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Garantieverlust Samsung GS4 bei Custom Rom?

TitusTheFox 17.09.2013 - 19:02 2531 18
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TitusTheFox

The Oilman
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Hi!

Hat jemand Erfahrungen bei Garantieeinsendungen an Samsung direkt? In meinem Fall ist CM 10.2 oben und die LED des Softkeys rechts unten ist defekt nach 2 Wochen. Leider nicht bei Amazon gekauft, da wärs kein Problem.

Tia

Garbage

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The Wizard of Owls
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Keine Erfahrung, aber du kannst davon ausgehen, dass sie den Fehler auf das Custom-ROM schieben und dir die Garantie verweigern werden.

Falls möglich flash die originale FW drauf und dann erst zur RMA damit.

Unholy

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Warum flashed du nicht stock drauf? Inkl. Stock recovery und bootloader lock ?

TitusTheFox

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Bin grad am suchen der Originalen ROM aber irgendwie find ich sie net. Backup leider durch defekte Speicherkarte weg, deswegen dachte ich mir das ich das Handy einfach mit CustomRom einsende. Any Idea woch ich die Orign. Rom bekomme ?

Garbage

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TheHackman

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triangle away und flashcounter reset sind die stichwörter für die xda-dev suche.

Joe_the_tulip

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es hat mal jemand zwischen Hardware und Software Garantie bei Samsung unterschieden.

Bei meiner letzten RMA hab ichs mit Stock ROM aber geroot abgegeben und zumindest 04/2013 unrootable zurückbekommen. Beschwert hat sich keiner, habe auch vor der RMA darauf hingewiesen. Vielleicht ist es hier ein Vorteil, dass man in Wien defekte Samsung direkt in der Praterstraße abgeben kann.

Tendenziell würde ichs aber auch so stock als möglich einschicken.

kleinerChemiker

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Nun ja, wenn es eh erst 2 Wochen alt ist, dann sollte das Problem durch dei Gewährleistung vom Händler abgedeckt sein.

AdRy

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Zitat von kleinerChemiker
Nun ja, wenn es eh erst 2 Wochen alt ist, dann sollte das Problem durch dei Gewährleistung vom Händler abgedeckt sein.

Gewährleistung deckt aber keinen Schaden durch eigenverschulden. Dass das Glas beim runterfallen hin wird ist bestimmt kein Produktionsfehler ;)

FendiMan

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Hier geht es um einen Garantiefall und nicht um eine selbst verschuldete Beschädigung des Telefons.
Im Fall einer normalen Reparatur wird auch ein gerootetes Gerät mit einer anderen Software als eine original Samsung kein Problem sein.

kleinerChemiker

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Zitat von TitusTheFox
Hi!

...und die LED des Softkeys rechts unten ist defekt nach 2 Wochen. ...

Tia

klingt für micht nicht selbstverschuldet, daher auch Gewährleistung

userohnenamen

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Zitat von FendiMan
Hier geht es um einen Garantiefall und nicht um eine selbst verschuldete Beschädigung des Telefons.
Im Fall einer normalen Reparatur wird auch ein gerootetes Gerät mit einer anderen Software als eine original Samsung kein Problem sein.

da täuschst dich aber sauber, man liest so einiges was das anbelangt, das bei egal welchem defekt, sobald ein root sichtbar wird alles abgelehnt wird

FendiMan

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Auch eine bezahlte Reparatur?
Kann ich mir nicht vorstellen.

@kleinerChemiker:
Wenn er sich an Samsung direkt wendet, ist es ein Garantiefall.
Die Gewährleistung läuft nur über den Händler.

WONDERMIKE

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kenough
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wenn es durchgeht, dann bloß weil der Techniker es nicht merkt oder es ihn nicht interessiert.. denn grundsätzlich gibts von Samsung die Anweisung, dass sowas als Fremdeingriff zu werten ist und die Garantie erlischt

natürlich kann man dann auf die Gewährleistung pochen wenn der Fehler nicht mit dem Fremdeingriff in Zusammenhang steht, aber dieser Streit wird sich hinziehn und Anwälte beschäftigen

Zitat von FendiMan
Auch eine bezahlte Reparatur?
Kann ich mir nicht vorstellen.

@kleinerChemiker:
Wenn er sich an Samsung direkt wendet, ist es ein Garantiefall.
Die Gewährleistung läuft nur über den Händler.

ja, weil es bei einem weiteren Defekt Scherereien geben könnte und man darauf als reparierender Servicebetrieb keine Lust hat(Custom Roms produzieren alle möglichen Fehler, und die könnten ja dann vom Kunden auf eine vermeintlich fehlerhafte Reparatur zurückgeführt werden.. greift keiner an)

der Händler kann sich doch auch nur an den Hersteller und dessen autorisierten Reparaturpartner wenden, grau ist alle Theorie

kleinerChemiker

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Darum habe ich ja auch nie von Garantie geschrieben, sondern von Gewährleistung. Gerade innerhalb dieser kurzen Zeit müßte der Händler nachweisen, daß der Kunde (durch das Custom ROM) den Fehler verursacht hat.
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