen Kaufvertrag braucht man ein Angebot und eine Annahme (mit entsprechendem Inhalt etc.). Das Angebot macht in diesem Fall aber nicht der Onlinehändler mit der Homepage. Das würd gar nicht gehn, weil ein ein Angebot einen erkennbaren Bindungswillen des Anbieters beinhalten muss. Wenn sich eine Homepage/Katalog/whatever an eine unbegrenzte Anzahl von Personen richtet, so ist eben kein Bindungswille vorhanden und das Angebot kommt vom Kunden durch die Bestellung. Dieses muss durch den Händler aber noch durch eine Annahme bestätigt werden (wie oben schon erwähnt, eine automatische Bestellungsbestätigung ist keine Annahme). Die Annahme erfolgt in der Regel durch verschicken der Ware. Vorher kannst als Konsument brausen gehn weil eben gar kein Vertrag zustande gekommen ist und man kein recht auf die Ware hat.

Und AGBs sind wieder ein ganz anderes Thema. Die gelten, wenn überhaupt, erst wenn der Vertrag zustande gekommen ist!

Edit: und das von dir gebrachte beispiel mit der auslage ist auch genau so ein fall. Berufen kannst du dich nicht auf den Preis. In der Auslage aufgestellte Waren mit Preisen sind KEIN Angebot (im Rechtsinn)!

In meinen Unterlagen stehts afair so wie ich es geschrieben habe ;).

Auch ein Prospekt ist ein Angebot, also ein Bindungswille des Anbieters. Und man kann das in gewissen Fällen sogar bis aufs äußerste anfechten. Wenn beispielsweise eine Bohrmaschine um -50% angeboten wird und 10 Minuten nach der Öffnung keine mehr da sind, dann ist von einem verfälschen Lockangebot auszugehen und man kann dem Anbieter an den Kragen gehen (Wettbewerbsvorteil durch falsche Tatsachen).
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