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Widerrufsrecht: Zurückgenommene Ware darf wieder als neu verkauft werden

M4D M4X 20.03.2008 - 09:05 1297 7
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M4D M4X

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Zitat
Ein Stein dürfte den meisten Online-Händlern vom Herzen fallen, liest man die aktuelle Rechtsprechung des Amtsgericht Rotenburg (Aktenzeichen: 5C350/07), welches im Grundsatz geurteilt hat, dass per Widerrufsrecht zurückgenommene Ware wieder als Neuware vertrieben werden darf. Bislang wurde solche Ware gesondert gekennzeichnet und dann deutlich günstiger zum Verkauf angeboten.

Stein des Anstoß war ein von einem Kunden zurückgegebenes Mobiltelefon, in welchem gar schon Nummern einprogrammiert waren. Das Gericht schaffte nun Klarheit, dass die Eigenschaft neu nicht gleich dadurch abgesprochen werde, dass ein Kunde ein Gerät "eingehend studiert" habe. Bei technischen Geräten sei ein Test der vorhandenen Optionen üblich. Aus dem gesetzlichen Muster der Widerrufsbelehrung ergäbe sich, dass mit der "Ingebrauchnahme" nicht die reine technische Überprüfung eines Gegenstandes, im Rahmen der Kaufentscheidung gemeint sei. Erst eine eigentumsähnliche Nutzung durch den Käufer sei als "Ingebrauchnahme" anzusehen.

Daraus wird abgeleitet, dass im Rahmen des Widerrufrechts zurückgenommene Ware, welche lediglich in dieser Form geprüft worden sei, auch ein weiteres Mal als Neuware zum Verkauf angeboten werden kann.

Das heißt aber auch im Umkehrschluss, daß ich Ware "ausfühlich testen" (Akku laden, ausprobieren) darf, ohne das der shop die Rücknahme verweigern darf ( "ist ja schon ausgepackt worden!" ) - oder?

semteX

begehrt die rostschaufel
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exakt...

Ultimus

-
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gilt halt nur für bestellungen aus deutschland ;)

imho ist nummern ins handy einspeichern und nicht löschen eine eigentumsähnliche nutzung :fresserettich:

Marius

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benchen :D

und wenn ich a neues handy will, einfach mal a paar die mir gefallen ordern und "studiern" hehe

NeseN

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bleibt nur zu hoffen, das sich das nicht zum boomerang für die kunden entwickelt.

hat jamend eine ahnung wieviel % der neu-waren, welche über das internet gehandelt werden wieder zurückgesedet werden? rein bezogen auf technik, nicht die otto kunden, die sämtliche mode dort einkaufen, und nach prüfung, dann wieder 80% zurückschicken.

NeM

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Zitat von Ultimus
gilt halt nur für bestellungen aus deutschland ;)

imho ist nummern ins handy einspeichern und nicht löschen eine eigentumsähnliche nutzung :fresserettich:

Imho is das Erbsenzählerei, auch wenn ers eigentlich löschen sollte.

nfin1te

nuttiest knifenut
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Dann hat der nächste Händler zu dem ich gehe halt die Wahl, ob er mir jetzt ein verschweisstes Original gibt und Geld verdient oder ob ich mir wen anderen such der dazu bereit ist.
Sicher hab ich nichts gegen minimalst benutzte Ware, sofern mit voller Garantie (z.B. nur kurz auspackt, ein - aus), aber mit Nummern drin wäre ich definitiv verärgert.

Burschi1620

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Einerseits ist es ja imho schon eine Schweinerei was sich die Händler gefallen lassen müssen und wieder zurücknehmen müssen, andererseits könnens mir jetzt den Buckel runterrutschen weil ich sicher kein ausgepacktes Stückl will. Ich geh mit meinen Gegenständen um als wären sie Milliarden wert und die der anderen Behandle ich noch viel besser. Aber wenn dann Leute die CPU bissl herumschupfen und gar Pins verbiegen (als Beispiel) seh ich net ein warum ich den Neupreis dann dafür zahlen soll.
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