chep.mac
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Innerhalb einer bestimmten Zeit kann man ja ohne Angabe von Gründen ein Produkt zurückgeben oder?
Zumindestens bei sogenannten Haustürgeschäften ist das möglich.
Weiß jemand mehr diesbezüglich? Auf konsument.at oder konsumentenschutz.at hab ich leider nichts konkretes gefunden.
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Silvasurfer
I do my own stunts
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bei online shopping kann man 2 wochen nach erhalt der wahre diese zurückgeben (ohne angabe von gründen)
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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Fernabsetz-Dings (onlineshops) innerhalb von 7 Tagen iirc ohne Angabe von Gründen.
Bei Haustürgeschäften iirc mindestens 14 Tage lang möglich.
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chep.mac
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mhhh... zählt der verkauf in einem geschäft auch als "haustürgeschäft"? oder is das wieder was anderes. hab das grad gefunden.... Rücktrittsrecht:
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind können Sie binnen einer Frist von vierzehn Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem geschlossenen Vertrag (oder einer abgegebenen Vertragserklärung) durch schriftliche Erklärung (per E-Mail, Fax oder Post) zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet und in der Originalverpackung und einer zusätzlichen, stabilen Umverpackung zurückgeschickt wird. Die Kosten des Versandes gehen zu Lasten des Kunden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. also könnt ich jetzt praktisch mit der hardware, dass ich vor einer woche in der filiale kauft habe, hingehen und sagen, dass es mir nicht gfällt und ein anderes verlangen?
Bearbeitet von chep.mac am 16.02.2003, 22:55
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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ccr
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Das sind die AGB für den Onlineshop Die AGB für den Laden müssen dort in den Geschäftsräumen gut sichtbar ausgehängt sein. Wie schon jemand gesagt hat: nach EU-Fernabsatzrichtlinie hast Du ein 7-tägiges Rücktrittsrecht bei Online-Käufen. Es gilt die Zeitspanne zwischen Erhalt der Lieferung und Versand der Rücktrittserklärung. Ausgenommen sind Dinge wie Software oder Maßanfertigungen. Übrigens: konsumentenschutz.at, links der Button "Internet", dort werden sie geholfen (direkter Link: http://www.akwien.at/396_8285.htm)
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Smoldi
rape diem
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ein haustürgeschäft ist ein geschäft, das nicht in einem geschäftslokal des verkäufers abgewickelt wurde. wenn er dich ins geschäft lockt ("kummans her - do gibts wos billig") ist es auch eins - afair
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chep.mac
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ähm, ich hab das produkt in der filiale gekauft. also bringen mir die ganzen richtlinien fürs online shoppen nix...
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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ähm, ich hab das produkt in der filiale gekauft. also bringen mir die ganzen richtlinien fürs online shoppen nix... True. Aber oft sind die AGBs hinten auf der Rechnung drauf.
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chep.mac
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ne bei meinen rechnungen leider nicht. naja, dann bleibt mir eh nix anderes übrig morgen beim konsumentenschutz anzurufen.
Bearbeitet von chep.mac am 16.02.2003, 22:55
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atrox
in fairy dust... I trust!
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hast du im geschäftslokal gekauft, gelten keine allgemeinen rücktrittsklauseln wie bei haustürgeschäften oder bei dem ecommerce-gesetz aka fernabsatzrichtlinie/fernabsatzergänzung zum konsumentenschutzgesetz.
hat das produkt einen defekt, kannst du besserung, nachlass oder umtausch verlangen , bei nicht nachkommen ist auch rückgabe möglich.
wurde das produkt falsch beworben, stand im artikeltext etwas fehlerhaftes hast du auch gute chancen.
bist du unter 18 (oder wars 19?) bist du minder-geschäftsfähig, und deinen eltern können das geschäft ohne angabe von gründen rückgängig machen. allerdings wirst du dann vermutlich nicht mehr ohne einem erwachsenen dort einkaufen können.
ansonsten kannst du nur auf kulanz hoffen. was ist eigentlich der grund für dein begehren ?
Bearbeitet von atrox am 16.02.2003, 16:57
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ccr
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bist du unter 18 (oder wars 19?) bist du minder-geschäftsfähig, und deinen eltern können das geschäft ohne angabe von gründen rückgängig machen. allerdings wirst du dann vermutlich nicht mehr ohne einem erwachsenen dort einkaufen können. Aber nur wenn das mit Geschäft mit der Verpflichtung zu dauerhaften Zahlungen (=Abonnement oder Handyvertrag) verbunden ist, die finanziellen Möglichkeiten des Käufers übersteigt (bei einem Mainboard sehr sehr unwahrscheinlich ) oder er einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat (nicht Arbeitsvertrag!). BTW: 14-18=mündiger Minderjähriger, beschränkt geschäftsfähig
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chep.mac
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was ist eigentlich der grund für dein begehren ? na schau es is so: hab mir ein brettl gekauft bei dem aber die sound aufnahme mit einem mikro net funzt. komischerweise hatte ich den selben defekt auch schon bei dem abit nf7 (auch bei ihnen gekauft). und da die mich schon kennen werden sie es sicher wieder testen wollen, was zwar verständlich ist, mich aber nervt, da ich net zweimal hinfahren will. deshalb hab ich ma dacht i geh einfach hin sag, mir gfallts net und sie müssens mir umtauschen wegen den und den bestimmungen des konsumentenschutzes hätt mir halt zeit gspart außerdem hats mich interessiert, weil es ja oft situation gibt wo da was net gfallt (auch wenn es funktioniert) und du es gerne umtauschen würdest. edit: aber ich seh schon, das wäre auch net fair von mir da sie das mainboard weiterverkaufen würden und dann hat der nächste das selbe problem... also egal. thx all für eure hilfe
Bearbeitet von chep.mac am 16.02.2003, 22:56
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ccr
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weil es ja oft situation gibt wo da was net gfallt (auch wenn es funktioniert) und du es gerne umtauschen würdest. Dann hättest es eben nicht kaufen dürfen.
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chep.mac
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ähm grad bei hardware stellt sich oft herraus dass sie net so performen wie man es sich vorgstellt hat... oder weißt du schon im vorhein, dass dein 8rda+ nur bis 160fsb geht (beispiel)
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